Betreff
Neugestaltung des Königsplatzes - geänderte Projektgenehmigung
Vorlage
TfA/0550/2025
Art
Beschlussvorlage - SL
Referenzvorlage

Für BWA am 22.10.2025:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Erteilung der geänderten Projektgenehmigung zur Neugestaltung des Königsplatzes.

Für StR am 29.10.2025:

Die Sitzungsvorlage des Baureferates wird zur Kenntnis genommen.

Der Stadtrat erteilt die geänderte Projektgenehmigung zur Neugestaltung des Königsplatzes. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 900.000,- €. Es wurden Zuwendungen der Städtebauförderung beantragt. Eine wesentliche Änderung der Kosten wird durch die vorliegenden planerischen bzw. baulichen Änderungen nicht erwartet.

Referenzvorlagen:

TfA/0535/2025:     Neugestaltung des Königsplatzes - Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die             Einleitung und Abwicklung städtischer Baumaßnahmen

SpA/1224/2024:    Neugestaltung Königsplatz - Ergebnisse der Bürgerinformation und Be-           schluss der Vorplanung

SpA/1202/2024:    Neugestaltung Königsplatz - Vorstellung der Ergebnisse der Instruktionsver- fahren und Vorstellung Entwurfsplanung vom 24.10.2024

SpA/1073/2023:    Bürgerinformationsveranstaltung zu den Ergebnissen des städtebaulichen Ide-            enwettbewerbs Pegnitzquartier - Abstimmungsergebnisse


Bestand

Der Königsplatz an der Henri-Dunant-Straße (Bundesstraße 8) wird derzeit im Wesentlichen als Zufahrt (Anlieger sowie Helmstraße) und Parkplatzfläche genutzt, er ist weitgehend versiegelt. In Platzmitte befinden sich drei Bestandbäume in einer kleinen Grüninsel.

Der Platz war Teil des städtebaulichen Ideenwettbewerbs Pegnitzquartier. Ausgehend von den besten Entwürfen des Wettbewerbs entwickelt SpA/BsG eine verkehrsberuhigte und für alle Verkehrsteilnehmer insgesamt besser nutzbare, optisch ansprechende Platzgestaltung.

Diese Planung wurde am 30.07.2025 vom Stadtrat begrüßt und beschlossen. Die Verwaltung hat zugesagt in der weiteren Planung zu prüfen, ob zusätzliche Grünflächen und versickerungsfähigen Flächen geschaffen werden können (Protokollnotiz zum BWA vom 16.07.2025).

Nach weiterer interner und externer Abstimmung (mit dem für die Entwurfsplanung und Umsetzung beauftragten Ingenieurbüro) wurde nun die Planung dahingehend weiterentwickelt. Mit der vorliegenden Planung können weitere Grünflächen und versickerungsfähige Flächen geschaffen und Pflasterflächen reduziert werden. Diese Planung wurde nun von TfA nochmals instruiert. Die eingegangenen Stellungnahmen nebst Abwägung liegen dieser Vorlage bei.

Geplanter Ausbau (Änderungen)

Folgende Änderungen wurden durchgeführt:

Die bislang südwestlich der großen Grünfläche geplante, kleinere Grünfläche wurde in die große integriert, um mehr Grünfläche zu erhalten.

Gem. vorherigem Entwurf sollte der damit bislang vorhandene Querweg zur Blindenführung außerhalb der für Blinde und Sehbehinderte eher schwierigen Mischflächen (verkehrsberuhigter Bereich) genutzt werden.

Die Blindenführung erfolgt nun über die Platzflächen (welche gem. Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO, hier Abschnitt 4 gleichberechtigt und von Fußgängern in ganzer Breite benutzt werden dürfen). Ein DIN-konformes Blindenleitsystem wird vorgesehen, es ist im Entwurf im beiliegenden Lageplan eingetragen. Mit dem Leitsystem soll eine visuell und taktil wahrnehmbare, sichere Blindenführung gewährleistet werden. Die Abstimmung mit der Behindertenbeauftragten konnte aus terminlichen Gründen noch nicht endgültig abgeschlossen werden und erfolgt im Fortgang der weiteren Planungsschritte (= Ausführungsplanung).

Die kleinere Grünfläche vor Hs.Nr. 9 wird bis zum Fahrbahnrand Henri-Dunant-Straße vergrößert und um eine wassergebundene Fläche mit der Möglichkeit einer Sondernutzung ergänzt. Zwei bisher bereits in dem Bereich geplante Bäume werden in die neue entstandene Grünfläche integriert. Ein dritter, zusätzlicher Baum dazwischen befindet sich im Freihaltebereich eines Mischwasserkanals der StEF. Wo genau und unter welchen Voraussetzungen dieser Baum gepflanzt werden wird, wird im Rahmen der Ausführung festgelegt.

Die Fußgänger werden in dem Bereich nun ausschließlich an den Gebäuden geführt, die Wegeführung an der Henri-Dunant-Straße entfällt zur Schaffung der größeren, entsiegelten Fläche.

Die Fahrradständer am Rand der Henri-Dunant-Straße nahe Rathauskreuzung werden in die wassergebundene Fläche der großen Grüninsel verlegt.

Die drei weiteren Bäume entlang der Henri-Dunant-Straße erhalten offene Baumscheiben anstelle von geschlossenen Baumrosten.

Verglichen mit dem bereits projektgenehmigten Planstand werden mehr nicht versiegelte Flächen geschaffen und Pflasterflächen reduziert. An der Rathauskreuzung entfällt die straßennahe Wegeführung wie beschrieben zugunsten von mehr Grünfläche.

Kosten/Zeitplan

Eine wesentliche Änderung der ermittelten Kosten von 900.000,- € vor Zuwendungen wird nicht erwartet. Der Baubeginn soll weiterhin ab Ende Februar 2026 erfolgen. Auch der geplante Fertigstellungstermin vor der Michaeliskirchweih 2026 ist von den Änderungen nicht tangiert. 

Weitere Vorgehensweise

Der Antrag auf Städtebauförderung wurde von SpA/Sf gestellt, zwischenzeitlich liegt eine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vor Bewilligung (gem. Nr. 4.2 StBauFR) vor. Das beauftragte Ingenieurbüro hat bereits mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen begonnen und wird diese auf Basis der nunmehr vorliegenden Planung nach und vorbehaltlich einer geänderten Projektgenehmigung fertigstellen, die Veröffentlichung erfolgt durch die Stadt Fürth unter Berücksichtigung des o.g. Zeitplans. Die Änderungen sind mit der Regierung vorbesprochen und werden vom Fördergeber begrüßt.

Ergebnis

Durch die Maßnahmen wird die Aufenthaltsqualität dieses zentralen Stadtplatzes in einem noch größeren Maße verbessert. Es entstehen weitere Begegnungsmöglichkeiten und ein attraktiver Eingangsbereich vor dem Sozialrathaus, ohne dass die vorgesehen Fahrbeziehungen eingeschränkt werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

900.000,-

nein

X

ja

Kosten für Unterhaltsmaßnahmen, nicht bezifferbar

Veranschlagung im Haushalt

nein

X

ja

Hst. 6300.9501.3000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


- aktualisierter Lageplan (mit Blindenleitsystem)

- Lageplan mit Planstand aus dem StR vom 30.07.2025 (zum Vergleich der Änderungen)

- Zusammenstellung der neuen Instruktionsergebnisse inkl. Abwägung