Betreff
Kommunalunternehmen Klinikum Fürth; Antrag auf Bedarfsfeststellung in den Krankenhausplanungsausschuss - KPA - beim Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Vorlage
Rf. II/0377/2025
Art
Beschlussvorlage - AL

Zum vom Verwaltungsrat des Klinikums Fürth (Kommunalunternehmen – KU –) am 23.10.2025 mit

„Der Vorstand wird beauftragt, den formlosen Antrag auf Bedarfsfeststellung in den Krankenhausplanungsausschuss (KPA) zur Sicherung der bedarfsgerechten Planbettenzahl von 800 Planbetten auszuarbeiten und fristgerecht einzureichen.“

gefassten Vorbehaltsbeschluss erteilt der Stadtrat (den KU-Verwaltungsratsmitgliedern) keine anderslautende Weisung.


Für den betreffenden in der Verwaltungsratssitzung am 23.10.2025 gefassten (Vorbehalts)Be­schluss zur Beantragung einer Bedarfsfeststellung auf 800 Planbetten (bisher: 771 Planbetten) kann der StR den Verwaltungsratsmitgliedern Weisungen erteilen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 5 i.V.m. Abs. 6 Satz 2 der KU-Unternehmenssatzung).

Die Finanzreferatsleitung empfiehlt für den Sachverhalt keine – gegenüber der VR-Beschlussfas­sung – anderslautende StR-Weisung. Der Beschlussvorschlag ist entsprechend ausgestaltet. In den jüngsten Abstimmungsgesprächen mit dem Klinikumsvorstand, Herrn Dr. Mohr, wies die Finanzreferatsleitung zusätzlich darauf hin, dass im Fall einer – dann später verbindlichen – Anpassung der Bettenkapazität insbesondere deren wirtschaftliche Konsequenzen von einer ausgewogenen Chancen-Risiko-Betrachtung durch das Klinikum flankiert sein müssen. Auch der Verwaltungsrat wurde hierzu noch vor seinem Beschluss informiert.

Eine komprimierte Fassung des Klinikums zu dem Verwaltungsrat vom Vorstand vorgelegten Sachverhalt ist als Anlage beigefügt. Das Klinikum wird im Finanz- und Verwaltungsausschuss die Sachlage und die dazu jetzt zeitlichen Notwendigkeiten zusätzlich mündlich erläutern.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten:

s. unten

nein

x

ja

s. unten

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Der wirtschaftlichen Konsequenzen einer Anpassung der Bettenkapazität sind gegenwärtig noch nicht bezifferbar. Lt. Klinikum ist das zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch nicht erforderlich.


Sachverhaltsdarstellung des Klinikums