Für die Durchführung der Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am
08.03.2026 werden gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes
(GLKrWG) folgende Personen berufen als:
- Wahlleiter: Herr
berufsm. Stadtrat Mathias Kreitinger
- Stellvertretende Wahlleiterin: Frau OVRin Olga Künkel.
Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat einen Wahlleiter für
die Gemeindewahlen und zugleich eine stellvertretende Person des Wahlleiters.
Für diese Positionen kommen der erste Bürgermeister, ein weiterer Bürgermeister
oder Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus
dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde in Frage.
Zum Wahlleiter oder Stellvertreter kann jedoch nicht berufen werden, wer
bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem
Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese
Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahlen
Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist.
Nachdem sowohl Herr Oberbürgermeister Dr. Jung wieder als Bewerber für
die Oberbürgermeisterwahl und auch Herr Bürgermeister Braun wieder als
ehrenamtlicher Stadtrat kandidieren werden, können diese als Wahlleiter sowie
als Stellvertreter für den Wahlleiter für die Oberbürgermeister- und
Stadtratswahlen am 08.03.2026 nicht berufen werden.
Bei den letzten Wahlen (Landtags- und Bezirkswahl 2023, Europawahl 2024
sowie Bundestagswahl 2025) fungierte der Leiter des Referates III und die
Leiterin des Bürgeramtes als Wahlleiter bzw. stellvertretende Wahlleiterin, so
dass vorgeschlagen wird, beide wiederum in diese Funktionen bei der
Durchführung der Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 08.03.2026 zu
berufen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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