Betreff
Grundsatzbeschluss zum Neubau der Zirndorfer Brücke
Vorlage
SpA/1292/2025
Aktenzeichen
SpA-Vpl
Art
Beschlussvorlage - AB

1.       Die in der Sachverhaltsdarstellung aufgeführten Planungsschritte für den Neubau der Zirndorfer Brücke inkl. des Knotenpunktes mit der Südwesttangente werden zur Kenntnis genommen.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Planungsschritte vorzunehmen und gemäß den Schilderungen in der Sachverhaltsdarstellung die weiteren Beschlüsse bis zur Projektgenehmigung vorzubereiten. 


Ausgangslage

Die Zirndorfer Brücke weist infolge ihres fortgeschrittenen baulichen Alters erhebliche Schäden auf, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Aufgrund dieser Mängel ist bereits eine Sperrung für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen erforderlich, wodurch der Verkehrsfluss und die Anbindung erheblich eingeschränkt sind. Vor diesem Hintergrund ist ein zeitnaher Neubau der Brücke unumgänglich, um die dauerhafte Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur sicherzustellen.

Wie bereits mit dem Sachstandsbericht zur Restnutzungsdauer der Brücke im BWA am 2. Mai 2024 dargelegt, muss das bestehende Bauwerk bis spätestens zum November 2027 rückgebaut werden (TfA/0477/2025). Die Planungsleistungen zum Abbruch des Bauwerks wurden in der Sitzung des Bau- uns Werkausschusses am 22. Oktober 2025 vergeben.

Planungsschritte und -ziele

Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, die Planung für den Neubau der Zirndorfer Brücke in den erforderlichen Leistungsphasen gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit Hilfe extgerner Fachplaner durchzuführen. Ziel ist es, auf dieser Grundlage die planerischen, technischen und finanziellen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung des Projekts zu schaffen.

Der Grundsatzbeschluss erfolgt bewusst ohne detaillierte Festlegungen zum verkehrlichen Gesamtkonzept. Dies ermöglicht es der Verwaltung, unmittelbar nach Beschlussfassung ein Vergabeverfahren zur Beauftragung der entsprechenden Planungsleistungen einzuleiten.

Parallel zur Ausschreibung und Vergabe der Planungsleistungen wird die Verwaltung die bereits begonnenen konzeptionellen Überlegungen zur künftigen Querschnittsaufteilung und Verkehrsführung auf der neuen Brücke weiterentwickeln. Ein gesonderter Beschluss mit konkreten Systemskizzen, Varianten der Querschnittsaufteilung sowie Aussagen zu den Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsarten wird dem Ausschuss voraussichtlich im ersten Quartal des Jahres 2026 vorgelegt.

Bei der Planung wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, die Bedürfnisse aller Verkehrsarten – motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Rad- und Fußverkehr – gleichwertig und im Sinne des Mobilitätsplans zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen übergeordnete Planwerke wie der Nahverkehrsplan, das Radverkehrskonzept der Stadt Fürth sowie regionale Maßnahmen wie der geplante Metropolradweg in die Konzeptentwicklung integriert werden.

Auf Grundlage der planerischen Varianten zur Querschnittsgestaltung wird die erforderliche Breite der Brücke festgelegt, wobei auch die angrenzenden Knotenpunkte in die Ausgestaltung einzubeziehen sind.

Umleitungskonzept während der Bauzeit

Ergänzend wird bereits im Zuge der Planungen ein Umleitungskonzept für die Zeit der Bauausführung entwickelt. Ziel ist es, frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrsflüsse zu identifizieren und gegebenenfalls erforderliche Abstimmungen mit angrenzenden Kommunen sowie den ÖPNV-Betreibern sicherzustellen. Dies dient dazu, die Auswirkungen auf den Verkehr im Umfeld der Baustelle so gering wie möglich zu halten und die Erreichbarkeit der betroffenen Stadtteile und Nachbarkommunen auch während der Bauzeit sicherzustellen.

Vorgesehene Beschlüsse im Rahmen der Neuplanung für die Zirndorfer Brücke

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen sind im Anschluss an den vorliegenden Grundsatzbeschluss folgende weitere Beschlüsse vorgesehen:

·         Vorlage von Systemskizzen zur Verkehrsführung für alle relevanten Verkehrsarten einschließlich der maßgeblichen Querschnittsgestaltungen auf der Brücke sowie an den Anschlussknotenpunkten (voraussichtlich 1. Quartal 2026).

·         Beschluss zur Vorplanung, der die Ergebnisse der vertieften Konzeptphase bewertet, einen Übersichtslageplan liefert und die weitere Vorgehensweise festlegt (voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027).

·         Beschluss zur Entwurfsplanung und Projektgenehmigung, mit dem der konkrete Entwurf sowie die verbindliche Projektfreigabe beschlossen werden (voraussichtlich Ende 2027).

Diese abgestuften Beschlussfassungen gewährleisten eine transparente, strukturierte und steuerbare Planung des Brückenneubaus und ermöglichen dem Ausschuss, zu wesentlichen Planungsphasen fundierte Entscheidungen zu treffen.

Weiteres Vorgehen

Nach erfolgtem Beschluss wird die Verwaltung die Ausschreibung der Planungsleistungen für die Neuplanung der Zirndorfer Brücke veranlassen, um einen zeitnahen Planungsbeginn durch ein Ingenieurbüro zu ermöglichen.

Parallel dazu werden die im vorstehenden Abschnitt beschriebenen Systemskizzen zur Verkehrsführung sowie die Varianten der Querschnittsgestaltung erarbeitet. Diese Entwürfe werden in Form einer Instruktion abgestimmt und anschließend dem Ausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

38 Mio.

nein

x

ja

Unterhaltskosten derzeit noch nicht bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 6310.9503.0000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1: Ergebnis der Klimaprüfung