Der
Stadtrat bestätigt den von den städtischen Verwaltungsratsmitgliedern am
25.09.2025 im KommunalBIT-Verwaltungsrat unter Vorbehalt gefassten
(Zustimmungs)Beschluss, dass KommunalBIT der Bayerischen Kommunalen IT
Einkaufsgenossenschaft eG beitritt.
Dem Verwaltungsrat obliegen gem. § 6 Abs. 1
Satz 3 Nr. 2 der KommunalBIT-Unternehmenssatzung die Entscheidungen
über die Beteiligung an anderen Unternehmen. Für den betreffenden VR-Beschluss
können die KommunalBIT-Träger gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 der Unternehmenssatzung
ihren VR-Mitgliedern Weisungen erteilen. Der zustimmende VR-Beschluss zum
BayKIT eG-Beitritt wurde am 25.09.2025 daher unter Vorbehalt (anderer
Weisungen) gefasst. Rf. II sieht für anderslautende Weisungen allerdings
keinen Anlass.
Mit dem BayKIT eG-Beitritt soll neben der
KommunalBIT-Mitgliedschaft in der ProVitako eG (seit dem Jahr 2010) ein
weiterer Beschaffungskanal für IT-Infrastruktur eröffnet werden, um die
Beschaffungsflexibilität zu erhöhen.
Die BayKIT eG wurde im Januar 2024 mit Sitz in München
gegründet und steht ausschließlich Organisationen offen, die zu 100 % in
öffentlicher Trägerschaft sind. Aktuell haben bereits gut 250 bayerische
Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen eine Mitgliedschaft an der
BayKIT eG erworben. Auch die Stadt Fürth selbst ist mittlerweile BayKIT
eG-Mitglied (StR-Beschluss vom 29.01.2025); dies fußte auf der vereinfachten
IT-Beschaffung im Bereich der pädagogischen Netze der Fürther Schulen.
Wie die deutschlandweit tätige ProVitako eG verfolgt
die BayKIT eG das Ziel, ihren Mitgliedern über Bedarfsbündelung hochwertige und
kostengünstige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt für
ihre Mitglieder das Ausschreibungsverfahren. Der Abruf durch die Mitglieder
erfolgt mittels eines Webshops der BayKIT eG.
Die BayKIT eG-Mitgliedschaft von KommunalBIT erfolgt
per Beitrittserklärung und dessen Zulassung durch die Genossenschaft. Ein
Geschäftsanteil kostet einmalig 1.000 €. Zusätzlich fallen jährliche
Beiträge von derzeit 400 € pro Jahr an. Die Mitgliedschaft ist jährlich
mit einer Frist von zwölf Monaten kündbar. Eine Nachschusspflicht besteht
nicht, allerdings kann der geleistete Geschäftsanteil durch Verluste aufgezehrt
werden. Überschüsse werden zum Teil den Rücklagen zugeführt, zum Teil an die
Mitglieder ausgeschüttet.
Eine Anzeige der BayKIT eG-Mitgliedschaft von
KommunalBIT bei der Regierung von Mittelfranken nach Art. 96 GO ist nicht
erforderlich, da die (rechnerische) Beteiligung unterhalb der Bagatellgrenze
von 5 % liegt (vgl. Art. 96 Abs. 1 Satz 2 GO).
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten: |
s. unten |
nein |
x |
ja |
400 € |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Der 1.000 €-Geschäftsanteil ist außerplanmäßig über
den KommunalBIT-Vermögensplan aufzubringen, die jährlichen 400 € sind
über den KommunalBIT-Erfolgsplan bereitzustellen. |
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