Der Vortrag der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die in der Anlage „Ergänzende Vorplanung 2025“ enthaltenen Maßnahmen werden beschlossen.


Ausgangslage

Mit BWA-Beschluss zur Grünen Fußgängerachse vom 09.10.2019 wurde festgelegt, dass im Zuge dieses Projekts als erster Abschnitt die Luisenstraße realisiert werden soll. In diesem Kontext wurde im Rahmen einer Begehung durch den Runden Tisch Fußverkehr festgestellt, dass bei den Planungen zum Ausbau der Hornschuchpromenade punktuelle Maßnahmen zu Verbesserungen für den Fußverkehr führen könnten. Diese Maßnahmen wurden verwaltungsintern geprüft. Die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen sollen trotz laufender Ausführungsplanung ergänzend umgesetzt werden. Damit entsteht nicht nur ein großer Mehrwert für den Fußverkehr. Es können darüber hinaus ergänzende Grünflächen geschaffen werden, die zum Teil für Baumpflanzungen dienen und zum Teil als Pflanzflächen genutzt werden können.

Planung

Die Maßnahmen sind in der Anlage „Ergänzende Vorplanung 2025“ planerisch dargestellt und werden wie folgt erläutert:


IIc: Pflasterung der westlichen Überquerungsstellen entlang der Luisenstraße auf Fahrbahnniveau:

Die Grüne Achse verläuft überwiegend auf dem westlichen Gehweg und soll optisch nicht durch untergeordnete Fahrbahnen unterbrochen werden. Die Pflasterung hat keine Auswirkung auf die Vorfahrtsregelung, sondern dient lediglich als Erleichterung der Querungsmöglichkeit für den Fußverkehr und als Aufmerksamkeitsfeld für den Radverkehr. Die Materialwahl erfolgt in gleicher Ausfertigung wie bei der Aufpflasterung über die Luisenstraße (Betonpflaster Reihenverband 16-28/16 in Farbton des Gehwegs).

IIIb: Verbreiterung des westlichen Gehwegs Luisenstraße Nord zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Nürnberger Straße:

Nach den Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA 02) sollte der Gehweg an einer vergleichbaren Stelle 3,30 Meter breit sein (Gemischte Wohn- und Geschäftsnutzung mittlere Dichte: drei bis fünf Geschosse). Eine Neuaufteilung des Straßenraums durch Anpassung des östlichen Gehwegs wäre nur mit großen Umplanungsaufwand realisierbar. Jedoch können durch Reduzierung der Fahrbahn auf 6 Meter (Begegnungsfall Lkw-Lkw mit eingeschränkten Bewegungsspielräumen) 3 Meter Gehweg realisiert werden. Dies schafft Spielraum für eine spätere Sondernutzung durch anliegende Geschäfte oder Fassadenbegrünungen. Zudem kann der Gehweg auf der anderen Straßenseite in seiner Breite erhalten bleiben.

IVa und IVb: Baumscheiben und Entsiegelung

 

Die Wirkung der Promenade soll gegenüber der kreuzenden Fahrbahn hervorgehoben werden, gleichzeitig soll die Grüne Achse mehr Grünflächen erhalten. Mehrere Flächen entlang des breiten östlichen Gehwegs werden nicht als Verkehrsfläche benötigt und können für Grünflächen entsiegelt werden (IVa). Aufgrund vorhandener Leitungen kann lediglich ein zusätzlicher Baum gepflanzt werden. Um die Gestaltung der Parkanlage aufzunehmen, werden weitere Grünflächen geschaffen.

Entlang der Aufpflasterung über die Luisenstraße sollen vier Stadtbäume in begehbaren Baumscheiben gepflanzt werden (IVb). Sie liegen auf den Achsen der Alleebäume und können zusätzlichen Wurzelraum unter dem Gehweg erhalten. Notwendig ist Wurzelschutz entlang der Versorgungsleitungen.

Die bisher auf den Flächen der vorgenannten Baumpflanzungen und Entsiegelung geplanten Fahrradbügel können zum Teil am Ende der Straße „Hornschuchpromenade“ als Ausgleich montiert werden. Einige Fahrradbügel entfallen zu Gunsten der Maßnehmen.

Kosten

Der Ausbau der Hornschuchpromenade ist bereits extern vergeben, die ergänzenden Umplanungen führen zu Mehrkosten i. H. v. voraussichtlich ca. 40.000 €.

Zeitplan

Unverändert. Baubeginn in 2025 nach der Michaeliskirchweih von West nach Ost.

Weitere Vorgehensweise

Die geschilderten Maßnahmen tragen dazu bei, dass bei dem Projekt zum Ausbau der Hornschuchpromenade eine ergänzende Fußverkehrsförderung erfolgt und mehr Grünflächen geschaffen werden. Nach erfolgtem Beschluss wird die Entwurfsplanung entsprechend angepasst. Die Regierung von Mittelfranken als zuständige Stelle für die Fördermittelbewilligung wird nach erfolgtem Beschluss über die Änderungen informiert.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

Ca. 40.000 €, jedoch 80% Förderquote

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

X

ja

Hst. 6300.9596.0000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Ergänzende Vorplanung 2025

Projektgenehmigung 2023

Abwägungstabelle Kurzinstruktion