Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 14.10.2025 werden beschlossen.
1. Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße/Senta-Josephthal-Straße
„Als Eigentümerwege ohne
Widmungsbeschränkung werden die Grundstücke
Fl.Nrn.
655 und 655/15 Gem. Unterfarrnbach gewidmet (betrifft Flächen zwischen Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße/Senta-Josephthal-Straße).“
(Flächen wurden
fertiggestellt und können entsprechend der Verkehrsbedeutung gewidmet werden.)
2. Wegstück Nähe
Flexdorfer Straße / Brühlwiesen
„Es ist beabsichtigt,
das als öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut i. S. des Art. 54 Abs.
1 Satz 2 BayStrWG, gewidmete Grundstück Fl.Nr. 950 Gem. Vach einzuziehen (Wegstück Nähe Flexdorfer
Straße / Brühlwiesen).“
(Die Fläche soll an Anlieger verkauft werden.)
3. Wegstück Nähe
Flexdorfer Straße / Steingäßlein
„Es ist beabsichtigt, das als öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut i. S. des Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG, gewidmete Grundstück Fl.Nr. 977 Gem. Vach einzuziehen (Wegstück Nähe Flexdorfer Straße / Steingäßlein).“
(Die Fläche soll an Anlieger verkauft werden.)
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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3 Lagepläne
