Betreff
Erhöhung der Pflegegelder für die Unterbringung von Kindern in Familien (§ 42 SGB VIII Bereitschaftspflege)
Vorlage
JgA/0754/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

1.    Die Pflegepauschale für Kinder in Bereitschaftspflege wird

mit Wirkung zum 01.01.2026 wie folgt festgelegt:

Tagessatz neu

1. bis 90.Tag

ab dem 91. Tag

Bereitschaftspflegepauschale

Für qualifizierte Familien, die über Vertragspartner (Träger) belegt werden

115,00 €

75,00 €

bisher (seit 01.01.2024) :

93,00 €

61,00 €

2.    Die den Bereitschaftspflegeeltern gewährte Bereithaltegebühr von 25 % des täglichen Pauschalbetrags entsprechend der jeweils aktuellen Fassung der Empfehlungen des Bayerischen Landkreistags und Städtetags erhöht sich folglich ab 01.01.2026 von bisher 23,25 € auf 28,75 €.

3.    Fahrtkosten der Bereitschaftspflegeeltern (zur Umgangsbegleitung, Kontaktanbahnung, Therapien, Kindertagesbetreuung etc.) werden weiterhin mittels einer Pauschale i.H.v. 30,00 € pro Monat abgegolten; dafür muss das Kind an mindestens 7 Tagen im jeweiligen Monat betreut worden sein.

4.    Wegen der pädagogischen Erfordernisse werden weiterhin bis zu 5 Nachbetreuungskontakte (nach Ende des Bereitschaftspflegeverhältnisses) pauschal mit je 50,00 € vergütet, worin Fahrtkosten für bis zu 100 km Entfernung enthalten sind. Ab dem 101. Kilometer kann eine Wegstreckenentschädigung, analog der geltenden Fassung des Bayerischen Reisekostengesetzes (aktuell 0,40 Euro pro km), abgerechnet werden.

5.    Beim Weihnachtsgeld (aktuell 40,- €), dem täglichen Urlaubsgeld (aktuell 6,- €) sowie -nach Bedarfsfeststellung- der Bekleidungspauschale (aktuell 270,- € für 6 Monate) werden weiterhin die jeweils geltenden Regelungen für Vollzeitpflege analog übernommen.

6.    Erschwerniszuschläge/Sonderreglungen:

Wie bisher kann das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entscheiden, ob auf-

grund besonderer Umstände des Einzelfalls der monatliche Erschwerniszuschlag i.H.v. 250,- € zu gewähren ist.

Zusätzliche, den Unterhaltsbedarf nach Nr. 2.2.1 der „Pflegekinderrichtlinien“ überschreitende Leistungen in atypischen Einzelfällen werden nach dem individuellen Bedarf und nur nach Maßgabe des Hilfeplans bewilligt. Wird dabei die Abrechnung von Sonderfahrtkosten gewährt, so kommt auch hierfür analog das Bayerische Reisekostengesetz zur Anwendung (vgl. Ziffer 4.).


Nachdem sich das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (insbesondere die Kräfte im Bezirkssozialdienst – BSD) in den Jahren 2020 bis 2022 mit einem drastisch steigenden Bedarf an geeigneten Inobhutnahmeplätzen für akute Notfälle in Sachen Kinderschutz konfrontiert sah, während potentiell verfügbare Plätze oft durch Nachbarjugendämter blockiert waren, wurde mit Wirkung ab 01.01.2024 das hier fortgeschriebene Vergütungssystem etabliert.

Es hat sich in dieser Form sehr bewährt: Die zuvor häufig beklagten Situationen, in denen andere Jugendämter -aufgrund besserer Konditionen- Bereitschaftspflegeplätze in Fürth belegt -und diese damit für eine Belegung durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth blockiert haben- kamen kaum mehr vor.

Vorgehaltene Bereitschaftspflegeplätze sind jedoch nach wie vor rar; die Beanspruchung der Pflegefamilien steigt dabei immer weiter an, da verstärkt Kinder mit Traumata oder erheblichen gesundheitlichen und/oder psychischen Beeinträchtigungen in Pflege genommen werden müssen.

Dies erhöht wiederum den Bedarf der Pflegefamilien an vorübergehenden Erholungsphasen – und verlangt nicht zuletzt die Aufrechterhaltung einer adäquaten Vergütung.

Die für die Zeit ab dem 01.01.2026 vorgelegten geltenden gemeinsamen „Empfehlungen für die Vollzeitpflege“ des Bayerischen Landkreistags und des Bayerischen Städtetags beinhalten weiterhin auch die Vergütung für die Unterbringung von Kindern in Bereitschaftspflegefamilien (s. Anlage 1, S. 6):

Darin wurden -nach 2 Jahren- die beiden zu Grunde liegende Pauschalsätze

-       für die erste Betreuungsphase (= ab dem ersten Tag) von 93,00 € auf 115,00 €

-       für die zweite Betreuungsphase von 61,00 € auf 74,00 € erhöht.

(Zur Information: Diese Erhöhungen von gut 20 % entsprechen dabei der allgemeinen Kostenentwicklung in der Jugendhilfe in den letzten Jahren, wo im stationären Bereich regelmäßig jährliche Steigerungen von ca. 10 bis 14 % von der regionalen Kommission Mittelfranken verhandelt wurden.)

Steuerungswirkung des praktizierten Vergütungsmodells:

Stünden keine Bereitschaftspflegeplätze zur Verfügung, ergäbe dies umgehend einen erheblichen Anstieg der wesentlich kostenintensiveren stationären Hilfen - auch für Inobhutnahmen von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren.

Weiterhin bleibt es das Ziel, eine jahrelange Zahlung des erhöhten Satzes von täglich 115,00 € zu vermeiden – so dass es bei der Deckelung auf 90 Tage bleibt – entsprechend der vom Gesetzgeber vorgegebenen Frist, innerhalb der eine Inobhutnahme in eine Anschlussmaßnahme umzuwandeln ist. So möchte das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Situation gerecht werden, dass die Finanzkraft der Stadt Fürth eben nur begrenzt ist. Die Regelung muss zwar attraktiv für die Pflegefamilien bleiben (gerade für den relevanten Zeitraum der ersten Monate) – aber dennoch auch maß- und verantwortungsvoll.

Finanzielle Auswirkungen der Anpassung:

 

Aktuell arbeiten weiterhin 8 Bereitschaftspflegeeltern mit der Stadt zusammen.

Angenommen, es sind im Schnitt jeweils 6 Plätze belegt, während 2 Familien „in Bereitschaft“ sind, dann ergibt die Anpassung bei den belegten Plätzen jährliche Mehrausgaben in Höhe von insgesamt ca. 40.000,- € (geht man von einer durchschnittlich um 18,00 € höheren täglichen Vergütung aus – was ja von der Dauer der Betreuung abhängt). Die beiden „bereit gehaltenen Plätze“ verteuern sich täglich um 5,50 € auf nunmehr 23,25 €, was pro Jahr ca. 4.000,- € weitere Mehrkosten verursacht.

Die ab 2026 zu erwartenden Mehrkosten für Bereitschaftspflege in Höhe von insgesamt ca. 44.000,- € pro Jahr werden im Sonderbudget 51500 in Unterabschnitt 4565.7713 abgerechnet.

Zum Vergleich:
Die stationäre Unterbringung eines Kindes beläuft sich aktuell pro Jahr -je nach Konzept und individuellen Bedarf- auf ca. 40.000,- € bis weit über 100.000,- €.

Die Kämmerei wurde im Vorfeld der Beratung beteiligt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 4565.7713     

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

 


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