Der Werkausschuss nimmt den Wirtschaftsplan 2026 der StEF zur Kenntnis.
Der Werkausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerung Fürth (StEF) zur Beschlussfassung.
Der Stadtrat beschließt den Wirtschaftsplan 2026 der Stadtentwässerung Fürth.
Ausgangslage
Der Werkausschuss ist vorberatender Ausschuss für die StEF in allen Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Stadtrates unterliegen.
Sachverhalt
Die wesentlichen Eckdaten des WiPl 2026 werden nachstehend zur Kenntnis gegeben.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026
schließt im Erfolgsplan
mit Erträgen von 42.898.400 €
und Aufwendungen von 37.520.930 €
und im Vermögensplan
mit Einnahmen von 45.752.194 €
und Ausgaben von 45.752.194 €
ab.
Der Gesamtbetrag der Genehmigungen für Kredit-
aufnahmen für Investitionen wird festgesetzt auf 12.044.640 €
Die nicht verbrauchten Kreditermächtigungen aus dem Wirtschaftsjahr 2025 in Höhe
von 18.887.984,41 Euro werden nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2025 kraft Gesetzes (Art. 71 Abs. 3 GO i. V. mit Art. 88 Abs. 5 Satz 1 GO) auf das Wirtschaftsjahr 2026 übertragen und stehen dort neben den Ansätzen für 2026 für Investitionen zur Verfügung.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögensplan beläuft sich
im Jahr 2027 auf 20.690.000 €
im Jahr 2028 auf 4.775.000 €
und im Jahr 2029 auf 3.700.000 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Wirtschaftsplan wird festgesetzt auf 7.100.000 €
Weitergehende Informationen sind dem WiPl zu entnehmen.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
|||||||||||||||||
|
|
|
nein |
|
ja |
Gesamtkosten |
€ |
|
nein |
|
ja |
€ |
|||||||
|
Veranschlagung im Haushalt
|
||||||||||||||||||
|
|
|
nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
|
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
||||||||||||||||||
10 Wirtschaftsplan der Stadtentwässerung Fürth (StEF) für das Wirtschaftsjahr 2026
