Betreff
Vorbereitung und Aufstellung der Städtebauförderungsprogramme 2026
Vorlage
SpA/1293/2025
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt /
der Stadtrat beschließt den vorliegenden Jahresantrag für das Bund-Länder Städtebau-
förderungsprogramm II „Sozialer Zusammenhalt“ mit den Förderinitiativen „Klima wandel(t) Innenstadt“ und „Innen statt Außen“.

Die Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt der mittelfristigen Finanzplanung. 


Ausgangslage

Im Vollzug des Baugesetzbuches und der Städtebauförderungsrichtlinien ist der Regierung von Mittelfranken eine Bedarfsmitteilung mit Fortschreibung der mittelfristigen, voraussichtlich förderfähigen Kosten bis 01.12.2026 vorzulegen.

Bei den voraussichtlich förderfähigen Kosten handelt es sich um Kosten, die aus Städtebauförderungsmitteln bezuschusst werden könnten und die nicht durch andere Fördermittel (z B. nach FAG, GVFG, …) abgedeckt werden.

Der städtische Eigenanteil an den förderfähigen Kosten im Bund-Land-Städtebauförderungs- programm „Sozialer Zusammenhalt“ beträgt derzeit 40 %, der Städtebauförderungsanteil von Bund/Land 60 %, in Förderinitiativen „Klima wandel(t) Innenstadt“ und „Innen statt außen“ des Freistaats Bayern kann die Zuwendungen bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

Weiteres Vorgehen

Auf Basis der gemeldeten Kosten erfolgt die landesweite Mittelzuteilung aus dem jeweiligen Städtebauförderungsprogramm ggf. ergänzt durch Komplementärmitteln der Förderinitiativen oder aus diesen selbst. Eine konkrete projektbezogene Mittelbewilligung erfolgt durch separate Förderanträge.

Die Regierung von Mittelfranken bittet im Zuge der Aufstellung der jährlichen Programme um beschlussmäßige Bestätigung des Antrags.


Kosten

Bei den im Antrag genannten förderfähigen fähigen handelt es sich um Schätzungen, die Programmeinpassung und damit die Festlegung der Fördersätze erfolgt einzelfallbezogen im konkreten Bewilligungsverfahren. Die haushaltsmäßige Veranschlagung erfolgt projektbezogen bei den ausführenden Dienststellen.

Für das Jahr 2026 wird ein Kostenvolumen (förderfähige Kosten) i. H. v. 2,685 Mio € für die Aufstellung der Städtebauförderungsprogramme gemeldet. Bei programmabhängigen Zuwendungssätzen zwischen 60% - 80% der förderfähigen Kosten kann hiermit ein Zuschussvolumen (Einnahmen) zwischen max. ca. 1,6 Mio € und 2 Mio € gebunden werden


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

Siehe oben

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: