Betreff
KommunalBIT; Beitritt zur Bayerischen Kommunalen IT Einkaufsgenossenschaft eG
Vorlage
Rf. II/0375/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Stadtrat bestätigt den von den städtischen Verwaltungsratsmitgliedern am 25.09.2025 im KommunalBIT-Verwaltungsrat unter Vorbehalt gefassten (Zustimmungs)Beschluss, dass KommunalBIT der Bayerischen Kommunalen IT Einkaufsgenossenschaft eG beitritt.


Dem Verwaltungsrat obliegen gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der KommunalBIT-Unternehmenssat­zung die Entscheidungen über die Beteiligung an anderen Unternehmen. Für den betreffenden VR-Beschluss können die KommunalBIT-Träger gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 der Unternehmenssatzung ihren VR-Mitgliedern Weisungen erteilen. Der zustimmende VR-Beschluss zum BayKIT eG-Beitritt wurde am 25.09.2025 daher unter Vorbehalt (anderer Weisungen) gefasst. Rf. II sieht für anderslautende Weisungen allerdings keinen Anlass.

Mit dem BayKIT eG-Beitritt soll neben der KommunalBIT-Mitgliedschaft in der ProVitako eG (seit dem Jahr 2010) ein weiterer Beschaffungskanal für IT-Infrastruktur eröffnet werden, um die Beschaffungsflexibilität zu erhöhen.

Die BayKIT eG wurde im Januar 2024 mit Sitz in München gegründet und steht ausschließlich Organisationen offen, die zu 100 % in öffentlicher Trägerschaft sind. Aktuell haben bereits gut 250 bayerische Kommunen und sonstige öffentliche Organisationen eine Mitgliedschaft an der BayKIT eG erworben. Auch die Stadt Fürth selbst ist mittlerweile BayKIT eG-Mitglied (StR-Beschluss vom 29.01.2025); dies fußte auf der vereinfachten IT-Beschaffung im Bereich der pädagogischen Netze der Fürther Schulen.

Wie die deutschlandweit tätige ProVitako eG verfolgt die BayKIT eG das Ziel, ihren Mitgliedern über Bedarfsbündelung hochwertige und kostengünstige IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Sie übernimmt für ihre Mitglieder das Ausschreibungsverfahren. Der Abruf durch die Mitglieder erfolgt mittels eines Webshops der BayKIT eG.

Die BayKIT eG-Mitgliedschaft von KommunalBIT erfolgt per Beitrittserklärung und dessen Zulassung durch die Genossenschaft. Ein Geschäftsanteil kostet einmalig 1.000 €. Zusätzlich fallen jährliche Beiträge von derzeit 400 € pro Jahr an. Die Mitgliedschaft ist jährlich mit einer Frist von zwölf Monaten kündbar. Eine Nachschusspflicht besteht nicht, allerdings kann der geleistete Geschäftsanteil durch Verluste aufgezehrt werden. Überschüsse werden zum Teil den Rücklagen zugeführt, zum Teil an die Mitglieder ausgeschüttet.

Eine Anzeige der BayKIT eG-Mitgliedschaft von KommunalBIT bei der Regierung von Mittelfranken nach Art. 96 GO ist nicht erforderlich, da die (rechnerische) Beteiligung unterhalb der Bagatellgrenze von 5 % liegt (vgl. Art. 96 Abs. 1 Satz 2 GO).


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten:

s. unten

nein

x

ja

400

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Der 1.000 €-Geschäftsanteil ist außerplanmäßig über den KommunalBIT-Vermögensplan aufzubringen, die jährlichen 400 € sind über den KommunalBIT-Erfolgsplan bereitzustellen.