Betreff
Berufung des Wahlleiters und der stellvertretenden Wahlleiterin für die Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 08.03.2026
Vorlage
Rf. III/0226/2025
Aktenzeichen
III/Mö
Art
Beschlussvorlage - R

Für die Durchführung der Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 08.03.2026 werden gemäß Art. 5 Abs. 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) folgende Personen berufen als:

  1. Wahlleiter:                                         Herr berufsm. Stadtrat Mathias Kreitinger

  1. Stellvertretende Wahlleiterin:          Frau OVRin Olga Künkel.


Gemäß Art. 5 Abs. 1 GLKrWG beruft der Gemeinderat einen Wahlleiter für die Gemeindewahlen und zugleich eine stellvertretende Person des Wahlleiters. Für diese Positionen kommen der erste Bürgermeister, ein weiterer Bürgermeister oder Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde in Frage.

Zum Wahlleiter oder Stellvertreter kann jedoch nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder für diese Wahlen Beauftragter eines Wahlvorschlags oder dessen Stellvertreter ist.

Nachdem sowohl Herr Oberbürgermeister Dr. Jung wieder als Bewerber für die Oberbürgermeisterwahl und auch Herr Bürgermeister Braun wieder als ehrenamtlicher Stadtrat kandidieren werden, können diese als Wahlleiter sowie als Stellvertreter für den Wahlleiter für die Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 08.03.2026 nicht berufen werden.

Bei den letzten Wahlen (Landtags- und Bezirkswahl 2023, Europawahl 2024 sowie Bundestagswahl 2025) fungierte der Leiter des Referates III und die Leiterin des Bürgeramtes als Wahlleiter bzw. stellvertretende Wahlleiterin, so dass vorgeschlagen wird, beide wiederum in diese Funktionen bei der Durchführung der Oberbürgermeister- und Stadtratswahlen am 08.03.2026 zu berufen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: