Der BWA stimmt dem Lösungsvorschlag der Verwaltung zu und beauftragt die wbg die Fenster an der Straßenseite - Auf der Schwand (Nord-/Nordostfassaden) - entsprechend zu erneuern.
Ausgangslage
Die Stadt Fürth hat mit dem
Schulerweiterungsprogramm zuerst den Schwerpunkt auf Flächenneuschaffungen
gesetzt, um den gesetzlichen Anspruch an Ganztagsunterbringung sicherstellen zu
können. Generalsanierungsmaßnahmen sollen -auch aufgrund der personellen und
finanziellen Kapazitäten der Projektumsetzung- in einem zweiten Schritt
erfolgen. In den Bestandsgebäuden besteht jedoch in Teilen akuter baulicher
Handlungsbedarf. Im Gebäudekomplex der Grundschule (GS) Friedrich-Ebert-Straße
sind dies u.a. die Fenster. Diese sind heute nur noch zum Teil bauzeitlich.
Bauliche Entwicklung der Schule
Das Schulgebäude wurde in zwei
Bauabschnitten erbaut: der 1. Bauabschnitt -Nordostflügel mit Giebelseite zur
Friedrich-Ebert-Straße- wurde 1951 fertiggestellt, der 2. Bauabschnitt mit dem
Nordflügel zur Straße Auf der Schwand 1954.
Die Friedrich-Ebert-GS wird
voraussichtlich frühestens 2030 generalsaniert werden können. Höhere Priorität
hat die Aufstockung / Erweiterung des Ganztagsschulteils an der Friedrich-Ebert-Straße
aus 2014. Bei akuten Sicherheitsmängeln erfolgte bisher stückweise der
Austausch der bestehenden Holzschwingflügelfenster durch
Kunststoffdrehflügelfenster. Es entstanden somit in den Klassenzimmern mit je
vier großen Fenstern wie auch von außen in den Fassaden nichthomogene Ansichten
(Fotos siehe Anlage).
Der gesamte Schulkomplex wurde 2023
unter Denkmalschutz gestellt. Zu dem Zeitpunkt waren bereits
Kunststoffdrehflügelfenster in den zwei Klassenzimmergebäuden an den Nord- und
Nordostfassaden (teilweise) und der Westfassade (komplett außer UG) sowie in
der Turnhalle (komplett) eingebaut.
Notwendige Maßnahmen
Anliegen ist, auch aufgrund der
Bitten der Schule, für alle Nord-/Nordostfenster in den Klassenzimmern zeitnah
eine für den Schulbetrieb akzeptable Lösung zu finden sowie die
Gesamterscheinung der zwei Fassaden zu verbessern.
Statement der Schule und des Referats
I:
Diese
„Kippfenster“ stellen aus ihrer [Schulleitungs-] Sicht eine erhebliche
Gefährdung für die Grundschüler dar, da sie weit in den Außenbereich öffnen und
dabei gleichzeitig in den Innenbereich des Klassenzimmers „kippen“. Werden
diese dann in ihrer „Schwingfunktion“ begrenzt, lassen sich die Fenster nur
noch geringfügig aufschwingen, so dass eine gute und nötige Belüftung der
Klassenzimmer nicht erreicht werden kann. Die Lüftungsthematik ist ein großes
Problem für den Unterricht und den Aufenthalt in den Klassenräumen.
Im
Winterhalbjahr bei kalten Temperaturen zeigt sich wiederum ein ganz anderes
Bild: Hier „zieht“ es mitunter regelrecht durch die alten Fenster, so dass
aufgrund der fehlenden „Dichtigkeit“ auch dann regelmäßige Beeinträchtigungen
der Unterrichtssituation gegeben sind. Der größte Wunsch der Schule ist, hier
möglichst schnell eine zeitgerechte Fenster-Lösung, die sicher und einfach im
Schulbetrieb funktioniert, zu erhalten. Daher hier auch seitens des
Schulreferates noch einmal die dringende Bitte der Schule hier für den
kommenden Winter noch eine Lösung zu bekommen, letztlich auch aus
Klimaschutzgründen (Heizung!) wäre eine schnelle Verbesserung dringend geboten!
Wie beschrieben wurde das
Schulgebäude 2023 als Einzeldenkmal festgesetzt. Der frühere Austausch der
Fenster erfolgte auf Wunsch der Schule in Form von Drehflügelfenster vor der
Eintragung als Einzeldenkmal.
Für den nun geplanten
Fensteraustausch wurde mit dem BlfD Kontakt aufgenommen, um die Ausführung
abzustimmen. Das BlfD lehnt den Austausch der Schwingflügelfenster ab und
fordert die Sanierung im Bestand. Nach Abwägung aller Argumente, vor allem die
des Nutzers, erscheint der Austausch der Fenster sinnvoll und notwendig.
Für den Austausch der historischen
Schwingflügelfenster durch Drehflügelfenster wurde nun ein Lösungsansatz
gesucht, der den Ansprüchen an die Nutzung des Gebäudes als Grundschule gerecht
wird und den vorhandenen Bestand so weit als möglich berücksichtigt.
Anforderungen, die es zu erfüllen
gilt
o
Brandschutzanforderungen:
mindestens ein Fenster muss als 2. Rettungsweg geeignet sein (bisher nur
eingeschränkt möglich und nicht ausgewiesen)
o
Energetische
Anforderungen: Verbesserung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes
o
Wohlfühlfaktoren:
Beseitigung der Zugerscheinungen durch die Undichtigkeit der Fenster
o
Beseitigung
der Inhomogenität in der Fassadenansicht („Flickenteppich“ verschiedener
Fensterausführungen)
o
Arbeits-/Unfallschutz:
Die Anforderung an die Betriebssicherheit muss mit den Fenstern, deren
Beschaffenheit, Handhabung und Glasqualität erfüllt werden.
Lösungsvorschlag
In beiden Gebäudeteilen, Nord- und Nordostfassade,
werden alle historischen Schwingflügelfenster beschädigungsfrei ausgebaut und
eingelagert. Die Sanierung wäre möglich. Als Schwingfenster mit einer enormen
Größe sind sie jedoch im Schulbetrieb dauerhaft als nicht betriebssicher
anzusehen. Die mögliche Wiederherrichtung als nicht öffenbare Fenster ist aus
Gründen der dann fehlenden Querlüftung und wegen des fehlenden 2. Rettungsweg
nicht möglich.
Die bereits verbauten
Kunststofffenster in der Nord-Ost-Fassade (Gebäude I. Bauabschnitt aus 1951)
werden ausgebaut und in der Nord-Fassade (Gebäude II. BA, 1954) an Stelle der
historischen Fenster eingesetzt, um hier ein einheitlicheres Bild zu erzeugen.
Die Kunststofffenster sind nicht denkmalgerecht, sie entsprechen jedoch den
Anforderungen, die für den heutigen Schulbetrieb wichtig sind. Außerdem ist es
ökologisch nicht vertretbar, voll funktionsfähige und relativ neue
Kunststofffenster (max. 5 Jahre alt) zu entsorgen. Die Anzahl der im I. BA
eingebauten und nun umzusetzenden 15 Kunststofffenster entspricht
zufälligerweise auch der Zahl der auszutauschenden Fenster im II.BA, womit auch
die Herstellung eines einheitlichen Bildes ohne zusätzliche, neue
Kunststofffenster möglich ist.
Die Fensteröffnungen im I. BA sollen
mit neuen 2-flügeligen (asymmetrisch 1/3 zu 2/3 geteilt), als reine Drehflügel
ausgeführte Stulpfenster aus Holz in der historischen Teilung, verschlossen
werden.
Hier entsteht ein schmaler Gehflügel
(1/3) und ein breiter Stehflügel (2/3), welcher im Bedarfsfall geöffnet werden
kann. Alternativ könnte nur das Fluchtfenster vollständig zu öffnen sein, die
drei weiteren Fenster je Klassenzimmer könnten im 2/3-Anteil auch als
Festverglasung ausgeführt werden. Hierdurch könnten ggf. die senkrechten
Profile schlanker ausgeführt und die Anschaffungs- und die späteren Wartungs-
und Unterhaltskosten reduziert werden.
Die geplante unterschiedliche
Ausführung beider Fassaden (Nordfassade vorhandene Kunststofffenster in weiß,
Nordostfassade neue Holzfenster in weiß) wird als hinnehmbar angesehen, da die
komplette Straßenseite „Auf der Schwand“ aus keinem Blickwinkel im Ganzen
betrachtet werden kann.
Die konkrete konstruktive Lösung der
neuen Holzfenster ist zu erarbeiten.
Kosten
Auf Grundlage der abgestimmten
Planung sind die Kosten zu ermitteln.
Zeitplanung
Die Durchführung soll möglichst
zeitnah in Abschnitten realisiert werden, möglichst in schulfreien Zeiträumen.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
|
nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
ja |
€ |
||||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
Fotos der Fenster und von Teilansichten
