Betreff
Aufbewahrung und Sichtbarmachung der Städtischen Kunstsammlung: Anmietung einer Fläche zur sachgemäßen Unterbringung
Vorlage
K/0226/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Kulturausschuss empfiehlt die Anmietung einer Fläche zum Zwecke der sachgemäßen Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung zu den benannten Konditionen und Laufzeiten. Die Beschlussfassung über die Anmietung erfolgt in der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 29.10.2025.


In seiner Sitzung am 10.04.2025 empfahl der Kulturausschuss die Anmietung geeigneter Flächen zur sachgemäßen Aufbewahrung der städtischen Kunstsammlung und beauftragte die Verwaltung, die nötigen Schritte im Hinblick auf die vorgestellte Option zur Unterbringung einzuleiten (vgl. Beschlussvorlage Rf. IV/0207/2025 vom 01.04.2025).

Empfehlung und Beauftragung erfolgten vor dem Hintergrund der Feststellung, dass die Anforderungen an eine sachgemäße Aufbewahrung der Werke der städtischen Kunstsammlung am gegenwärtigen Lagerungsstandort im Schloss Burgfarrnbach nicht erfüllt sind. Zudem soll eine Entlastung der dort zunehmend beanspruchten Lagerkapazitäten erreicht werden.

Die nun anvisierte Anmietung einer Fläche ist eine von drei wesentlichen Aufgabenstellungen, die der Kulturausschuss der Verwaltung in seiner Sitzung am 22.10.2022 übertrug (vgl. Beschlussvorlage Rf. IV/0125/2022 vom 05.10.2022). Eine dieser Aufgaben – die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zum Thema „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ – wurde bereits abgeschlossen (vgl. Anlage).

Von den beiden verbleibenden Aufgabenstellungen (1. Sicherstellung einer sachgemäßen Aufbewahrung und Archivierung der Werke der städtischen Sammlungen; 2. Erarbeitung eines Konzepts für rotierende Ausstellungsmöglichkeiten und die Sichtbarmachung für die Öffentlichkeit) steht die erste nun unmittelbar vor der Beschlussfassung. Nach ausführlichen Vorarbeiten, mehreren Besichtigungen und fachlicher Prüfung wird dem Finanz- und Verwaltungsausschuss am 29.10.2025 der Entwurf eines Mietvertrags vorgelegt, der eine Fläche umfasst, die den Anforderungen des vom Kulturausschuss am 17.10.2024 beschlossenen Gesamtkonzepts „Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung“ entspricht:

- Depotraum mind. 300 m² (Sammlung wächst stetig, u. a. durch Ankäufe)
- Trockenes, kühles und konstantes Klima
- Temperatur ca. 20 °C, Luftfeuchtigkeit 40–60 %
- Staubfrei
- Dunkel
- Lichtschutz bei Tageslichteinfall (Fenster, Oberlichter o. ä.)
- Großzügiger Zugang (Anlieferungsmöglichkeit für große Formate)
- Ebenerdig, schwellenfrei, barrierefrei bzw. mit Lastenaufzug

Im Zuge der Anmietung soll die Städtische Kunstsammlung mit der ebenfalls seit Jahrzehnten im Schloss Burgfarrnbach gelagerten Kunstsammlung der Gesellschaft der Fürther Kunstfreunde e.V. zusammengeführt werden. Die Gesellschaft steht in enger Verbindung zur Stadt Fürth; im Falle einer Auflösung geht deren umfangreiche Sammlung gemäß Satzung in das Eigentum der Stadt über. Auch für diese Sammlung sind die bisherigen Lagerbedingungen nicht ausreichend und die verfügbaren Flächen sind bereits überbelegt. Da die Gesellschaft laut Satzung weiterhin Kunstwerke erwerben wird, ist zusätzlicher Lagerraum erforderlich.

In den neuen Räumen wird es – anders als bisher – möglich sein, sowohl die Städtische Kunstsammlung als auch die Sammlung der Gesellschaft der Fürther Kunstfreunde e.V. vollständig zugänglich zu machen und in ein übersichtliches, systematisches Regelsystem zu überführen. Die Planungen für die Ausstattung der Fläche haben bereits Anfang September begonnen. Für diese Aufgabe sowie für die Planung des Umzugs der Werke vom Schloss Burgfarrnbach in den neuen Standort konnte der frühere Leiter der Städtischen Kunstgalerie, Hans-Peter Miksch, gewonnen werden.

Mit dem sehr entgegenkommenden Eigentümer wurde eine Fläche im Umfang von ca. 480 m² vereinbart. Hierfür fällt eine monatliche Miete in Höhe von 1.852,80 € (3,86 €/m²) sowie Betriebs- und Nebenkosten in Höhe von 1.142,40 € (2,38 €/m²) an. Dies ergibt monatliche Gesamtkosten von 2.995,20 €. Der Mietvertrag soll zunächst für die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen werden.

Der Flächenumfang gewährleistet eine adäquate Zusammenführung der Sammlungen an einem Ort und bietet zugleich Raum für zukünftige Schenkungen oder Ankäufe aus dem jährlichen Erwerbsetat. Damit wird die kontinuierliche Förderung der örtlichen Künstlerinnen und Künstler nachhaltig unterstützt.

Die im Schloss Burgfarrnbach freiwerdenden Flächen sollen künftig für die Unterbringung von schriftlichen Nachlässen, Akten u. ä. genutzt werden. In den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass der Stadt Fürth weitere umfangreiche schriftliche Nachlässe übergeben werden, die mangels Alternativen dort unterzubringen sind. Ein Beispiel hierfür ist der in Kürze zu übergebende Firmenarchivnachlass der Firma Quelle durch die Nachfahren der Familie Schickedanz (Dispositalvertrag wurde bereits unterzeichnet) – ein Nachlass von großer historischer Bedeutung.

Mit der Anmietung wird eine langfristige, fachgerechte und erweiterungsfähige Lösung für die städtische Kunstsammlung geschaffen und zugleich die Grundlage für deren künftige Sichtbarmachung gelegt. Die Beschlussfassung über die Anmietung der Fläche erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 29.10.2025, aufgrund der enthaltenen mietrechtlichen Vertragsdetails.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


- Beschlussvorlage Rf. IV-0125-2022 vom 05.10.2022
- Beschlussvorlage Rf. IV-0186-2024 vom 09.10.2024

- Beschlussvorlage Rf. IV-0207-2025 vom 01.04.2025
- Gesamtkonzept Kunstsammlung der Stadt Fürth – Ankauf und Aufbewahrung