Betreff
Winterdienstbericht 2024 / 2025
Vorlage
TfA/0553/2025
Aktenzeichen
V/TfA/Bh/Sz.
Art
Beschlussvorlage - SL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt Kenntnis vom Winterdienstbericht 2024 / 2025.


1. Allgemeines

Die Rufbereitschaft für den Winterdienst war gemäß Dienstvereinbarung für den Zeitraum vom 04.11.2024 bis zum 23.03.2025 angeordnet. Aufgrund der milden Witterung wurde die Rufbereitschaft zunächst nicht eingesetzt. Ab dem 16.11.2024 wurde die Rufbereitschaft für alle Mitarbeiter eingesetzt.

Aufgrund der Wettervorhersagen musste für Sonntag, den 05.01.2025 kurzfristig der Beginn der Rufbereitschaft auf 3.00 Uhr vorgelegt werden. Hier erfolgte dann auch der Weckruf durch den Einsatzleiter.

Insgesamt konnte die Rufbereitschaft wegen milder Wetterprognosen für die Tagschicht eine Woche und für die Nachtschicht drei Wochen ausgesetzt werden.

2. Einsätze und Resümee des vergangenen Winterdienstes

Für den Winterdienst war die Witterung der Saison 2024/2025 ein durchschnittlicher Winter. Dies belegen auch die Einsatzzahlen, die sich mit 19 Voll- und 5 Teileinsätzen (punktuelle Streumaßnahmen bleiben unberücksichtigt) knapp über den Durchschnitt der letzten 20 Jahren bewegen. Die Einsätze konzentrierten sich dieses Mal hauptsächlich auf den Zeitraum Ende Dezember bis Ende Januar, als die Mitarbeiter des Bauhofes abschnittsweise fast täglich ausrücken mussten. Durch die sehr milde Witterung ab Ende Februar war bis auf punktuelle Streumaßnahmen kein generelles Betreuen der Straßen erforderlich. Wie in den beiden Jahren zuvor fiel 24/25 wenig Schnee, sodass sich die Einsätze hauptsächlich auf die winterdienstliche Betreuung wegen überfrierender Nässe, Reifglätte und Eisregen beschränkten und komplett nach Streuplan abgearbeitet werden konnten.

Insbesondere im Januar hatten die Einsatzleitungen häufiger mit schwierigen Wettervorhersagen hinsichtlich Eisregen und Glatteis zu kämpfen. Mit dem neuen Wetterdienst samt neuer Wetterstation an der Pfaffenhecke (siehe Anlage 1 Bild Straßenwetterstation) konnte die Einsatzleitung bei diesen Vorhersagen durch entsprechende Vorsorgestreuungen gut reagieren und der Glätte vorbeugen.

Nach Rücksprache mit der Verkehrspolizei konnte auch der Eisregen am 15.01. ohne größere Unfälle überstanden werden.

Zur Erläuterung der nachfolgenden Tabelle einige Informationen;

Bei der Aufstellung der Einsätze wird unterschieden in der Gesamtzahl aller Einsätze, sowie flächendeckende Einsätze (Volleinsatz). Bei den Volleinsätzen ist es erforderlich, im Stadtgebiet flächendeckend Fahrbahnen und Gehwege zu betreuen. Bei der Gesamtzahl sind alle Tage addiert, an denen Winterdienstleistungen, außerhalb der Kontrollfahrten in den Morgenstunden, erbracht wurden, auch wenn hierbei nur örtlich begrenzt im Stadtgebiet abgestreut wurde.

Einsätze

2024 / 2025

2023 / 2024

2022 / 2023

2021 / 2022

2020 / 2021

Gesamteinsätze

24

27

19

22

45

Volleinsätze

19

24

16

19

22

Übersicht über die Winterdiensteinsätze der vergangenen Jahre:

Zur Beurteilung des Fahrbahnzustandes wurden in der vergangenen Winterperiode bei Temperaturen unter 5°C in den Morgenstunden 200 Kontrollfahrten durchgeführt. Dabei werden auffällige Stellen (meist im Bereich von Brücken) direkt abgestreut. Diese Winterdienstleistungen sind in der Statistik nicht aufgeführt.

Weiterhin werden die Holzstege (z.B. Hardsteg, Pappelsteig) ab Ende September kontrolliert und bei Bedarf abgestreut. Die im Bau- und Werkausschuss vom 19.07.2023 beschlossene Sperrung der Hochwasserstege Pappelsteig und Heckenweg während der kalten Jahreszeit hat sich bewährt. Die beiden Hochwasserstege wurden mit Beginn der kalten Jahreszeit am 18.11.2024 gesperrt. Die Sperrungen haben sich inzwischen etabliert und es wurden im Gegensatz zur vorhergehenden Winterdienstsaison nur vereinzelt Beschwerden von den Bürgerinnen und Bürgern geäußert. Die Sperrung wurde den entsprechenden Beschwerdeführern erläutert, daraufhin wurde mit Verständnis reagiert. Hinsichtlich der Sperrung des Steges beim Heckenweg gab es keinerlei Beschwerden.

Da sich die Sperrung der beiden Hochwasserstege bewährt hat, wird das TfA auch künftig in der kalten Jahreszeit die beiden Stege zur Schonung der Ressourcen, der Umwelt und Erhaltung der Bauwerke sperren.

3. Umfang des Winterdienstes

In der ersten Priorität werden alle Fahrbahnen der Hauptverkehrsstraßen, die Strecken des ÖPNV, Bergstrecken und Parkplätze im Stadtgebiet betreut (ca. 275 km), sowie alle Gehbahnen und Haltestellen des ÖPNV (ca. 160.000 m²), soweit dies nicht den Anliegern übertragen ist. Weiterhin wird die Fahrradstraße (Dambacher Straße), der gemeinsame Fuß- und Radweg Mannhof – Ludwigsbrücke – Nürnberg und der zur letzten Saison neu aufgenommene Geh- und Radweg Atzenhof in Priorität I betreut. Neu aufgenommen in Priorität I wurden die Durchgänge zum Baugebiet Hansastraße West, die Übergänge Am historischen Lokschuppen und die Oberfürberger Straße bis zum Wendehammer bei der Adalbert-Stifter-Grundschule.

In der zweiten Priorität werden Wohnsammelstraßen und die weiteren Radwege betreut.

Alle anderen Verkehrsflächen sind der dritten Priorität zugeteilt.

In der Praxis kann die winterdienstliche Betreuung der Flächen der zweiten Priorität lediglich eingeschränkt und die der dritten Priorität nur in Ausnahmefällen erfolgen. In dieser Winterdienstperiode wurde während der niederschlagsarmen Phasen zwischen der Betreuung der Prioritätsgruppe I auch Straßen und Radwege der Prioritätsgruppe II betreut. Verkehrsflächen der dritten Priorität mussten nicht bearbeitet werden. Insgesamt ergibt sich dadurch der unter Punkt 6 aufgeführte Streumittelverbrauch.

4. Personal

Für den Winterdienst standen insgesamt 138 Arbeitskräfte (Einsatzleiter, Aufsichten, Fahrer, Beifahrer, Kfz-Mechaniker und Hilfskräfte) in verschiedenen Einsatzgruppen zur Verfügung.

 

Die Tagschicht beginnt frühestens um 03:00 Uhr mit 60 Mitarbeitern. In der Nachtschicht sind bis 24:00 Uhr 12 Mitarbeiter eingeteilt.

Die Einsatzleitung wurde von den Straßen- und Betriebsmeistern des Tiefbauamtes übernommen.

5. Fahrzeuge

Für den Winterdienst 2024/2025 standen 16 Streu- und Schneepflugfahrzeuge für die Fahrbahnen sowie 19 Fahrzeuge für die Betreuung der Gehwege und der Radwege der I. Priorität zur Verfügung.

Während des Winterdienstes konnten 2 Großfahrzeuge (Bj. 1987 und 2001) zur Betreuung der Fahrbahnen nach langer Lieferzeit (ca. 2 Jahre) endlich ersetzt werden (siehe Anlage 2 Bilder Neufahrzeuge 2024_2025). Zudem wurde im April ein 12 Tonner geliefert, welcher ebenfalls zum kommenden Winterdienst ein Altfahrzeug ersetzt. Mit diesem Beschaffungsüberhang aus den vergangenen 3 Jahren konnte das Durchschnittsalter der Großfahrzeuge um 2,5 Jahre im Vergleich zum Vorjahr gesenkt werden. Dieses liegt damit bei 9,0 Jahren.

Das Tiefbauamt bedankt sich beim Stadtrat für die Bereitstellung der dringend benötigten Haushaltsmittel zur Erneuerung des Fuhrparks für den Winterdienst.

Im Bereich der Kleinfahrzeuge zur Betreuung der Fuß- und Radwege besteht dennoch dringend Handlungsbedarf. Derzeit haben drei Fahrzeuge (Bj. 2007, 2008, 2011) Ihren Nutzungszeitraum mehr als überschritten, zudem müssen 4 Fahrzeuge (Gehwegkehrmaschinen) aufgrund Ihrer täglichen Nutzung und dem damit verbundenen Verschleiß ersetzt werden. In den kommenden beiden Jahren liegt daher der Fokus bei den Ersatzbeschaffungen auf den Kleinfahrzeugen (Schmalspurgerätträgern und Doppelkabinern).

6. Streumittelverbrauch

Verbrauch

2024 / 2025

2023 / 2024

2022 / 2023

2021 / 2022

2020 / 2021

Streusalz

 550 to

785 to

550 to

545 to

2.050 to

Splitt / Blähton

 150 to

185 to

155 to

188 to

245 to

Sole

  150 m³

150 m³

110 m³

80 m³

355 m³

Im Vergleich zum Streumittelverbrauch der Vorjahre wurde mehr Sole verbraucht. Dies liegt an der Witterung. Insbesondere bei Vorsorgestreuungen wird von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) der Einsatz von Sole empfohlen. Der Verbrauch von Streusalz (Feststoff) liegt auf dem Niveau der vergangenen Jahre.

Wie in den letzten Jahren bereits mitgeteilt, hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein überarbeitetes „Merkblatt für den Winterdienst auf Straßen“ veröffentlicht, worin die Erkenntnisse und Entwicklungen in Bezug auf den Streustoffeinsatz der letzten Jahre eingearbeitet wurden.

So wird die Anwendung von abstumpfenden Stoffen (z.B. Splitt, Blähton) auf Straßen nicht mehr empfohlen, da Splitt aufgrund des mangelnden Kraftschlusses bei Eis-/Reifglätte praktisch wirkungslos ist. Weiterhin wird das Streugut (auch bei geringen Geschwindigkeiten) von den Fahrzeugen weggeschleudert, wodurch eine engmaschige Nachkontrolle und Nachstreuung erforderlich ist. Dadurch wird ein sehr hoher Materialeinsatz (negative Ökobilanz) und zusätzliche Personalkapazitäten notwendig.

Im Stadtgebiet Fürth führen einige Straßen durch Wasserschutzgebiete (Fuchsstraße, Mannhof-er Straße) und werden bislang mit Splitt abgestreut. Aus ökologischer Sicht ist der Einsatz von auftauenden Mitteln (Streusalz) hier nicht vertretbar. Rechtlich besteht jedoch Innerorts eine Räum- und Streuverpflichtung an verkehrswichtigen und gefährlichen Straßenstellen. Als verkehrswichtig in diesem Sinne gelten Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, wozu die beiden Straßen gehören.

Da eine Änderung der derzeitigen Verfahrensweise nicht möglich ist, aber die Verkehrssicherungspflicht berücksichtigt werden muss, wird das Tiefbauamt / Bauhof in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt wie in den vergangenen Jahren zusätzlich das Verkehrszeichen „Schnee- und Eisglätte“ während der Zeit des Winterdienstes (Anfang November bis Ende März) aufstellen. Dieses warnt die Verkehrsteilnehmer und verpflichtet sie zur angepassten Fahrweise.

7. Wetterprognosen

Das Tiefbauamt hat im Winterdienst 2024/2025 einen neuen Wetterdienst (siehe Anlage 4; Einsatzwetter) getestet, da in den vergangenen Jahren festzustellen war, dass der aktuelle Wetterbericht (Nachricht per Fax, siehe Anlage 3) teilweise zur Einsatzplanung nicht mehr zielführend eingesetzt werden kann. Bei dem neuen Wetterdienst erhalten die Einsatzleiter, bzw. die gemeldeten Personen täglich 2 Wettermeldungen per Mail. Zudem können die aktuellen Meldungen, die Stationsmesswerte, das Wetterradar u.v.m., per App abgerufen werden. In diesem Zuge wurde auch eine Straßenwetterstation an der Pfaffenhecke installiert.

Des Weiteren wurde der Zugang zu den Daten der Gebäudewirtschaft (Infrastruktureller Bereich), für den dort auszuübenden Winterdienst ermöglicht.

Die Genauigkeit der Wettervorhersagen der beiden Wetterdienste wurde im Zeitraum vom 04.11.2024 bis 31.01.2025 verglichen. Insbesondere bei der Vorhersage zur Temperatur wurden deutliche Abweichungen festgestellt. Nach Auswertung zeigte sich, dass der neue Wetterdienst eine deutlich genauere Einsatzvorhersage liefert und zudem auch Empfehlungen zur Art des Einsatzes gibt.

Das Tiefbauamt wird daher in Zukunft diesen Wetterdienst beziehen. In diesem Zusammenhang wurde zur Winterdienstsaison 2025/2026 eine weitere Wetterstation an der Gründlacher Straße errichtet, sodass somit zwei neuralgische Punkte für den Winterdienst im Stadtgebiet abgedeckt sind. Hinzu kommen die Glättemeldeanlagen des Freistaates an der Graf-Stauffenberg-Brücke und der A73 die ebenfalls in das System eingebunden sind und über den neuen Wetterdienst abgerufen werden können.

Weiterhin laufen zurzeit Absprachen zwischen dem Stadtplanungsamt/Vermessung, dem Dienstleister und dem Tiefbauamt, wie die Daten der Wetterstationen auch außerhalb der Winterdienstsaison genutzt und der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden können.

Die derzeitigen jährlichen Kosten für die Nutzung des Wetterdienstes, die Einsatzgebietsprognose im Winterdienst und die zur Verfügungstellung der Stationsmesswerte liegen bei ca. 4.500,- € und werden aus dem Winterdienstbudget finanziert.

8. Zusammenfassung und Ausblick

Der Winter 2024/2025 stellte den Winterdienst der Stadt Fürth vor keine größeren Herausforderungen. Die Einsätze verliefen nach Plan und die Beschwerden hinsichtlich der Durchführung des Winterdienstes hielten sich in Grenzen.  

Manche Beschwerden betrafen bei kurzer milderer Witterung, die Reinigung der Fuß- und Radwege von ausgebrachtem abstumpfendem Material. Hierzu wurde mitgeteilt, dass ein unverzügliches Entfernen des ausgebrachten Streugutes bei kurzer wärmerer Witterung (1-3 Tage) nicht möglich ist und dies rechtlich auch nicht gefordert wird. Eine Entfernung des Materials erfolgt, sobald über einen absehbaren Zeitraum eine Temperatur von mindestens 5 °C vorhergesagt wird. Im Reinigungsgebiet der städtischen Straßenreinigung erfolgt eine gesonderte Angabe durch den jeweiligen Einsatzleiter. Sofern nicht abgekehrt werden darf, wird mit den vorhandenen Stadtmüllsaugern eine Grobreinigung durchgeführt.

Für den kommenden Winterdienst haben die rechtlichen Einweisungen und Fahrzeugunterweisungen bereits in KW 44 stattgefunden. Die Streckeneinweisungen der einzelnen Mitarbeiter sind ebenfalls größtenteils abgeschlossen.

Derzeit gestaltet sich die Personalsituation schwierig, es konnten zwar alle Touren besetzt werden, jedoch steht kein freies Personal als Ersatz zur Verfügung. Dies liegt u.a. daran, dass einige unbesetzte Stellen noch nicht wiederbesetzt werden konnten und dass einige Mitarbeiter aufgrund von persönlichen Einschränkungen derzeit laut dem betriebsärztlichen Dienst nicht im Winterdienst eingesetzt werden dürfen.

Die Wiederbesetzung der offenen Stellen hat für die Führungskräfte im Bauhof höchste Priorität.

Abschließend wird nochmal darauf hingewiesen, dass der Winterdienst zu den Pflichtaufgaben der Stadt Fürth gehört und dazu ein einsatzfähiger Fuhrpark benötigt wird.

Nach wie vor hat daher die erforderliche Ersatzbeschaffung für den Fuhrpark des Winterdienstes hohe Priorität. Seit 2024 stehen für Ersatzbeschaffungen für den Winterdienst eigentlich 450.000,-- € zur Verfügung. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden für die Jahre 2025 - 2027 je 22.500,-- € gestrichen, sodass aktuell 427.500,-- € für Ersatzbeschaffungen verwendet werden können. Die Haushaltsmittel für 2025 sind bereits restlos ausgeschöpft. Auch die Haushaltmittel für 2026 sind bereits größtenteils über VE verplant, sodass aufgrund der Kürzung der Mittel lediglich noch 155.000,-- € ungebunden sind. Mit diesen Restmitteln können selbst keine Schmalspurgeräteträger (Kosten derzeit ca.185.000,-- €) ersetzt werden.

Es ist daher wichtig und richtig, weiterhin Haushaltsmittel für Ersatzbeschaffungen bereitzustellen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1: Bild Straßenwetterstation

Anlage 2: Bilder Neufahrzeuge 2024_2025

Anlage 3: Wettervorhersage per Telefax

Anlage 4: Einsatzwetter per Mail