Kenntnisnahme
Eine Auswertung
darüber, wer Anfragen stellt, ist technisch nicht möglich.
Das Fachverfahren
hat auch keinen eigenen Geschäftsvorgang für Auskunftsersuchen, so dass nicht
ausgewertet werden kann, wie viele Anfragen eingingen. In der digitalen Ablage
wurden im Zeitraum 2022 bis Stand 27.05.2025 545 Halterauskünfte archiviert.
Es kann keine
Unterscheidung zwischen erteilten und abgelehnten Ersuchen stattfinden.
Für die
Zulassungsbehörden sind die Gebühren in der Gebührenordnung für Maßnahmen im
Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. In der GebOSt wird zwischen drei Arten der
Auskünfte unterschieden. Wobei für die angefragte Art der Auskünfte die GebOSt
Nr. 226.3 heranzuziehen wäre.
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226 |
Auskunft aus
dem Fahrzeugregister |
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226.1 |
Auskunft aus
dem Fahrzeugregister an die Auskunftsstelle nach § 8a des
Pflichtversicherungsgesetzes |
3,10 € |
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226.2 |
Auskunft aus
dem Fahrzeugregister bei Verrechnung über eine Zentralstelle der Versicherer |
3,10 € |
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226.3 |
Entscheidung
über die Auskunft aus dem Fahrzeugregister in sonstigen Fällen,
gegebenenfalls einschließlich der Auskunftserteilung |
5,10 € |
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Der Betrieb einer Videoanlage zur Parkraumüberwachung auf den öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken ist nicht genehmigungspflichtig.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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