Betreff
Friedrich-Ebert-Str. 21 - Erneuerung Fenster an der nördlichen Strassenseite
Vorlage
GWF/0564/2025
Aktenzeichen
GWF
Art
Beschlussvorlage - SB

Der BWA stimmt dem Lösungsvorschlag der Verwaltung zu und beauftragt die wbg die Fenster an der Straßenseite - Auf der Schwand (Nord-/Nordostfassaden) - entsprechend zu erneuern.


Ausgangslage

Die Stadt Fürth hat mit dem Schulerweiterungsprogramm zuerst den Schwerpunkt auf Flächenneuschaffungen gesetzt, um den gesetzlichen Anspruch an Ganztagsunterbringung sicherstellen zu können. Generalsanierungsmaßnahmen sollen -auch aufgrund der personellen und finanziellen Kapazitäten der Projektumsetzung- in einem zweiten Schritt erfolgen. In den Bestandsgebäuden besteht jedoch in Teilen akuter baulicher Handlungsbedarf. Im Gebäudekomplex der Grundschule (GS) Friedrich-Ebert-Straße sind dies u.a. die Fenster. Diese sind heute nur noch zum Teil bauzeitlich.

Bauliche Entwicklung der Schule

Das Schulgebäude wurde in zwei Bauabschnitten erbaut: der 1. Bauabschnitt -Nordostflügel mit Giebelseite zur Friedrich-Ebert-Straße- wurde 1951 fertiggestellt, der 2. Bauabschnitt mit dem Nordflügel zur Straße Auf der Schwand 1954.

Die Friedrich-Ebert-GS wird voraussichtlich frühestens 2030 generalsaniert werden können. Höhere Priorität hat die Aufstockung / Erweiterung des Ganztagsschulteils an der Friedrich-Ebert-Straße aus 2014. Bei akuten Sicherheitsmängeln erfolgte bisher stückweise der Austausch der bestehenden Holzschwingflügelfenster durch Kunststoffdrehflügelfenster. Es entstanden somit in den Klassenzimmern mit je vier großen Fenstern wie auch von außen in den Fassaden nichthomogene Ansichten (Fotos siehe Anlage).

Der gesamte Schulkomplex wurde 2023 unter Denkmalschutz gestellt. Zu dem Zeitpunkt waren bereits Kunststoffdrehflügelfenster in den zwei Klassenzimmergebäuden an den Nord- und Nordostfassaden (teilweise) und der Westfassade (komplett außer UG) sowie in der Turnhalle (komplett) eingebaut.

Notwendige Maßnahmen

Anliegen ist, auch aufgrund der Bitten der Schule, für alle Nord-/Nordostfenster in den Klassenzimmern zeitnah eine für den Schulbetrieb akzeptable Lösung zu finden sowie die Gesamterscheinung der zwei Fassaden zu verbessern.

Statement der Schule und des Referats I:

Diese „Kippfenster“ stellen aus ihrer [Schulleitungs-] Sicht eine erhebliche Gefährdung für die Grundschüler dar, da sie weit in den Außenbereich öffnen und dabei gleichzeitig in den Innenbereich des Klassenzimmers „kippen“. Werden diese dann in ihrer „Schwingfunktion“ begrenzt, lassen sich die Fenster nur noch geringfügig aufschwingen, so dass eine gute und nötige Belüftung der Klassenzimmer nicht erreicht werden kann. Die Lüftungsthematik ist ein großes Problem für den Unterricht und den Aufenthalt in den Klassenräumen.

Im Winterhalbjahr bei kalten Temperaturen zeigt sich wiederum ein ganz anderes Bild: Hier „zieht“ es mitunter regelrecht durch die alten Fenster, so dass aufgrund der fehlenden „Dichtigkeit“ auch dann regelmäßige Beeinträchtigungen der Unterrichtssituation gegeben sind. Der größte Wunsch der Schule ist, hier möglichst schnell eine zeitgerechte Fenster-Lösung, die sicher und einfach im Schulbetrieb funktioniert, zu erhalten. Daher hier auch seitens des Schulreferates noch einmal die dringende Bitte der Schule hier für den kommenden Winter noch eine Lösung zu bekommen, letztlich auch aus Klimaschutzgründen (Heizung!) wäre eine schnelle Verbesserung dringend geboten!

Wie beschrieben wurde das Schulgebäude 2023 als Einzeldenkmal festgesetzt. Der frühere Austausch der Fenster erfolgte auf Wunsch der Schule in Form von Drehflügelfenster vor der Eintragung als Einzeldenkmal.

Für den nun geplanten Fensteraustausch wurde mit dem BlfD Kontakt aufgenommen, um die Ausführung abzustimmen. Das BlfD lehnt den Austausch der Schwingflügelfenster ab und fordert die Sanierung im Bestand. Nach Abwägung aller Argumente, vor allem die des Nutzers, erscheint der Austausch der Fenster sinnvoll und notwendig. 

Für den Austausch der historischen Schwingflügelfenster durch Drehflügelfenster wurde nun ein Lösungsansatz gesucht, der den Ansprüchen an die Nutzung des Gebäudes als Grundschule gerecht wird und den vorhandenen Bestand so weit als möglich berücksichtigt.

Anforderungen, die es zu erfüllen gilt

o   Brandschutzanforderungen: mindestens ein Fenster muss als 2. Rettungsweg geeignet sein (bisher nur eingeschränkt möglich und nicht ausgewiesen)

o   Energetische Anforderungen: Verbesserung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes

o   Wohlfühlfaktoren: Beseitigung der Zugerscheinungen durch die Undichtigkeit der Fenster

o   Beseitigung der Inhomogenität in der Fassadenansicht („Flickenteppich“ verschiedener Fensterausführungen)

o   Arbeits-/Unfallschutz: Die Anforderung an die Betriebssicherheit muss mit den Fenstern, deren Beschaffenheit, Handhabung und Glasqualität erfüllt werden.

Lösungsvorschlag

In beiden Gebäudeteilen, Nord- und Nordostfassade, werden alle historischen Schwingflügelfenster beschädigungsfrei ausgebaut und eingelagert. Die Sanierung wäre möglich. Als Schwingfenster mit einer enormen Größe sind sie jedoch im Schulbetrieb dauerhaft als nicht betriebssicher anzusehen. Die mögliche Wiederherrichtung als nicht öffenbare Fenster ist aus Gründen der dann fehlenden Querlüftung und wegen des fehlenden 2. Rettungsweg nicht möglich.

Die bereits verbauten Kunststofffenster in der Nord-Ost-Fassade (Gebäude I. Bauabschnitt aus 1951) werden ausgebaut und in der Nord-Fassade (Gebäude II. BA, 1954) an Stelle der historischen Fenster eingesetzt, um hier ein einheitlicheres Bild zu erzeugen. Die Kunststofffenster sind nicht denkmalgerecht, sie entsprechen jedoch den Anforderungen, die für den heutigen Schulbetrieb wichtig sind. Außerdem ist es ökologisch nicht vertretbar, voll funktionsfähige und relativ neue Kunststofffenster (max. 5 Jahre alt) zu entsorgen. Die Anzahl der im I. BA eingebauten und nun umzusetzenden 15 Kunststofffenster entspricht zufälligerweise auch der Zahl der auszutauschenden Fenster im II.BA, womit auch die Herstellung eines einheitlichen Bildes ohne zusätzliche, neue Kunststofffenster möglich ist.

Die Fensteröffnungen im I. BA sollen mit neuen 2-flügeligen (asymmetrisch 1/3 zu 2/3 geteilt), als reine Drehflügel ausgeführte Stulpfenster aus Holz in der historischen Teilung, verschlossen werden.

Hier entsteht ein schmaler Gehflügel (1/3) und ein breiter Stehflügel (2/3), welcher im Bedarfsfall geöffnet werden kann. Alternativ könnte nur das Fluchtfenster vollständig zu öffnen sein, die drei weiteren Fenster je Klassenzimmer könnten im 2/3-Anteil auch als Festverglasung ausgeführt werden. Hierdurch könnten ggf. die senkrechten Profile schlanker ausgeführt und die Anschaffungs- und die späteren Wartungs- und Unterhaltskosten reduziert werden.

Die geplante unterschiedliche Ausführung beider Fassaden (Nordfassade vorhandene Kunststofffenster in weiß, Nordostfassade neue Holzfenster in weiß) wird als hinnehmbar angesehen, da die komplette Straßenseite „Auf der Schwand“ aus keinem Blickwinkel im Ganzen betrachtet werden kann.

Die konkrete konstruktive Lösung der neuen Holzfenster ist zu erarbeiten.

Kosten

Auf Grundlage der abgestimmten Planung sind die Kosten zu ermitteln.

Zeitplanung

Die Durchführung soll möglichst zeitnah in Abschnitten realisiert werden, möglichst in schulfreien Zeiträumen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Fotos der Fenster und von Teilansichten