Die Straßenrechtlichen Verfahren gem. Vorlage der Verwaltung vom 14.10.2025 werden beschlossen.


1. Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße/Senta-Josephthal-Straße

„Als Eigentümerwege ohne Widmungsbeschränkung werden die Grundstücke

Fl.Nrn. 655 und 655/15 Gem. Unterfarrnbach gewidmet (betrifft Flächen zwischen Dr.-Elisabeth-Hölzl-Straße/Senta-Josephthal-Straße).“

(Flächen wurden fertiggestellt und können entsprechend der Verkehrsbedeutung gewidmet werden.)

2. Wegstück Nähe Flexdorfer Straße / Brühlwiesen

„Es ist beabsichtigt, das als öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut i. S. des Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG, gewidmete Grundstück Fl.Nr. 950 Gem. Vach einzuziehen (Wegstück Nähe Flexdorfer Straße / Brühlwiesen).“ 

(Die Fläche soll an Anlieger verkauft werden.)

3. Wegstück Nähe Flexdorfer Straße / Steingäßlein

„Es ist beabsichtigt, das als öffentlicher Feld- und Waldweg, nicht ausgebaut i. S. des Art. 54 Abs. 1 Satz 2 BayStrWG, gewidmete Grundstück Fl.Nr. 977 Gem. Vach einzuziehen (Wegstück Nähe Flexdorfer Straße / Steingäßlein).“

(Die Fläche soll an Anlieger verkauft werden.)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


3 Lagepläne