Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt /
der Stadtrat beschließt den vorliegenden Jahresantrag für das Bund-Länder
Städtebau-
förderungsprogramm II „Sozialer Zusammenhalt“ mit den Förderinitiativen „Klima
wandel(t) Innenstadt“ und „Innen statt Außen“.
Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung.
Ausgangslage
Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der
Regierung von Mittelfranken eine Bedarfsmitteilung mit Fortschreibung der
mittelfristigen, voraussichtlich förderfähigen Kosten bis 01.12.2026
vorzulegen.
Bei den voraussichtlich förderfähigen Kosten handelt es sich um Kosten, die aus
Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden könnten und die nicht durch
andere Fördermittel (z B. nach FAG, GVFG, …) abgedeckt werden.
Der städtische Eigenanteil an den förderfähigen Kosten im Bund-Land-Städtebauförderungs-
programm „Sozialer Zusammenhalt“ beträgt derzeit 40 %, der
Städtebauförderungsanteil von Bund/Land 60 %, in Förderinitiativen „Klima
wandel(t) Innenstadt“ und „Innen statt außen“ des Freistaats Bayern kann die
Zuwendungen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Weiteres Vorgehen
Auf Basis der gemeldeten Kosten erfolgt die landesweite
Mittelzuteilung aus dem jeweiligen Städtebauförderungsprogramm ggf. ergänzt
durch Komplementärmitteln der Förderinitiativen oder aus diesen selbst. Eine
konkrete projektbezogene Mittelbewilligung erfolgt durch separate
Förderanträge.
Die Regierung von Mittelfranken bittet im Zuge der Aufstellung der jährlichen
Programme um beschlussmäßige Bestätigung des Antrags.
Kosten
Bei den im Antrag genannten förderfähigen fähigen handelt es
sich um Schätzungen, die Programmeinpassung und damit die Festlegung der
Fördersätze erfolgt einzelfallbezogen im konkreten Bewilligungsverfahren. Die
haushaltsmäßige Veranschlagung erfolgt projektbezogen bei den ausführenden
Dienststellen.
Für das Jahr 2026 wird ein Kostenvolumen (förderfähige Kosten) i. H. v. 2,685 Mio € für die Aufstellung der Städtebauförderungsprogramme gemeldet. Bei programmabhängigen Zuwendungssätzen zwischen 60% - 80% der förderfähigen Kosten kann hiermit ein Zuschussvolumen (Einnahmen) zwischen max. ca. 1,6 Mio € und 2 Mio € gebunden werden
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
Siehe
oben € |
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nein |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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