Betreff
Amtsbudget Grünflächenamt - Rückblick und Ausblick
Vorlage
GrfA/0197/2025
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bericht dient der Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.


Anlass

In der Vergangenheit wurde seitens des Baureferats/Grünflächenamt zu den jeweiligen Haushaltsberatungen immer wieder unterschiedliche Anträge im Verwaltungshaushalt eingebracht, die teilweise im Haushalt abgebildet, teilweise aber auch nicht aufgenommen wurden.

Seitens des Stadtrates wurde bei den letzt-jährigen Haushaltsberatungen der Wunsch geäußert, im Vorfeld der Haushaltsberatungen 2026 einen Bericht zur Entwicklung des Verwaltungshaushalt der letzten Jahre zu erhalten.

Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das Amtsbudget des Grünflächenamts von 2015 bis 2024 über einen Zeitraum von zehn Jahren.

Budgetergebnisse 2015-2024

Zum Rechnungsschluss Mitte Dezember des jeweiligen Jahres schließt das Grünflächenamt das Amtsbudget des jeweiligen Haushaltsjahres mit dem Rechnungsergebnis der Einnahmen und Ausgaben ab. Dieses in Anlage 1 als „Zwischenergebnis“ bezeichneten Saldos schwankte in den letzten zehn Jahren zwischen -287 T€ und +406 T€ erheblich. Von 2015 bis 2024 war der Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen fünfmal negativ und fünfmal positiv und lag im Mittel bei +65 T€.

Der offizielle Abschluss des Amtsbudget für das jeweilige Haushaltsjahr wird dagegen jeweils Anfang April des Folgejahres durch die Kämmerei festgestellt. Dem oben erwähnten rechnerischen Zwischenergebnis werden „vom Budget zu tragende Mehrausgaben“ abgezogen bzw. „dem Budget zuzuschreibende Mittelverstärkungen“ gutgeschrieben sowie sonstige Bereinigungen der Einnahmen und Ausgaben vorgenommen.

Die Mittelverstärkungen – das sind beispielsweise vom Grünflächenamt nicht zu vertretende Personalkostenabweichungen oder Gutschriften aus dem Vollzug der Wiederbesetzungssperre – überwiegen die von der Kämmerei festgesetzten Mehrausgaben und führen dazu, dass das Amtsbudget des Grünflächenamts grundsätzlich positiv abgeschlossen hat und es immer zu einem Budgetüberschuss kam, auch wenn - wie beispielsweise 2017 oder 2024 – der Saldo zwischen Ausgaben und Einnahmen zunächst deutlich negativ war.

Der von der Kämmerei festgestellte Budgetüberschuss wird in der Regel mit Beschluss des Stadtrates zu 50% der Budgetrücklage des Grünflächenamts zugeführt. Lediglich in den Jahren 2019 und 2020 wurden anteilig nur 25% der Rücklage zugeführt.

Der Budgetabschluss lag im Mittelwert der Jahre 2015-2024 bei +149 T€, davon wurden jährlich knapp 68 T€ der Budgetrücklage des Grünflächenamts zugeführt. Im gleichen Zeitraum wurden aus dem Budgetüberschuss des Grünflächenamts rund 813 T€ dem Gesamthaushalt zugeführt.

Fazit: Der Budgetabschluss schwankt stark und ist für die kommenden Jahre nicht zu prognostizieren, zumal durch das Grünflächenamt auf die jeweils im April des Folgejahres durch die Kämmerei festgestellten „zu tragenden Mehrausgaben“ bzw. „gutzuschreibende Mittelverstärkungen“ bzw. „Bereinigung“ kein Einfluss genommen werden kann.

Es lässt sich aber mit relativer Gewissheit sagen, dass in den nächsten Jahren bei sich kaum veränderten Rahmenbedingungen der Budgetüberschuss nicht in den negativen Bereich rutschen wird.

Rücklagenentwicklung

Die Budgetrücklage des Grünflächenamts betrug zum Jahresende 2024 346.678,19 € und würde mit dem festgestellten Ergebnis 2024 auf 473 T€ zum Jahresende 2025 anwachsen. Es wurden jedoch im laufenden Jahr bereits 180 T€ aus der Rücklage zweckgebunden für den Fuhrpark entnommen bzw. als Deckung angeboten. Sofern der von der Kämmerei ermittelten Budgetüberschuss wie üblich mit 50% in die Rücklage fließt, läge die Budgetrücklage bei knapp 300 T€.

Die Budget-Rücklage des Grünflächenamt erscheint auf den ersten Blick ungewöhnlich hoch und ist tatsächlich zum Stand Ende 2024 die höchste Rücklage der aufgeführten Referate und Ämter. Im Gegensatz zu den beiden nachfolgenden Dienststellen mit Rücklagen in Höhe von 324 T€ bzw. 282 T€ hält das Grünflächenamt aber einen umfangreichen Fuhr- und Maschinenpark vor und die hohen Rücklagen dienen als Sicherheit zur Aufrechterhaltung des Betriebes, sollte es unter-jährig zu Maschinenausfällen oder umfangreichen Reparaturleistungen kommen.

Darüber hinaus bietet das Grünflächenamt bei Beschaffungsverfahren im Vermögenshaushalt eine teilweise Deckung aus der Rücklage an:

Rücklagenentnahme 2015-2025:

Jahr

Betrag

Zweck

2015

113.900 €

Teilfinanzierung Lkw und Mähtraktor

2016

18.000 €

Teilfinanzierung Ersatzbeschaffung Lkw

2017

121.000 €

Erwerb Mähtraktor

2019

7.500 €

Zuschuss „Generalsanierung Kinderspielplatz Annastraße“

2019

35.000 €

Beregnungsanlage Stadtpark

2020

100.000 €

Teilfinanzierung Hubsteiger

2024

50.000 €

Teilfinanzierung Hubsteiger

2024

10.000 €

Zuschuss „Stadtpark - Sitzstufen am Wasser“

2025

30.000 €

Wartungsleistungen Hubsteiger

2025

150.000 €

Teilfinanzierung Wässerfahrzeug/E-Mähgerät

Summe

635.400 €

Fazit: Eine im Gegensatz zu anderen Dienststellen hohe Budgetrücklage ist aufgrund der Vor- und Aufrechterhaltung des umfangreichen Fuhr- und Maschinenparks notwendig und sichert die Einsatzbereitschaft des Grünflächenamts auch bei Ausfällen von Maschinen oder Fahrzeugen. Gleichzeitig ist das Grünflächenamt bemüht die Rücklagen abzubauen und mittelfristig auf einen Wert von 250 T€ einpendeln zu lassen.

Einnahmesituation

Wie Anlage 2 zu entnehmen, stiegen die Einnahmen im Verwaltungshaushalt von 2015 bis 2024 um 54,42% von 3,473 Mio. € auf 5,363 Mio. €. Das Rechnungsergebnis lag dabei im Betrachtungszeitraum grundsätzlich deutlich über dem Haushaltsansatz.

Der Anteil der inneren Verrechnung liegt dabei mit 90,21% bis 96,68% sehr hoch und prägt die Einnahmenseite mehr als deutlich. Die innere Verrechnung umfassen dabei nicht unwesentlich Einnahmen aus Pflegeleistungen für Grün- und Parkanlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze oder Straßenbegleitgrün. Diese Einnahmen belasten das Amtsbudget des Grünflächenamts in gleicher Höhe wieder als Ausgaben. Darüber hinaus werden Leistungen des Grünflächenamts als innere Verrechnung auch anderen Ämtern in Rechnung gestellt, dies ist in erster Linie die Gebäudewirtschaft Fürth für die Pflege der Außenanlagen städtischer Gebäude, aber auch das Liegenschaftsamt für die Pflege unbebauter Grundstücke oder das Standesamt für die Betreuung des Baumbestandes auf Friedhöfen.

„Tatsächliche“ Einnahmen im Sinne von Zahlung von städtischen Töchtern, städtischen Eigenbetrieben oder Dritten an die Stadt Fürth sind dabei mit 116 T€ bis 261 T€ oder einem Anteil von 2,38 % bis 5,48% nur nachrangig.

Mit einem vernachlässigbaren Anteil von 0,25% spielen die Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren von 2.679,00 € bis 19.594,40 € (im Mittel rd. 10T€), die im Zuge der Haushaltskonsolidierung 2024ff mit Beschluss des Stadtrats auf kaum erreichbare 26 T€ jährlich erhöht wurden, keine Rolle.

Fazit: Die gute Einnahmesituation im Amtsbudget des Grünflächenamts ist wesentlich dafür verantwortlich, dass trotz gestiegener Qualität und Quantität der Leistungen bzw. gestiegenen Preisen der Fremdvergabe das Budget nicht dauerhaft negativ abschließt. Jedoch kann sich diese gute Einnahmesituation von heute auf morgen drastisch verändern, wenn beispielsweise die inneren Verrechnungen aufgegeben werden sollten oder die städtischen Töchter und Eigenbetriebe Leistungen des Grünflächenamts nicht mehr abrufen.

Ausgabesituation

Wie Anlage 3 zu entnehmen, stiegen die Ausgaben von 2015 bis 2024 um 46,14% von 8,360 Mio. € auf 12,217 Mio. €. Das Rechnungsergebnis lag dabei im Betrachtungszeitraum mit Ausnahme von 2019 geringfügig zwischen 0,07% und 9,32 % über dem jeweiligen Haushaltsansatz.

Wie nicht anders zu erwarten, sind die Personalkosten mit einem mittleren Anteil von 43,21% der Hauptausgabeposten, gefolgt von der inneren Verrechnung mit 38,21%. Hierunter werden ausschließlich die inneren Verrechnungen im Amtsbudget summiert, also die gärtnerischen Pflegeleistungen für Grün- und Parkanlagen, Kinderspiel- und Bolzplätze und ökologische Ausgleichsflächen. Den gleichen Betrag findet man daher im Amtsbudget des Grünflächenamts bei den Einnahmen. Alle anderen inneren Verrechnungen wie beispielsweise die Erstattung an das Amt für Abfallwirtschaft für Müllbeseitigung, an die GWF für die Gebäudebewirtschaftungskosten oder an KommunalBit für die IT-Kosten wurden als tatsächliche Ausgaben erfasst. Alle anderen Ausgaben haben Anteile von unter 5%.

Anfang der 2000er-Jahre wurde im Grünflächenamt die Fremdvergabe von Grünpflegeleistungen auf Beschluss des Stadtrats eingeführt. Gleichzeitig wurden 20% der Stellen nach dem altersbedingten Ausscheiden des jeweiligen Stelleninhabers nicht mehr besetzt. Heute sind 78,19 ha der insgesamt 295,36 ha der vom Grünflächenamt betreuten Flächen in Fremdvergabe, das entspricht einem Anteil von 26,47%. Der Ansatz für die Fremdvergabe wurde bei den Haushaltsberatungen gelegentlich leicht angepasst und liegt im Haushalt 2025 bei 320 T€. Die Haushaltsansätze wurden in der vergangenen zehn Jahren viermal über- und sechsmal unterschritten. Die Unterschreitungen liegen aber in erster Linie daran, dass die Schlussrechnungen der Pflegeleistungen erst nach Rechnungsschluss vorliegen und daher im Haushalt des Folgejahres gebucht werden.

Bei der Fremdvergabe von gärtnerischen Pflegeleistungen fällt die Auftragserteilung zunehmend schwer, da trotz europa-weiter Ausschreibung kaum Angebote eingehen. In den letzten Jahren wurden die Aufträge immer an die gleichen Bieter vergeben. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu Beschwerden über die Leistungen der Fremdvergabefirmen. Aus Sicht des Grünflächenamts wäre eine vollständige Rückführung der Pflegeleistungen als Eigenleistung durch die Mitarbeitenden des Grünflächenamts sinnvoll, andere Kommunen kommen auch wieder von der Fremdvergabe von Unterhaltsleistungen ab. Allerdings würde dies eine Personalmehrung im gewerblichen Bereich von sechs bis sieben Vollzeitarbeitskräften bedeuten, Stellenneuschaffungen in diesem Umfang scheinen derzeit unrealistisch, zumal auch die logistischen Voraussetzungen dafür derzeit beim Grünflächenamt nicht vorhanden sind.

Eine überdurchschnittliche Steigerungsrate ist bei den Betriebsausgaben festzustellen. Darunter fallen alle Betriebskosten für den gewerblichen und nicht-gewerblichen Bereich wie Unterhaltskosten für Maschinen und Fahrzeuge, Gerätebedarf, Bürobedarf, Versicherungen und Steuern, Arbeitskleidung sowie die Erstattungen an KommBit für die Vorhaltung und Betreuung der EDV.

Fazit: Die Ausgaben im Amtsbudget des Grünflächenamts steigen kontinuierlich an und lagen zwischen 2015 und 2024 im Mittel mit 3,64% geringfügig über dem jeweiligen Haushaltsansatz. Die gegenüber dem Haushaltsansatz deutlich bessere Einnahmesituation kompensiert diese geringfügige Überschreitung und verhindert (derzeit noch) ein negatives Budgetergebnis.

Flächenzuwachs

Wie Anlage 4 zu entnehmen stieg die Anzahl der vom Grünflächenamt zu betreuenden Pflegegebiete von 2015 bis 2024 von 848 auf 914 und die Gesamtfläche der vom Grünflächenamt betreuten Einheiten von 280 Hektar auf 295 Hektar.

Der Flächenzuwachs liegt demzufolge in den vergangenen zehn Jahren bei 5,53%. Somit liegt der rein quantitative Flächenzuwachs deutlich unter dem Zuwachs der Ausgaben im Amtsbudget.

Es gab aber neben dem rein quantitativen Flächenzuwachs auch einen qualitativen Zuwachs an Pflegeleistungen. Wenn Brachflächen zu Grünanlagen werden, wenn Kinderspielplätze durch Generalsanierungen aufgewertet werden oder wenn Rasenflächen im Straßenbegleitgrün durch arten- und blühreiche Staudenmischpflanzungen ersetzt werden, nehmen die Pflege- und Wartungsleistungen ebenfalls zu und intensivieren sich.

Und analog zu den Baukosten steigen auch die Kosten für Pflegeleistungen, Materialien, Arbeitsleistungen jährlich mit einem bestimmten Index.

Zusammenfassung

Die Situation im Amtsbudget des Grünflächenamts gibt keinen Anlass zur Sorge. Sofern die Einnahmesituation unverändert bleibt, die von der Kämmerei jährlich das Budget verstärkenden Mittel in ähnlicher Höhe wie bisher eingestellt wird und sich die zu betreuenden Flächen nicht wesentlich steigern, schließt das Amtsbudget weiterhin positiv ab und es muss nicht zu Leistungseinschränkungen kommen.

Nach Einschätzung des Grünflächenamts ist dieser Zustand die kommenden drei bis fünf Jahre weiterhin so stabil. Es erfolgen daher auf Sicht gesehen keine Haushaltsanträge im Verwaltungshaushalt, sofern sich diese Einschätzung bestätigt. Innerhalb des Budgets selbst, nimmt das Grünflächenamt jedoch Mittelumschichtungen orientiert an den Rechnungsergebnissen der letzten Jahre vor. Diese sind jedoch budget-neutral und erhöhen den Gesamtansatz nicht.

Sofern jedoch neue oder zusätzliche Leistungen gefordert werden – wie beispielsweise eine Erhöhung der Reinigungsfrequenzen – oder umfangreich neue Flächen hinzukommen – wie beispielsweise die neuen Grünflächen im Bereich des Bebauungspläne Magnolienweg oder Faurecia – muss im Zuge der Haushaltsplanberatungen auch über eine Erhöhung der Ansätze im Verwaltungshaushalt nachgedacht werden, will man den bisherigen Standard erhalten.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1 Amtsbudget GrfA 2015-2024

Anlage 2 Entwicklung Einnahmen 2015-2024

Anlage 3 Entwicklung Ausgaben 2015-2024

Anlage 4 Flächenveränderung