Betreff
Dringliche Anordnung: Behelfsbauwerk Brücke Theodor-Heuss-Straße; ergänzende Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Maßnahmen
Vorlage
TfA/0549/2025
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Der Bauausschuss nimmt von den Ausführungen des Baureferats zur Dringlichen Anordnung Kenntnis.

Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme erhöht sich auf rd. 1.000.000€.


Aktuelle Entwicklung

Auf Grund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde die Vergabe und die damit verbundene Ergänzende Projektgenehmigung in der sitzungsfreien Zeit über eine Dringliche Anordnung notwendig.

Kosten

Auf Grundlage der bislang erfolgten Vergaben bzw. eingegangenen Angebote muss der Gesamtkostenrahmen auf nunmehr rd. 1.000.000€ angepasst werden.

Die Mehrkosten von rd. 200.000€ sind mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gedeckt.

Zeitplan

Da die Errichtung des Bauwerks in der von der Deutschen Bahn benannten Sperrzeit (in der Nacht vom 30.11.2025 auf den 01.12.2025 bzw. 14.12.2025 auf den 15.12.2025, wobei die endgültige Bestätigung durch die DB aktuell noch aussteht) erfolgen soll und die Brückenkonstruktion in die Fertigung gehen muss, sollen Verzögerungen so weit wie möglich ausgeschlossen werden.

Um den o.g. Zeitplan einhalten zu können, wurde die ergänzende Projektgenehmigung per Dringlicher Anordnung notwendig und erteilt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

1.000.000

nein

x

ja

Unterhaltskosten; nicht abschließend bezifferbar € €

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 6310.9509.0000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Dringliche Anordnung gem. Art. 37 GO