Der Vortrag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die in der Anlage „Ergänzende Vorplanung 2025“ enthaltenen Maßnahmen werden beschlossen.
Ausgangslage
Mit
BWA-Beschluss zur Grünen Fußgängerachse vom 09.10.2019 wurde festgelegt, dass
im Zuge dieses Projekts als erster Abschnitt die Luisenstraße realisiert werden
soll. In diesem Kontext wurde im Rahmen einer Begehung durch den Runden Tisch Fußverkehr
festgestellt, dass bei den Planungen zum Ausbau der Hornschuchpromenade
punktuelle Maßnahmen zu Verbesserungen für den Fußverkehr führen könnten. Diese
Maßnahmen wurden verwaltungsintern geprüft. Die im Folgenden beschriebenen
Maßnahmen sollen trotz laufender Ausführungsplanung ergänzend umgesetzt werden.
Damit entsteht nicht nur ein großer Mehrwert für den Fußverkehr. Es können
darüber hinaus ergänzende Grünflächen geschaffen werden, die zum Teil für
Baumpflanzungen dienen und zum Teil als Pflanzflächen genutzt werden können.
Planung
Die Maßnahmen sind in
der Anlage „Ergänzende Vorplanung 2025“ planerisch dargestellt und werden wie folgt
erläutert:
IIc: Pflasterung der
westlichen Überquerungsstellen entlang der Luisenstraße auf Fahrbahnniveau:
Die Grüne Achse
verläuft überwiegend auf dem westlichen Gehweg und soll optisch nicht durch
untergeordnete Fahrbahnen unterbrochen werden. Die Pflasterung hat keine
Auswirkung auf die Vorfahrtsregelung, sondern dient lediglich als Erleichterung
der Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr und als Aufmerksamkeitsfeld für den
Radverkehr. Die Materialwahl erfolgt in gleicher Ausfertigung wie bei der
Aufpflasterung über die Luisenstraße (Betonpflaster Reihenverband 16-28/16 in
Farbton des Gehwegs).
IIIb: Verbreiterung des
westlichen Gehwegs Luisenstraße Nord zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und
Nürnberger Straße:
Nach
den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 02) sollte der Gehweg an
einer vergleichbaren Stelle 3,30 Meter breit sein (Gemischte Wohn- und
Geschäftsnutzung mittlere Dichte: drei bis fünf Geschosse). Eine Neuaufteilung
des Straßenraums durch Anpassung des östlichen Gehwegs wäre nur mit großen
Umplanungsaufwand realisierbar. Jedoch können durch Reduzierung der Fahrbahn
auf 6 Meter (Begegnungsfall Lkw-Lkw mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen) 3
Meter Gehweg realisiert werden. Dies schafft Spielraum für eine spätere
Sondernutzung durch anliegende Geschäfte oder Fassadenbegrünungen. Zudem kann
der Gehweg auf der anderen Straßenseite in seiner Breite erhalten bleiben.
IVa und IVb:
Baumscheiben und Entsiegelung
Die
Wirkung der Promenade soll gegenüber der kreuzenden Fahrbahn hervorgehoben
werden, gleichzeitig soll die Grüne Achse mehr Grünflächen erhalten. Mehrere
Flächen entlang des breiten östlichen Gehwegs werden nicht als Verkehrsfläche
benötigt und können für Grünflächen entsiegelt werden (IVa). Aufgrund
vorhandener Leitungen kann lediglich ein zusätzlicher Baum gepflanzt werden. Um
die Gestaltung der Parkanlage aufzunehmen, werden weitere Grünflächen
geschaffen.
Entlang
der Aufpflasterung über die Luisenstraße sollen vier Stadtbäume in begehbaren
Baumscheiben gepflanzt werden (IVb). Sie liegen auf den Achsen der Alleebäume
und können zusätzlichen Wurzelraum unter dem Gehweg erhalten. Notwendig ist
Wurzelschutz entlang der Versorgungsleitungen.
Die
bisher auf den Flächen der vorgenannten Baumpflanzungen und Entsiegelung
geplanten Fahrradbügel können zum Teil am Ende der Straße „Hornschuchpromenade“
als Ausgleich montiert werden. Einige Fahrradbügel entfallen zu Gunsten der
Maßnehmen.
Kosten
Der Ausbau
der Hornschuchpromenade ist bereits extern vergeben, die ergänzenden
Umplanungen führen zu Mehrkosten i. H. v. voraussichtlich ca. 40.000 €.
Zeitplan
Unverändert.
Baubeginn in 2025 nach der Michaeliskirchweih von West nach Ost.
Weitere Vorgehensweise
Die geschilderten Maßnahmen tragen dazu bei, dass bei dem Projekt zum Ausbau der Hornschuchpromenade eine ergänzende Fußverkehrsförderung erfolgt und mehr Grünflächen geschaffen werden. Nach erfolgtem Beschluss wird die Entwurfsplanung entsprechend angepasst. Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Stelle für die Fördermittelbewilligung wird nach erfolgtem Beschluss über die Änderungen informiert.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Ca.
40.000 €, jedoch 80%
Förderquote |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. 6300.9596.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Ergänzende Vorplanung 2025
Projektgenehmigung 2023
Abwägungstabelle Kurzinstruktion
