Betreff
Vorlage zur Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe vom 19.05.2025 - Kommerzielle Parkraumüberwachung
Vorlage
SVA/0408/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Eine Auswertung darüber, wer Anfragen stellt, ist technisch nicht möglich.

Das Fachverfahren hat auch keinen eigenen Geschäftsvorgang für Auskunftsersuchen, so dass nicht ausgewertet werden kann, wie viele Anfragen eingingen. In der digitalen Ablage wurden im Zeitraum 2022 bis Stand 27.05.2025 545 Halterauskünfte archiviert.

Es kann keine Unterscheidung zwischen erteilten und abgelehnten Ersuchen stattfinden.

Für die Zulassungsbehörden sind die Gebühren in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. In der GebOSt wird zwischen drei Arten der Auskünfte unterschieden. Wobei für die angefragte Art der Auskünfte die GebOSt Nr. 226.3 heranzuziehen wäre.

226

Auskunft aus dem Fahrzeugregister

 

226.1

Auskunft aus dem Fahrzeugregister an die Auskunftsstelle nach § 8a des Pflichtversicherungsgesetzes

3,10 €

226.2

Auskunft aus dem Fahrzeugregister bei Verrechnung über eine Zentralstelle der Versicherer

3,10 €

226.3

Entscheidung über die Auskunft aus dem Fahrzeugregister in sonstigen Fällen, gegebenenfalls einschließlich der Auskunftserteilung

5,10 €

Der Betrieb einer Videoanlage zur Parkraumüberwachung auf den öffentlich zugänglichen Privatgrundstücken ist nicht genehmigungspflichtig.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: