1. Die in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführten Planungsschritte für den Neubau der Zirndorfer Brücke inkl. des Knotenpunktes mit der Südwesttangente werden zur Kenntnis genommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planungsschritte vorzunehmen und gemäß den Schilderungen in der Sachverhaltsdarstellung die weiteren Beschlüsse bis zur Projektgenehmigung vorzubereiten.
Ausgangslage
Die Zirndorfer Brücke weist
infolge ihres fortgeschrittenen baulichen Alters erhebliche Schäden auf, welche
die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Aufgrund dieser Mängel ist bereits eine
Sperrung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen
erforderlich, wodurch der Verkehrsfluss und die Anbindung erheblich
eingeschränkt sind. Vor diesem Hintergrund ist ein zeitnaher Neubau der Brücke
unumgänglich, um die dauerhafte Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur
sicherzustellen.
Wie bereits mit dem Sachstandsbericht zur Restnutzungsdauer der Brücke im BWA am 2. Mai 2024 dargelegt, muss das bestehende Bauwerk bis spätestens zum November 2027 rückgebaut werden (TfA/0477/2025). Die Planungsleistungen zum Abbruch des Bauwerks wurden in der Sitzung des Bau- uns Werkausschusses am 22. Oktober 2025 vergeben.
Planungsschritte und -ziele
Mit dem vorliegenden
Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, die Planung für den
Neubau der Zirndorfer Brücke in den erforderlichen Leistungsphasen gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Hilfe extgerner Fachplaner
durchzuführen. Ziel ist es, auf dieser Grundlage die planerischen, technischen
und finanziellen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung des Projekts zu
schaffen.
Der Grundsatzbeschluss
erfolgt bewusst ohne detaillierte Festlegungen zum verkehrlichen Gesamtkonzept.
Dies ermöglicht es der Verwaltung, unmittelbar nach Beschlussfassung ein
Vergabeverfahren zur Beauftragung der entsprechenden Planungsleistungen einzuleiten.
Parallel zur Ausschreibung
und Vergabe der Planungsleistungen wird die Verwaltung die bereits begonnenen
konzeptionellen Überlegungen zur künftigen Querschnittsaufteilung und
Verkehrsführung auf der neuen Brücke weiterentwickeln. Ein gesonderter Beschluss
mit konkreten Systemskizzen, Varianten der Querschnittsaufteilung sowie
Aussagen zu den Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsarten wird dem
Ausschuss voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2026 vorgelegt.
Bei der Planung wird
besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Bedürfnisse aller Verkehrsarten –
motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad-
und Fußverkehr – gleichwertig und im Sinne des Mobilitätsplans zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sollen übergeordnete Planwerke wie der
Nahverkehrsplan, das Radverkehrskonzept der Stadt Fürth sowie regionale
Maßnahmen wie der geplante Metropolradweg in die Konzeptentwicklung integriert
werden.
Auf Grundlage der
planerischen Varianten zur Querschnittsgestaltung wird die erforderliche Breite
der Brücke festgelegt, wobei auch die angrenzenden Knotenpunkte in die
Ausgestaltung einzubeziehen sind.
Umleitungskonzept während der Bauzeit
Ergänzend wird bereits im
Zuge der Planungen ein Umleitungskonzept für die Zeit der Bauausführung
entwickelt. Ziel ist es, frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung
der Verkehrsflüsse zu identifizieren und gegebenenfalls erforderliche Abstimmungen
mit angrenzenden Kommunen sowie den ÖPNV-Betreibern sicherzustellen. Dies dient
dazu, die Auswirkungen auf den Verkehr im Umfeld der Baustelle so gering wie
möglich zu halten und die Erreichbarkeit der betroffenen Stadtteile und
Nachbarkommunen auch während der Bauzeit sicherzustellen.
Vorgesehene Beschlüsse im Rahmen der Neuplanung für die Zirndorfer Brücke
Unter Berücksichtigung der
vorstehenden Ausführungen sind im Anschluss an den vorliegenden Grundsatzbeschluss folgende weitere Beschlüsse
vorgesehen:
·
Vorlage von Systemskizzen zur Verkehrsführung für alle relevanten
Verkehrsarten einschließlich der maßgeblichen Querschnittsgestaltungen auf der
Brücke sowie an den Anschlussknotenpunkten (voraussichtlich 1. Quartal 2026).
·
Beschluss zur Vorplanung, der die Ergebnisse
der vertieften Konzeptphase bewertet, einen Übersichtslageplan liefert und die
weitere Vorgehensweise festlegt (voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027).
·
Beschluss zur Entwurfsplanung und
Projektgenehmigung, mit dem der konkrete Entwurf sowie die verbindliche
Projektfreigabe beschlossen werden (voraussichtlich Ende 2027).
Diese abgestuften Beschlussfassungen gewährleisten
eine transparente, strukturierte und steuerbare Planung des Brückenneubaus und
ermöglichen dem Ausschuss, zu wesentlichen Planungsphasen fundierte
Entscheidungen zu treffen.
Weiteres Vorgehen
Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die
Ausschreibung der Planungsleistungen für die Neuplanung der Zirndorfer Brücke
veranlassen, um einen zeitnahen Planungsbeginn durch ein Ingenieurbüro zu
ermöglichen.
Parallel dazu werden die im vorstehenden Abschnitt
beschriebenen Systemskizzen zur Verkehrsführung sowie die Varianten der
Querschnittsgestaltung erarbeitet. Diese Entwürfe werden in Form einer
Instruktion abgestimmt und anschließend dem Ausschuss zur Beratung und
Beschlussfassung vorgelegt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
38
Mio. € |
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nein |
x |
ja |
Unterhaltskosten
derzeit noch nicht bezifferbar |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
nein |
x |
ja |
Hst. 6310.9503.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Ergebnis der Klimaprüfung
