Betreff
Vorlage zum Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.07.2025 - Riemenschneiderstrasse Spiegel
Vorlage
SVA/0410/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Kenntnisnahme


Zusammen mit dem TfA/Bh und SVA wurde am 23.07.2025 die Situation vor Ort begutachtet.

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es sich immer noch um eine Sackgasse und keine Durchgangsstraße handelt und dass bei Spiegelwünschen für private Ausfahrten die Stadt Fürth grundsätzlich nur auf Antrag und Kostenübernahmeerklärung tätig wird.

Im konkreten Fall wird die schlechte Sichtbarkeit von Kindern und Eltern auf dem Gehweg beklagt. Ein Spiegel auf der ggü. liegenden Fahrbahnseite würde dem jedoch nicht abhelfen, da solche Spiegel den Blick auf die Fahrbahn erleichtern sollen. Für den Gehweg nutzen diese nichts, da parkende Fahrzeuge die dahinter laufenden Passanten verdecken würden.  Die Einrichtung eines Haltverbots würde lediglich Parkplätze wegnehmen und nicht zur Erreichung des gewünschten Ziels führen.

Seitens des TfA/Bh wurde vorgeschlagen, dass die Hausverwaltung selbst auf eigenem Grund beidseitig zwei kleine Spiegel aufstellen kann (s. hierzu Foto „Beispiel für Spiegel an Hofausfahrten“). Solche Spiegel sind, angebracht auf eigenem Grund bei einer Unterkante in mind. 2,5 m Höhe, verkehrs- und sondernutzungsrechtlich weder anzeige- noch genehmigungspflichtig und erleichtern den Blick auf den Gehweg.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: