Der Bauausschuss nimmt von den Ausführungen des Baureferats zur Dringlichen Anordnung Kenntnis.
Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme erhöht sich auf rd. 320.000 € (brutto)..
Ausgangslage
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme wurde die Ergänzende Projektgenehmigung über eine Dringliche Anordnung notwendig.
Kosten
Auf Grundlage der bislang
erfolgten Vergaben bzw. der eingegangenen Angebote muss der Gesamtkostenrahmen (Straßenbau,
Fahrbahnmarkierung und sonstige Leistungen) auf nunmehr rd. 320.000 € (brutto)
angepasst werden.
Die Mehrkosten von rd. 95.000 € sind mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln gedeckt.
Zeitplan
Grundlage der Ausschreibung und
der Planung ist eine Fertigstellung noch im Jahr 2025, hierfür wurde der
Baubeginn für den 20.10.2025 angesetzt. Verzögerungen sollen vermieden werden.
Um den genannten Zeitplan einhalten zu können, wurde die ergänzende
Projektgenehmigung per Dringlicher Anordnung erteilt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
320.000 € |
|
nein |
X |
ja |
Kosten für
Un-terhaltsmaß-nahmen, nicht bezifferbar |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 6300.9502.5000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Dringliche Anordnung gem. Art. 37 GO
- Vorlage Projektgenehmigung mit Beschlusslage
