Betreff
Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes für die Abteilungen Verkehrsplanung und Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung
Vorlage
SpA/1284/2025
Art
Beschlussvorlage - AB
  1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes für die Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung 2027 zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werkausschuss nimmt das Arbeitsprogramm des Stadtplanungsamtes für die Abteilung Verkehrsplanung 2027 zur Kenntnis.
  3. Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Arbeitsprogramms des Stadtplanungsamtes für die Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung 2027 (s. Anlage 1) im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
  4. Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Arbeitsprogramms des Stadtplanungsamtes für die Abteilung Verkehrsplanung 2027 (s. Anlage 3) im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen.
  5. Die Planung der Verwaltung für die Folgejahre 2028 ff. wird zustimmend zur Kenntnis genommen und die Verwaltung wird beauftragt, im Herbst 2027 einen Entwurf für das Arbeitsprogramm 2028 vorzulegen.


Ergebnisse des Arbeitsprogramms 2023 bis 2025

Mit der Projektliste 2023-2025 wurden in der Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung im Stadtplanungsamt gute Erfahrungen gemacht. Wichtige Projekte der Stadt Fürth konnten erfolgreich abgeschlossen werden, insbesondere:

-       Vorplanung Königsplatz (Pegnitzquartier)

-       Bebauungsplan Nr. 275a 2.Ä. „Wolfsgrubermühle“ (HSG)

-       Bebauungsplan Nr. 460a „Golfpark“

-       Wettbewerbsverfahren Nahversorgungszentrum Burgfarrnbach

-       Standortkonzept für die Ermittlung geeigneter Photovoltaik Freiflächenanlagen

-       Rahmenplan Südstadtcampus

-       Planungen für den Fontainenbrunnen Fußgängerzone

Die klare Prioritätensetzung hat sich bewährt, da sie eine verlässliche und transparente Arbeitsgrundlage geschaffen hat. Dadurch wurde sichergestellt, dass nicht ausschließlich das Tagesgeschäft oder neu hinzukommende Einzelprojekte die Arbeit bestimmten, sondern eine kontinuierliche und abgestimmte Bearbeitung der wichtigsten Vorhaben möglich war.

Gleiches gilt für die Abteilung Verkehrsplanung, die die mit Vorlage SpA/0999/2022 vorgelegte Prioritätenfestlegung weitestgehend abgearbeitet hat, darunter befanden sich umfassende und für die Verkehrsentwicklung in Fürth hochgradig relevante Projekte, wie (auszugsweise):

-       Bearbeitung diverser Daueraufgaben (z. B. Aufgabenträgerschaft ÖPNV inkl. Finanzierung ÖPNV, Barrierefreier Ausbau Hauptbahnhof durch die DB, Beschleunigungsmaßnahmen an Lichtsignalanlagen, Erhebung von Verkehrsdaten, Zuarbeit bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen)

-       Konzeption Parkhaus Jakobinenstraße

-       Ausweitung Parkraumbewirtschaftung

-       Erarbeitung Mobilitätsplan

-       Fertigstellung Radverkehrskonzept

-       Neuplanung Busnetz Nürnberg West 2

-       Vorplanung Alexander- und Moststraße

-       Vorplanung Radweg Scherbsgraben

-       Vorplanung Kapellenstr./Königsstraße zwischen Friedrichstraße und Henry-Dunant-Straße

-       Planungen zur Umgestaltung diverser Lichtsignalanlagen, z. B. FT 123 Billinganlage, FT 175 Kapellenstraße etc.

Neues Arbeitsprogramm 2027

Aufbauend auf diesen positiven Erfahrungen wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage das Arbeitsprogramm 2027 für die beiden Abteilungen Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung sowie Verkehrsplanung festgelegt. Es umfasst die vordringlichen Projekte, die mit den vorhandenen personellen Ressourcen in diesem Zeitraum bearbeitet und zur Beschlussfassung vorbereitet werden können. Eine Übersicht ist in den Anlagen 1 und 3 beigefügt.

Ziele der Arbeitsprogramme 2027

Verkehrsplanung

Das in Anlage 3 dargestellte Arbeitsprogramm der städtischen Verkehrsplanung legt die fachlichen Schwerpunkte der Abteilung bis einschl. 2027 fest. Es enthält eine Übersicht über zentrale Projekte in den Bereichen Straßenplanung, Verkehrs- und Mobilitätskonzepte sowie Kommunikations- und Marketingmaßnahmen zur Förderung nachhaltiger Mobilität.

Das Arbeitsprogramm wurde in Abstimmung mit den relevanten Fachdienststellen erarbeitet. Damit ist gewährleistet, dass die weitere bauliche und konzeptionelle Umsetzung der Projekte koordiniert und lückenlos erfolgen kann.

Mit dem Programm verfolgt die Verkehrsplanung das Ziel, die Mobilität in Fürth in den kommenden Jahren zukunftsfähig, nachhaltig und sozialverträglich zu gestalten. Dabei werden alle Verkehrsarten gleichermaßen berücksichtigt – vom Fuß- und Radverkehr über den öffentlichen Nahverkehr bis hin zum motorisierten Individualverkehr. Ergänzend finden neue Mobilitätsformen sowie Sharing-Konzepte Berücksichtigung. Zugleich fließen stadträumliche und städtebauliche Belange systematisch in die Planungen ein.

Die Projektplanung erfolgt unter Berücksichtigung vorhandener Konzepte, darunter der Mobilitätsplan Fürth, der Nahverkehrsplan, das Radverkehrskonzept und das Klimaschutzkonzept der Stadt.

Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung

Im Mittelpunkt des Arbeitsprogramms der Bauleitplanung und städtischen Gestaltung steht weiterhin die Entwicklung großer Wohn- und Gewerbegebiete, die nicht nur dringend benötigten Wohnraum und attraktive Arbeitsplätze bereitstellen, sondern zugleich mit Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen. Ebenso wichtig ist die Planung von Gemeinbedarfsflächen (Schule sowie Einrichtungen der Altenpflege und Sportanlagen). Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Entwicklung stadteigener Flächen.

Zusammenfassung:

Ziele der Arbeitsprogramme

1.      Schaffung von Wohnraum

2.      Schaffung von Gewerbeflächen und Arbeitsplätzen

3.      Schaffung von Gemeinbedarfsflächen

4.      Verbesserung der Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum

5.      Förderung nachhaltiger, umweltfreundlicher und zukunftsfähiger Stadtentwicklung und Mobilität

6.      Beitrag zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele

7.      Beteiligung und Information der Stadtgesellschaft

8.      Sicherstellung effizienter und transparenter Planungsprozesse

 

Ausblick bis 2030

Zusätzlich zum Arbeitsprogramm 2027 soll ein Ausblick auf kommende Arbeitsschwerpunkte der beiden Abteilungen bis 2030 erfolgen (s. Anlagen 2 und 4). Sobald einzelne Projekte aus dem Arbeitsprogramm 2027 abgeschlossen sind, können im Einzelfall geeignete Projekte nachgezogen werden. Dies wird dem Bau- und Werkausschuss erneut zur Entscheidung vorgelegt.

Hinweis zum „Wohnungsbau-Turbo“

Nach Beschluss der Anfangsleitlinien zur Umsetzung des „Wohnungsbau-Turbos“, ist unter bestimmten Voraussetzungen die Schaffung von Wohnraum ohne Bauleitplanverfahren denkbar. Dies kann beispielsweise eine Bebauungsplanänderung ersetzen oder für kleine Geltungsbereiche Anwendung finden. Der für das dann erforderliche Zustimmungsverfahren eingeplante Arbeitsumfang liegt über dem eines Baugenehmigungsverfahrens und unter dem für ein Bauleitplanverfahren. Dies ermöglicht sowohl der Verwaltung als auch den Bauherren in geeigneten Fällen schnellere Genehmigungs- und Planungszeiten. Hierzu wird dem Bau- und Werkausschuss und dem Stadtrat im Juni 2026 eine gesonderte Vorlage vorgelegt (SpA/1327/2026).

 

 

 

 

Besondere Hinweise zu einzelnen Projekten der Bauleitplanung

 

-       Bebauungsplan Nr. 278d „Dambach West“: Die Bearbeitung des B-Plans ruht derzeit. Die Abstimmungen werden zurzeit zur Klärung des weiteren Vorgehens wieder aufgenommen

 

-       Bebauungsplan Mainstraße (aus Prioritätenliste 2023-2025): Erweiterungsoptionen für die ansässigen Betriebe sind im Rahmen des bestehenden Bebauungsplanes Nr. 327a „Industrie- und Gewerbegebiet Mainstraße“ und über § 34 möglich. Es besteht aktuell kein Planerfordernis.

 

-       Bebauungsplan Nr. 327 1. Ä „Rezatstraße“: Es besteht Baurecht über den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 327. Es besteht aktuell kein Planerfordernis. Über eine westliche Erweiterung ist nach Grunderwerb zu entscheiden.

-       Bebauungsplan Nr. 433 „Hardhöhe West“: Die Bearbeitung ruht bis zum Eingang einer abschließenden Rückmeldung der Regierung von Mittelfranken. Diese wird für das Jahr 2026 erwartet.

Finanzierung

Bei den Projekten der Abteilung Verkehrsplanung werden die Kosten zu Beginn jedes einzelnen Vorhabens ermittelt und kommuniziert. Angegeben sind hier die geplanten Kosten für Gutachten in den Bauleitplanverfahren.

 

Ergänzende Anmerkungen und weitere Hinweise

 

Die Abarbeitung der in den Anlagen 1 und 3 beschriebenen Projekte kann in vollem Umfang erfolgen, wenn dafür ausreichende finanzielle Mittel sowie personelle Ressourcen zur Verfügung stehen. Längere personelle Vakanzen führen zwangsläufig dazu, Projekte zurückstellen zu müssen. Gleiches gilt für ungeplant zu bearbeitende Projekte. In diesen Fällen ist eine entsprechende Projektpriorisierung erforderlich, die dem Ausschuss nach Bedarf zur Kenntnis gegeben wird.

Das Arbeitsprogramm für 2027 ist so zu verstehen, dass die Bearbeitung der darin enthaltenen Projekte im Jahr 2026 bzw. spätestens im Jahr 2027 begonnen werden. Aufgrund teilweise langer Projektlaufzeiten ist damit aber nicht zwingend verbunden, dass die Projekte auch im Jahr 2027 beendet sein werden.

Das Arbeitsprogramm enthält die Projekte, die in den beiden Abteilungen bis Ende 2027 begonnen werden sollen. Nicht enthalten sind weitere Daueraufgaben auch gesetzlicher Natur, die zusätzlich fortlaufend bearbeitet werden. Insgesamt ergibt sich dadurch, insbesondere gemessen an den beschränkten personellen Ressourcen, ein hohes Arbeitspensum bei den Sachbearbeitenden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

270.000

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 6100.65550000

Budget-Nr. 61000

im

x

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


1)      Arbeitsprogramm Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung 2027

2)      Arbeitsprogramm Abteilung Bauleitplanung und städtebauliche Gestaltung 2028 ff.

3)      Arbeitsprogramm Abteilung Verkehrsplanung 2027

4)      Arbeitsprogramm Abteilung Verkehrsplanung 2028 ff.