Der Bauausschuss nimmt die Mitteilung des Baureferates zur Kenntnis.
Ausgangslage
Die Schwabacher Straße zwischen Karolinenstraße und Maxstraße ist bereits seit 2022 im Deckenbauprogramm als zu priorisierende Straße zur Deckenerneuerung vorgemerkt. Seitdem konnte der Bauhof dort nicht tätig werden (geplante Neugestaltung / Umleitungsstrecke / umliegende Baustellen / Spartenträger, etc.).
Auch im Hinblick auf den Bearbeitungsstand der Planung „Schwabacher Straße Nord“ ist eine zeitnahe Erneuerung derzeit nicht absehbar.
Im Bereich der Bahnunterführung ist die Asphaltdecke generell mehr als verbraucht, s. Bilder 1 und 2.
Inzwischen haben sich insbesondere im Bereich der Bahnunterführung weitere Schäden entwickelt, die das Tiefbauamt nicht mehr provisorisch sanieren kann. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit wurden bereits mehrmals Asphaltabplatzungen großflächig provisorisch saniert.
Besonders schlecht ist die Situation stadtauswärts im Bereich des Radfahrschutzstreifens. Dort finden sich größere und kleinere Asphaltausbrüche mit einer Tiefe von mehreren Zentimetern.
Um die Verkehrssicherheit stets gewährleisten zu können, werden und wurden die akuten Unfallgefahren natürlich provisorisch behoben, jedoch dürfte dies nicht von sehr langer Dauer sein, insbesondere mit Hinblick auf die kalte Jahreszeit. Sobald Frost / Feuchte / Salz eintritt, ist die Gefahr sehr groß, dass das Material wieder abplatzen kann.
Besonders gut sichtbar ist die Schädigung im Bild 3.
Planung
Aus diesen genannten Gründen ist es nunmehr geboten, zeitnah noch eine Deckensanierung durchzuführen, um eine mögliche, länger andauernde (Voll-)Sperrung über mehrere Wochen in den anstehenden Wintermonaten abzuwenden.
Zwischen Weihnachten und Ende
Februar haben die Asphaltmischwerke im Allgemeinen für werksinterne
Wartungsarbeiten geschlossen.
Provisorische Instandsetzungsarbeiten können in diesem Zeitrahmen nur mit kostenintensivem und nicht dauerhaftem Kaltasphalt durchgeführt werden.
Die Maßnahme kann infolge der einzuhaltenden Arbeitsschutzrichtlinien (freizuhaltender Sicherheitsraum für Mensch und Gerät) nur unter einer Vollsperrung durchgeführt werden.
Für die Feuerwehr besteht im Einsatzfall die Möglichkeit die Maßnahme zu passieren. Daher erfolgt der Asphalteinbau selbst halbseitig, damit die Einsatzfahrzeuge die Unterführung jederzeit durchfahren können.
Der öffentliche Verkehr wird in Abstimmung mit dem SVA über die umliegenden Straßen umgeleitet. Die Fußgängerführung bleibt hiervon unberührt.
Die derzeit vorhandene Gelbmarkierung wird im sanierten Bereich in Abstimmung mit SpA und SVA durch eine Weißmarkierung ersetzt.
Die Maßnahme wurde instruiert und die Instruktionsergebnisse sind der beiliegenden Zusammenstellung zu entnehmen.
Kosten
Die Kosten der Deckensanierungsmaßnahme liegen bei rd. 60.000,- Euro.
Die Haushaltsmittel stehen auf der Deckenbauhaushaltsstelle 6300.5130.3000 zur Verfügung.
Zeitplan
Die Ausführung erfolgt innerhalb der kommenden Herbstferien (03.11. – 07.11.2025).
Ergebnis
Die Deckenerneuerung muss noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
rd.
60.000,- € |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. 6300.5130.3000 |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Plan
- Bild 1
- Bild 2
- Bild 3
- Instruktionsergebnisse
