1. Der Stadtrat nimmt die Darstellungen der Verwaltung zum Projektstand der Generalsanierung der Stadthalle zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat nimmt die Terminplanung zur Projektvorbereitung zur Kenntnis und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu.
Ausgangslage:
Sachstand Projektvorbereitung (Bauherrenaufgaben), Sept. 2025:
Gemäß der in der Sitzung des Stadtrats vom 27.11.2024
beschlossenen Vorgehensweise zur Sanierung der Stadthalle (einschließlich aller zugehörigen Bauwerke wie Tiefgarage und
Kulturterrasse), erstellt GWF aktuell eine funktionale
Leistungsbeschreibung für das 1. Verfahren
zur Vergabe der Projektvorbereitungsleistungen an einen externen Dienstleister.
Die Vergabe an einen
Externen ist erforderlich, da die GWF eine Projektvorbereitung in diesem Umfang
nicht mehr mit eigenem Personal durchführen kann.
Für den Start des
nachfolgenden Vergabeverfahrens 2 zur Planung und Durchführung der Sanierung,
müssen zuerst alle relevanten Planungsgrundlagen wie Bausubstanz, Umfang des
Bauprogramms, der Terminvorstellungen und der Projektziele durch die Nutzer und
die Bauabteilung der GWF zusammengestellt werden.
Der Leistungsumfang
der Projektvorbereitung (entspricht in etwa einer Leistungsphase 0) besteht aus
drei aufeinander aufbauenden Leistungsteilen:
Teil I - Bestandsanalyse,
mit Bestandsaufnahme und Baudiagnose
Teil II - Bedarfsplanung nach DIN 18205-2016
Teil III - Entwicklung eines Sanierungskonzeptes, mit Variantenvergleich
Im Leistungsteil I werden umfangreiche Daten zum Bauwerksbestand, zum
Zustand von Bausubstanz und Anlagentechnik, sowie weitere Informationen, z.B.
zu Schadstoffen, Barrierefreiheit, Arbeitsschutz usw., erfasst und
zusammengestellt.
Bei
der im Leistungsteil II vorgesehenen Bedarfsplanung nach DIN 18205 ermittelt und moderiert der Bedarfsplaner in einem normierten Prozess
Bedarf und Interessen der Nutzer und der Stadt als Bauherrin, z. B. bauliche
Mängel, Modernisierungs- und Raumbedarf, Bedarf zur Erreichung von
Entwicklungszielen, Zeit- und Mittelbedarf usw. Die Bedarfsplanung ist
ergebnisoffen.
Der Bedarfsplan, als
letzter Schritt und Ergebnis der Bedarfsplanung, schreibt den genau
ermittelten, von den Entscheidungsgremien anerkannten Bedarf von Nutzern und
Stadt abschließend fest und dokumentiert die Projektziele als Vorgaben für die
Umsetzung.
Da angestrebt wird,
Planung und Durchführung der Sanierung im nachfolgenden Verfahren an einen
Totalübernehmer zu vergeben, ist es von großer Bedeutung, Grundlagen, Ziele und
erwartete Ergebnisse der Maßnahme so genau wie möglich zu beschreiben. Infolge
der bei Totalübernehmerleistungen, aufgrund der funktionalen
Aufgabenbeschreibung oder Zielvereinbarungen üblichen Pauschalvergütung, hat
jedes Abweichen von der beauftragten Aufgabenstellung während der Laufzeit des
Projektes in aller Regel negative Auswirkungen auf die Termin- und
Kostenerfolge.
Im Leistungsteil III soll dann aus den Ergebnissen der Teile I +
II, durch Untersuchung verschiedener Umsetzungsvarianten, ein technisch,
wirtschaftlich und organisatorisch tragfähiges Sanierungskonzept entwickelt
und den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Dafür sollen im
ersten Schritt drei Varianten erarbeitet werden, woraus der Stadtrat eine
Variante zur weiteren Ausarbeitung beschließt.
Mit dieser
Vorgehensweise bei der Projektvorbereitung wird den Empfehlungen der
Staatlichen und der Bundes-Bauverwaltungen, sowie des Kommunalen
Prüfungsverbandes gefolgt, um höchstmögliche Sicherheit für das nachfolgende
Vergabeverfahren 2 zur Projektumsetzung zu gewinnen.
Kosten:
Im Haushalt sind
jeweils 500.000 € für 2025 und 2026 für die Durchführung des Vergabeverfahrens
1 bereitgestellt bzw. vorgesehen. Die GWF geht aufgrund der Erfahrung beim
Neubau Verwaltungsgebäude StEF davon aus, dass die Mittel für das
Vergabeverfahren ausreichend sind.
Zeitplan: Termine
Projektvorbereitung/ Vergabeverfahren 1
Aktuelle abgestimmte Terminplanung für das 1.
Vergabeverfahren zur Projektvorbereitung:
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September
2025 (seit April 2025) |
Erstellen
der Unterlagen für Vergabeverfahren 1: Projektbeschreibung, Beschreibung Leistungsgegenstand, Beschreibung Leistungsumfang und
Teilleistungen, Festlegen Projektziele.
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November
2025 |
Fertigstellen
aller erforderlichen Vergabeunterlagen (Verfahren
1) Eignungs- und Zuschlagskriterien festlegen und mit Zentraler
Vergabestelle abstimmen. Vertragsentwurf: Zuarbeit durch externe Juristen, da BGB-Vertrag (auf
staatliche oder kommunale Vertragsmuster kann nicht zurückgegriffen werden!)
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Dezember
2025 |
Start
Vergabeverfahren 1 - Bekanntmachung EU-weites Verfahren (überschlägige
Honorarannahme über Schwellenwert) Angebotsfrist Angebotsprüfung Vergabeverhandlungen, Bietergespräche
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April 2026 |
Ende
Vergabeverfahren 1 - Auftragserteilung Leistungsbeginn Projektvorbereitung: Teil I - Bestandsanalyse Teil II - Bedarfsplanung
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Dezember
2026/ Januar 2027 |
Beschlussvorlage
I über die weiter auszuarbeitende Variante des Sanierungskonzeptes (Teil
III)
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März 2027 |
Abschluss der Leistungen zur Projektvorbereitung Bauherrenangaben als notwendige Leistungs- und Kalkulationsgrundlagen für
das 2. Vergabeverfahren liegen dann vor.
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April/ Mai
2027 |
Beschlussvorlage
II Genehmigung der abgeschlossenen Bedarfsplanung (Bedarfsanerkennung) und
des favorisierten, weiter ausgearbeiteten Sanierungskonzepts als Grundlage
für das 2. Vergabeverfahren, das im Anschluss durchzuführen ist.
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Weitere Vorgehensweise:
Weitergehende Termine zu Planung und Durchführung der
Sanierung (2. Vergabeverfahren) können
im aktuellen Stadium nicht seriös angegeben werden. Folgende Termine im Vorfeld
sind jedoch schon fixiert:
01.08.2026: Beginn
des Interimsbetriebes in der Stadthalle (gem. Vorlage Anlage 2)
01.08.2027: Ende
des Interimsbetriebes, Schließung der Stadthalle. Eine Verlängerung des
Interimsbetriebs und damit spätere Schließung der Stadthalle ist aus
Sicherheitsgründen, aus Gründen der Planungssicherheit und Wirtschaftlichkeit
sowie aus Gründen der Glaubwürdigkeit gegenüber Personal und Kunden
ausgeschlossen.
Der Terminwunsch zur
Wiedereröffnung der Stadthalle in 2029 (wie in Anlage 2 vom April 2025
dargestellt) wird von GWF weiterhin verfolgt, kann zum heutigen Zeitpunkt aber
nicht bestätigt werden, da die Dauer der Bauarbeiten abhängig ist vom gewählten
Sanierungskonzept, über das im Dez. 2026/ Jan. 2027 eine Vorentscheidung
getroffen bzw. im April/ Mai 2027 endgültig entschieden wird.
Personalplanung
innerhalb des Referats IV für die Zeit der Generalsanierung
Referat IV/Sth,
Organisationsamt und Personalamt erarbeiten gemeinsam ein
Personalübergangskonzept, das die Zeit des Interimsbetriebs und die
Schließungsphase abdeckt (gem. Vorlage Anlage 2). Besprechungstermine dazu
haben bereits stattgefunden, weitere sind terminiert.
Wesentliche Merkmale
des Personalübergangskonzepts werden sein:
· Während der Sanierung soll durchgängig auch eigenes technisch kundiges Personal im Haus sein.
· Ein Mindestmaß an Verwaltungs- bzw. kaufmännischem Personal soll bis zur Wiedereröffnung in der Stadthalle eingesetzt bleiben.
· Während der Sanierungsphase nicht benötigtes Personal (Verwaltungspersonal und technisches Personal) soll in anderen Dienststellen (z.B. KuFo, Stadttheater u.a.) eingesetzt werden.
· Die Sanierungsphase soll außerdem für Personalentwicklungsmaßnahmen (z.B. Meisterausbildung/ Veranstaltungstechnik) genutzt werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.000.000 € |
X |
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
X |
ja |
Hst. 8400.9401.0000 8400.9401.0000 8400.9401.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Beschlussvorlage GWF/0535/2024 vom 27.11.2024
Anlage 2: Beschlussvorlage Rf. V/1762/2025 vom 30.04.2025
