Betreff
Vorlage zum Antrag des Seniorenrates vom 31.07.2025 - Schaffung einer Geschäftsstelle für den Seniorenrat
Vorlage
SzA/0373/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und empfiehlt einen Abstimmungs- und Prüfprozess zw. Rf. II/OrgA und Rf. IV/SzA einzuleiten.


In der Vollversammlung des Seniorenrats der Stadt Fürth am 24.07.2025 wurde die Schaffung einer Geschäftsstelle für den Seniorenrat diskutiert und einstimmig beantragt.

Nach Art. 1 des Bayerisches Seniorenmitwirkungsgesetz (BaySenG) vom 10. März 2023 wird „[j]ede Gemeinde […] angehalten, eine ehrenamtliche Seniorenvertretung einzurichten.“

Insofern ist die Einrichtung einer kommunalen Interessensvertretung von Seniorinnen und Senioren gesetzlich verankert.

Weiterhin werden die Aufgaben und die Organisation, aber auch die Einbindung in die Stadtverwaltung des Gremiums in der Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 12. Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024) konkretisiert.

 

 

 

 

 

Stellungnahme Rf. IV/SzA

Aus Sicht der Sozialverwaltung müssen erforderliche Grundvoraussetzungen und Strukturen geschaffen werden, um die Arbeit und das Wirken der ehrenamtlichen Rätinnen und Räte zu unterstützen und Bürgerbeteiligung zu fördern. 

Gemäß § 9 Einbindung in die Stadt Fürth der Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 12. Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024) „wird dem Seniorenrat personell eine Geschäftsstelle zugeteilt. Diese ist in der fübs (Fürther Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderungen) verortet. Sie soll insbesondere Ansprechpartnerin und Schnittstelle in die Stadtverwaltung sein, sowie den Seniorenrat auf organisatorischer Ebene in verfahrenstechnischen Fragen unterstützen und begleiten.“

Die Sozialverwaltung teilt die Auffassung der ehrenamtlichen Seniorenrätinnen und Seniorenräte und unterstützt den Antrag auf die Einrichtung einer Geschäftsstelle inhaltlich vollumfänglich. Denn eine funktionierende hauptamtliche Unterstützung ist für die Arbeit eines ehrenamtlichen Gremiums unerlässlich. Die Einrichtung einer personell angemessen ausgestatteten und qualifizierten Geschäftsstelle ist wesentlicher Gelingensfaktor für die Arbeit und das Wirken ehrenamtlicher Seniorenvertretungen.

Bisher steht dem Seniorenrat hauptamtliche Unterstützung in Form von Zuarbeitertätigkeiten zur Verfügung. Die Zuarbeitertätigkeiten beschränkten sich auf Aufgaben, wie z.B. Büroorganisation, Ablage, Verschickungen, Schriftverkehr.

Diese Zuarbeitertätigkeiten für den Seniorenrat sind mit 13 % der Arbeitszeit der Stelle der Sachbearbeitung (EGr. 8 TVöD/ 39 Wochenstunden) in der Fürther Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderungen zugeordnet.

Darüber hinaus kommt der Stelle der Seniorenbeauftragten die Aufgabe der Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat bei Aktionen und Veranstaltungen sowie die Organisation der Seniorenratswahl, zu.

Die Sozialverwaltung merkt an, dass zwar qua § 9 der Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 12. Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024) eine Geschäftsstelle zur Unterstützung und Begleitung in verfahrensrechtlichen Fragen auf organisatorischer Ebene zugeteilt wurde, diese Aufgaben jedoch nicht durch die bis dato zur Verfügung stehenden Ressourcen in Form von Zuarbeitertätigkeiten und der Zusammenarbeit mit dem Seniorenrat  bzw. der Organisation der Seniorenratswahl ersetzt oder kompensiert werden können.

Der tatsächliche Unterstützungsbedarf wie im Antrag des Seniorenrates vom 24.07.2025 gefordert und wie in § 9 der Satzung der Stadt Fürth für den Seniorenrat vom 12. Dezember 2023 (INFÜ Nr. 1 vom 17. Januar 2024) festgelegt, geht weit über die zur Verfügung stehenden Kompetenzen und Ressourcen hinaus. Koordinierende Geschäftsstellenaufgaben können somit mit bestehenden Ressourcen nicht abgedeckt werden.

Stellungnahme Rf. II/OrgA

Rf. II/OrgA teilen mit, dass im SzA/Fachstelle für Senioren/innen und Menschen mit Behinderungen nachfolgende VZÄ zur Verfügung stehen:

StPlNr

Funktionsbezeichnung

Umfang in VZÄ

Bewertung

Bemerkung

50105

Seniorenbeauftragte/r

0,872

EGr S11b

Diese Stelle übernimmt die Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat in Bezug auf die Teilnahme an Sitzungen, Planung und Durchführung von gemeinsamen Aktionen sowie die Organisation der Seniorenratswahl. Zusätzlich wird die Planung, Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen in Kooperation mit dem Seniorenrat übernommen.

50080

Sachbearbeitung

1,0

EGr 8

50 % Seniorenarbeit, 13 % Zuarbeit Seniorenrat

Summe

1,872 VZÄ

50102

Behindertenbeauftragte/r

1,0

EGr S11b

 

50081

Assistenz/Zuarbeitung

0,5

EGr 5

Allgemeine Verwaltungstätigkeiten und 25% Zuarbeit Behindertenrat.

Summe

1,5 VZÄ

Aus Sicht des OrgA kann die Aussage, dass bisher keine Geschäftsstelle für den Seniorenrat besteht, nicht nachvollzogen werden. Die von dem Antrag genannten unterstützenden verfahrenstechnischen Aufgaben sind durch die Stellen 50105 sowie 50080 abgedeckt. Das Tätigkeitsprofil der Stelle 50080 beschreibt die Büroorganisation, den Schriftverkehr und die Öffentlichkeitsarbeit sowie allgemeine Verwaltungstätigkeiten. Zudem kann davon ausgegangen werden, dass Behinderten- und Seniorenthemen sich regelmäßig überschneiden. OrgA sieht keinen Bedarf an einer unterjährigen Stellenschaffung.

Weiteres Vorgehen:

Wie aus den Stellungnahmen des Rf. II/OrgA und des Rf. IV/SzA ersichtlich, bestehen gegenwärtig unterschiedliche Auffassung betreffend die Notwendigkeit, der Ausgestaltung/des Umfangs der von einer (zukünftigen) Geschäftsstelle für den Seniorenrat zu leistenden Tätigkeiten sowie der Zuordnung von Tätigkeiten betreffend den Seniorenrat der Stadt Fürth. Inwiefern personelle Ressourcen für die Einrichtung einer Geschäftsstelle benötigt werden und welche Tätigkeiten dann konkret durch eine (zukünftige) Geschäftsstelle zu leisten wären, ist noch zu beschreiben, festzulegen und zu quantifizieren. Hierzu bedarf es eines Abstimmungs- und Prüfprozesses zw. Rf. II/OrgA und Rf. IV/SzA, an dessen Ende – je nach Ausgang – überarbeitete Beschreibungen der Stellen in der Fachstelle für Senioren/innen und Menschen mit Behinderungen stehen werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Satzung des Seniorenrats