Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und
Seniorenangelegenheiten nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und
empfiehlt einen Abstimmungs- und Prüfprozess zw. Rf. II/OrgA und Rf. IV/SzA
einzuleiten.
In der Vollversammlung des Seniorenrats der Stadt Fürth am 24.07.2025 wurde die Schaffung einer Geschäftsstelle für den Seniorenrat diskutiert und einstimmig beantragt.
Nach Art. 1 des Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) vom 10. März 2023 wird „[j]ede Gemeinde […] angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten.“
Insofern ist die Einrichtung einer kommunalen Interessensvertretung von Seniorinnen und Senioren gesetzlich verankert.
Weiterhin werden die Aufgaben und die Organisation, aber auch die Einbindung in die Stadtverwaltung des Gremiums in der Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 12. Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024) konkretisiert.
Stellungnahme Rf. IV/SzA
Aus Sicht der Sozialverwaltung
müssen erforderliche Grundvoraussetzungen und Strukturen geschaffen werden, um
die Arbeit und das Wirken der ehrenamtlichen Rätinnen und Räte zu unterstützen
und Bürgerbeteiligung zu fördern.
Gemäß § 9 Einbindung in die Stadt Fürth der Satzung der Stadt
Fürth für den Seniorenrat vom 12. Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar
2024) „wird dem Seniorenrat personell eine Geschäftsstelle zugeteilt. Diese
ist in der fübs (Fürther Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange
von Menschen mit Behinderungen) verortet. Sie soll insbesondere
Ansprechpartnerin und Schnittstelle in die Stadtverwaltung sein, sowie den
Seniorenrat auf organisatorischer Ebene in verfahrenstechnischen Fragen
unterstützen und begleiten.“
Die Sozialverwaltung teilt die Auffassung der ehrenamtlichen
Seniorenrätinnen und Seniorenräte und unterstützt den Antrag auf die
Einrichtung einer Geschäftsstelle inhaltlich vollumfänglich. Denn eine
funktionierende hauptamtliche Unterstützung ist für die Arbeit eines
ehrenamtlichen Gremiums unerlässlich. Die Einrichtung einer personell
angemessen ausgestatteten und qualifizierten Geschäftsstelle ist wesentlicher
Gelingensfaktor für die Arbeit und das Wirken ehrenamtlicher
Seniorenvertretungen.
Bisher steht dem Seniorenrat
hauptamtliche Unterstützung in Form von Zuarbeitertätigkeiten
zur Verfügung. Die Zuarbeitertätigkeiten beschränkten sich auf Aufgaben, wie
z.B. Büroorganisation, Ablage, Verschickungen, Schriftverkehr.
Diese
Zuarbeitertätigkeiten für den Seniorenrat sind mit 13 % der Arbeitszeit der Stelle der Sachbearbeitung (EGr. 8 TVöD/ 39 Wochenstunden) in der Fürther Fachstelle für Seniorinnen
und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderungen zugeordnet.
Darüber
hinaus kommt der Stelle der Seniorenbeauftragten die Aufgabe der Zusammenarbeit
mit dem Seniorenrat bei Aktionen und Veranstaltungen sowie die Organisation der
Seniorenratswahl, zu.
Die
Sozialverwaltung merkt an, dass zwar qua § 9 der Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 12.
Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024) eine Geschäftsstelle zur
Unterstützung und Begleitung in verfahrensrechtlichen Fragen auf
organisatorischer Ebene zugeteilt wurde, diese Aufgaben jedoch nicht durch
die bis dato zur Verfügung stehenden Ressourcen in Form von
Zuarbeitertätigkeiten und der Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat bzw. der Organisation der Seniorenratswahl
ersetzt oder kompensiert werden können.
Der tatsächliche Unterstützungsbedarf
wie im Antrag des Seniorenrates vom 24.07.2025 gefordert und wie in § 9 der
Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 12. Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024)
festgelegt, geht weit über die zur Verfügung stehenden Kompetenzen und Ressourcen hinaus. Koordinierende Geschäftsstellenaufgaben
können somit mit bestehenden Ressourcen nicht abgedeckt werden.
Stellungnahme Rf. II/OrgA
Rf. II/OrgA teilen mit, dass im SzA/Fachstelle für Senioren/innen und Menschen mit Behinderungen nachfolgende VZÄ zur Verfügung stehen:
|
StPlNr |
Funktionsbezeichnung |
Umfang in VZÄ |
Bewertung |
Bemerkung |
|
50105 |
Seniorenbeauftragte/r |
0,872 |
EGr S11b |
Diese Stelle übernimmt die Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat in Bezug auf die Teilnahme an Sitzungen, Planung und Durchführung von gemeinsamen Aktionen sowie die Organisation der Seniorenratswahl. Zusätzlich wird die Planung, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit dem Seniorenrat übernommen. |
|
50080 |
Sachbearbeitung |
1,0 |
EGr 8 |
50 % Seniorenarbeit, 13 % Zuarbeit Seniorenrat |
|
Summe |
1,872 VZÄ |
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50102 |
Behindertenbeauftragte/r |
1,0 |
EGr S11b |
|
|
50081 |
Assistenz/Zuarbeitung |
0,5 |
EGr 5 |
Allgemeine Verwaltungstätigkeiten und 25% Zuarbeit Behindertenrat. |
|
Summe |
1,5 VZÄ |
|||
Aus
Sicht des OrgA kann die Aussage, dass bisher keine Geschäftsstelle für den
Seniorenrat besteht, nicht nachvollzogen werden. Die von dem Antrag genannten
unterstützenden verfahrenstechnischen Aufgaben sind durch die Stellen 50105
sowie 50080 abgedeckt. Das Tätigkeitsprofil der Stelle 50080 beschreibt die Büroorganisation,
den Schriftverkehr und die Öffentlichkeitsarbeit sowie allgemeine
Verwaltungstätigkeiten. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass Behinderten-
und Seniorenthemen sich regelmäßig überschneiden. OrgA sieht keinen Bedarf an
einer unterjährigen Stellenschaffung.
Weiteres Vorgehen:
Wie aus den Stellungnahmen des Rf. II/OrgA und des Rf.
IV/SzA ersichtlich, bestehen gegenwärtig unterschiedliche Auffassung betreffend
die Notwendigkeit, der Ausgestaltung/des Umfangs der von einer (zukünftigen) Geschäftsstelle
für den Seniorenrat zu leistenden Tätigkeiten sowie der Zuordnung von
Tätigkeiten betreffend den Seniorenrat der Stadt Fürth. Inwiefern personelle
Ressourcen für die Einrichtung einer Geschäftsstelle benötigt werden und welche
Tätigkeiten dann konkret durch eine (zukünftige) Geschäftsstelle zu leisten
wären, ist noch zu beschreiben, festzulegen und zu quantifizieren. Hierzu
bedarf es eines Abstimmungs- und Prüfprozesses zw. Rf. II/OrgA und Rf. IV/SzA,
an dessen Ende – je nach Ausgang – überarbeitete Beschreibungen der Stellen in
der Fachstelle für Senioren/innen und Menschen mit Behinderungen stehen werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
|
Vmhh |
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|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Satzung des Seniorenrats
