Die Mitglieder der Bau- und Werkausschusses nehmen den Zwischenbericht der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zum 30.06.2025 zur Kenntnis.
Ausgangslage
Nach § 19 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) i. V. m. § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für die Stadtentwässerung Fürth (BS-STEF) hat die Werkleitung den Werkausschuss und den Oberbürgermeister halbjährlich über die Abwicklung des Vermögens- und des Erfolgsplans schriftlich zu unterrichten.
Zwischenbericht zum
30.06.2025
Der als Anlage enthaltene Zwischenbericht zum 30.06.2025 wird zur Kenntnis gegeben.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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10 Zwischenbericht 30.06.2025 final
