Der Bauausschuss nimmt von den Ausführungen des Baureferats zur Dringlichen Anordnung Kenntnis.
Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme erhöht sich auf rd. 1.000.000€.
Aktuelle Entwicklung
Auf Grund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde die Vergabe und die damit verbundene Ergänzende Projektgenehmigung in der sitzungsfreien Zeit über eine Dringliche Anordnung notwendig.
Kosten
Auf Grundlage der bislang erfolgten Vergaben bzw. eingegangenen Angebote muss der Gesamtkostenrahmen auf nunmehr rd. 1.000.000€ angepasst werden.
Die Mehrkosten von rd. 200.000€ sind mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gedeckt.
Zeitplan
Da die Errichtung des Bauwerks in der von der
Deutschen Bahn benannten Sperrzeit (in der Nacht vom 30.11.2025 auf den
01.12.2025 bzw. 14.12.2025 auf den 15.12.2025, wobei die endgültige Bestätigung
durch die DB aktuell noch aussteht) erfolgen soll und die Brückenkonstruktion
in die Fertigung gehen muss, sollen Verzögerungen so weit wie möglich
ausgeschlossen werden.
Um den o.g. Zeitplan einhalten zu können, wurde die
ergänzende Projektgenehmigung per Dringlicher Anordnung notwendig und erteilt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
1.000.000 € |
|
nein |
x |
ja |
Unterhaltskosten;
nicht abschließend bezifferbar € € |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
x |
ja |
Hst. 6310.9509.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Dringliche Anordnung gem. Art. 37 GO
