Bau- und Werkausschuss sowie Finanz- und
Verwaltungsausschuss, jeweils:
Der Ausschuss stimmt der aktuellen Kostenentwicklung zu und empfiehlt den Abschluss eines Realisierungs- und Finanzierungsvertrags (RuFV) mit der Deutschen Bahn gemäß Anlage 4
sowie die Mittelbereitstellung im Haushalt ab 2026.
Stadtrat:
Der Stadtrat stimmt der aktuellen Kostenentwicklung zu und beauftragt den Oberbürgermeister mit dem Abschluss eines entsprechenden Realisierungs- und Finanzierungsvertrags (RuFV) mit der Deutschen Bahn gemäß Anlage 4.
Die Stadtkämmerei wird mit der vertragsgemäßen Bereitstellung der Finanzmittel beauftragt.
Hierfür sollen mit Berücksichtigung der Inflation 317.530 Euro pro Jahr in die Haushalte 2026 bis 2030 eingestellt werden.
Ausgangslage
Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.05.2023 (TOP 11 ö) wurde
die Stadtverwaltung be-auftragt, die Weiterführung und Umsetzung der
Alternativplanung der Bahnsteigzugänge am Fürther Hauptbahnhof mit 240 cm
Durchgangsbreite und „halbtransparenten“ Aufzügen bei der Deutschen Bahn zu
veranlassen und die baulichen Mehrkosten bis 500.000 Euro sowie die
Umplanungskosten von bis zu 112.000 Euro zu übernehmen, zusammen 612.000 Euro
(Planstand 2023, Preisstand 2023).
Alle Kosten gaben den damals aktuellen Sachstand wieder. Im Zuge der Vertiefung der Planung und Genehmigung sowie durch Marktsituation bzw. Inflation waren preisliche Abwei-chungen zu erwarten, wie im Sachverhalt der damaligen Session-Vorlage SpA/1052/2023 angemerkt.
Berücksichtigt man die Annahme einer inflationsbedingten
Erhöhung von 6 % p. a., so ergibt sich für die geplante Fertigstellung des
barrierefreien Ausbaus der Eisenbahn-Station im Jahr 2030 eine Prognosesumme
von 920.203 Euro (Planstand 2023,
Preisstand 2030, Erläuterung: Die Annahme von 6 % p. a. Inflation im
Projekt entspricht dem Durchschnittswert der
Jahre 2015 – 2023 gem. DESTATIS (Brücken im Straßenbau,
Bauleistungen am Bauwerk) und sind ein von der Verwaltung gewählter
mittlerer Prognose- und Vergleichsansatz).
Geplanter Ausbau
Auf Grundlage des o. g. Beschlusses hat die Deutsche Bahn
die Genehmigungsplanung für den barrierefreien Ausbau der Eisenbahn-Station
durchgeführt und zur Plangenehmigung beantragt.
Zur Durchführung des Projektes hat die Deutsche Bahn der Stadt Fürth nun einen Entwurf für einen Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) vorgelegt, der die Kostentragung der von der Stadt Fürth eingebrachten Mehrbreite der Bahnsteigzugänge mit 240 cm Durchgangsbreite (statt 160 cm, somit 80 cm Mehrbreite) und die „halbtransparenten“ Aufzüge regeln soll.
Der Vertragsentwurf wurde von der Stadtverwaltung, einschließlich des Rechtsamtes, geprüft, und kann empfohlen werden.
Kosten
Hinzu tritt eine aktuelle Kostenentwicklung, die zum
Preisstand 2025 von 1.126,409 Euro für die Mehrbreiten und die
Aufzugteilverglasung ausgeht (einschließlich seinerzeit nicht erwähnter
Planungskosten für die Leistungsphasen 5 bis 9 in Höhe von 208.372 Euro), zzgl.
nun geringer zu erwartender Umplanungskosten (Leistungsphasen 1 bis 4) in Höhe
von ca. 60.000 Euro, zusammen 1.186.409
Euro (Planstand 2025, Preisstand 2025).
Berücksichtigt man auch hier die Annahme einer inflationsbedingten Erhöhung von 6 % p. a., so ergibt sich für die geplante Fertigstellung des barrierefreien Ausbaus der Eisenbahn-Station im Jahr 2030 eine Prognosesumme von 1.587.650 Euro (Planstand 2025, Preisstand 2030).
Dies bedeutet im Planstand 2025 gegenüber Planstand 2023 eine prognoseinflationsbereinigte Kostensteigerung in Höhe von 73% (Faktor 1,73), also um 667.447 Euro.
Alle Details können der Anlage „Aktuelle Kostenentwicklung“
entnommen werden.
Gründe für diese Kostenentwicklung sind insbesondere:
· fortschreitende Detailierung der Planung, die insbesondere zu längeren Bauzeiten führte (längere Vorhaltedauern von Gerät und Personal wirken erheblich kostensteigernd)
· zeitversetzt auf Kostenansätze wirkende Inflation 2022 – 2024 mit deutlich über 6 % p. a.
· Einbezug der Planungskosten der Leistungsphasen 5 bis 9 auf Fördergeberverlangen von der Deutschen Bahn
· Änderung der Abgrenzungsweise der Mehrkosten (zuvor Saldierung zu Fiktiventwurf, jetzt anteilige Beteiligung am Bauwerksteil Bahnsteigzugang gemäß Mehrbreite 80 von 240 cm)
Zur detaillierten Begründung wird auf die Anlage „Erläuterungen der Deutschen Bahn zur aktuellen Kostenentwicklung“ verwiesen.
Weitere
Vorgehensweise
Die Erhöhung der Durchgangsbreite der Bahnsteigzugänge von 160 cm auf 240 cm und die halbtransparenten Aufzüge sind von großem Interesse für die Allgemeinheit und sollen daher von der Stadt Fürth finanziert werden, da damit die Attraktivität des Hauptbahnhofes und insbesondere des Schienenpersonennahverkehr-Anschlusses der Stadt gesteigert wird.
Um die Zeitachse des Projekts nicht zu gefährden, soll der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag auf Grundlage der aktuellen Kostenentwicklung geschlossen werden. Um die zu erwartende weitere Inflation abzubilden, sollen in den Haushalt Kosten eingestellt werden, die einer Kostenprojektion auf das Fertigstellungsjahr 2030 mit 6 % p. a. Kostensteigerung entsprechen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.587.650,00 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 02.8200.9870.0000
(bisher 612.000 €) |
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im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1. Sachstand Ausbau Bahnsteigzugänge 29. März 2023 (Kurzauszug 2025)
2. Aktuelle Kostenentwicklung (Stand 2025)
3. Erläuterungen der Deutschen Bahn zur aktuellen Kostenentwicklung
4. Entwurf RuFV (mit Anlagen 1.2a, 1.2b, 1.4)
5. Klimaprüfung (Stand 2023)
