Der Stadtrat beschließt auf einstimmige Empfehlung des Ältestenrates vom 6. Oktober 2025 die Neufassung der Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth.
Die Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth vom 12. Februar 1991 soll an die heutigen Gegebenheiten angepasst werden, da einige Regelungen nicht mehr zeitgemäß sind.
Statt einer sehr kostenintensiven massiv silbernen Kassette erhalten Ehrenbürger und Ehrenbürgerinnen zukünftig eine Medaille, welche sich sowohl von der Größe als auch von der Prägung von der Goldenen Bürgermedaille abhebt.
Außerdem wurden die Höchstzahlen von Auszeichnungen in § 6 angepasst. Bisher durften jährlich mehr Goldene Bürgermedaillen als Goldene Kleeblätter verliehen werden, was aufgrund der Höherwertigkeit der Goldenen Bürgermedaille nicht schlüssig ist.
Die Auszeichnungen sind weiterhin im Amtsblatt der Stadt Fürth bekannt zu machen, jedoch nicht mehr im Rahmen einer Sonderausgabe. Gleichzeitig erfolgen die Verleihungen nicht mehr in einer Sondersitzung des Stadtrats, weiterhin aber im Beisein des Stadtrats.
Die Satzung zeigt dem Stadtrat zukünftig die Möglichkeit auf, sich auch nach dem Tod von Geehrten per Beschluss von verliehenen Auszeichnungen zu distanzieren.
Neben inhaltlichen Änderungen waren auch redaktionelle Änderungen notwendig. Die Satzung wurde vereinheitlicht und übersichtlicher gestaltet, Paragraphen benannt und Eigennamen für die Auszeichnungen sowie eine geschlechtergerechte Sprache verwendet.
Da die Änderungen sehr umfangreich sind und eine Änderungssatzung nicht mehr übersichtlich dargestellt werden kann, wird die Satzung über Auszeichnungen neu gefasst.
Der Ältestenrat hat eine Änderung von § 9 Abs. 3 vorgeschlagen, wonach Auszeichnungen auch nach dem Tod aberkannt werden können, wenn Umstände bekannt werden, die zu Lebzeiten zur Aberkennung der Auszeichnung geführt hätten.
Diese vorgeschlagene Änderung ist rechtlich nicht möglich, da Auszeichnungen höchstpersönlicher Natur sind und ihr Innehaben mit dem Tod endet (siehe hierzu nicht öffentliche Anlage „Stellungnahme Rechtsamt vom 19.09.2017“).
Es bleibt daher bei der ursprünglichen Formulierung, wonach sich der Stadtrat nach dem Tod eines Geehrten in einem solchen Fall per Beschluss von der Auszeichnung distanzieren kann.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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Veranschlagung im Haushalt
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Neufassung der Satzung über Auszeichnungen in der Stadt Fürth
Synopse Auszeichnungssatzung 1991 – 2025
NÖ - Stellungnahme Rechtsamt vom 19.09.2017
