Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten nimmt Kenntnis von den Ausführungen der Verwaltung.
1. Hortbuchungen in neuer
Buchungskategorie bis 3 Stunden
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte Bedenken
geäußert, dass mit der Einführung der neuen Buchungskategorie „bis 3 Stunden“
die pädagogische Arbeit in den Horten erschwert werden könnte, und Eltern
vermehrt diese Kategorie buchen könnten.
Die Buchungskategorie „bis 3 Stunden“ umfasst nur die Zeiten während der Schulzeit. Damit also Personensorgeberechtigte diese Kategorie buchen können, dürfen sie keinen Bedarf an Ferienbetreuung haben. Sobald hier Zeiten mit eingepflegt werden in den neuen Buchungsbeleg, ändert sich automatisch die Kategorie mindestens hin zu „bis 4 Stunden“. Durch die Formulierung in der Benutzungssatzung, dass die Betreuungszeit mindestens 2-3 Stunden pro Tag bzw. 15 Stunden pro Woche umfassen muss und dies die Schulzeiten betrifft, lässt sich ableiten, dass die Ferien on top kommen (vergl. § 2 Abs. 1 Satz 1, Nr. c sowie Satz 3 der Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen).
Eltern wünschen sich sehr häufig eine noch größere Flexibilität, als sie entlang der vorgenommenen Änderungen aktuell zur Verfügung steht, und vielerorts besteht das Bedürfnis nach kurzen Buchungszeiten mit all den Vorzügen des Hortes (warmes Mittagessen, päd. ausgebildetes Personal, qualifizierte Hausaufgabenbetreuung, Raumangebot, etc.). Wünschen von Eltern, ihre Kinder bereits regelmäßig um 14:00 Uhr abholen zu wollen wurde aber nicht entsprochen, sondern diese an die Kurzgruppen der Offenen Ganztagsschule verwiesen, auch wenn hier in den seltensten Fällen ein warmes Mittagessen angeboten wird.
Durch die zeitgleiche Einführung eines neuen Buchungsbelegs, der eine noch detailliertere Berechnung zulässt und die Ferienzeiten klar separiert betrachtet, wurden auch bisherige Fehler in der Ermittlung der Buchungskategorie offenbart, z.T. zum Ärger einzelner Personensorgeberechtigten, deren Kinder mancherorts zuvor durch die bisherige Mischkalkulation mit den Ferien mit etwas weniger Anwesenheitszeit auskamen. So kam es zu Beschwerden bei der Amtsleitung und im Referat I, was allerdings erläutert und für das neue Verfahren sensibilisiert werden konnte.
Stand 01.11.2025 wurden 25 Kinder in der Kategorie „bis drei Stunden“ eingebucht. Dies entspricht entlang der 601 betreuten Kinder im Grundschulalter einer Quote von 4 %.
Die Verwaltung wird das Buchungsverhalten weiterhin sehr genau beobachten. Für das Gros der Eltern steht der Wunsch nach einer längeren Buchungszeit im Vordergrund und diese favorisieren die Hortbetreuung aufgrund der Strukturen (s.o.) sowie der Flexibilität, die die OGTS schlicht nicht bietet.
2. Unversorgte Kinder über die
Servicestelle Kita-Platz
Es gibt im ganzen Stadtgebiet, z.T. auch in städt.
Kindertageseinrichtungen freie Plätze im Bereich der Kindergärten, der
Kinderkrippen und der Tagespflege. Aktuell ist die Servicestelle Kita-Platz
daher eher damit befasst, Eltern bei der Eingabe in Little Bird zu
unterstützen. Daneben aber gibt es, wie in den Vorjahren, eine hohe Zahl an
unversorgten Kindern, die einen Förderbedarf aufweisen und deren (drohende)
Behinderung eine Betreuung in der klassischen Kita nur unter erschwerten
Bedingungen möglich macht. Nicht selten wurden für diese Kinder bereits
Verträge durch Kitas gekündigt oder die Grundschulen haben nach den ersten
Wochen in der ersten Klasse eine Zurückstellung beschlossen. Auch wenn in
vielen städtischen Kitas Kinder mit Förderbedarf betreut werden, wird diese
hohe Zahl an unversorgten Kindern das Amt für Kindertagesbetreuung und
Ganztagsschule, wie auch den Bezirkssozialdienst des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien beschäftigten.
3. Personalbonus und
Assistenzkraftförderung noch nicht aktualisiert
Auslaufend am 31.12.2025 gibt es zwar Ankündigungen über
zukünftige Förderungen, allerdings liegt aktuell noch keine neue Richtlinie
vor. Die Verwaltung hält an den aktuell besetzten Stellen der Assistenzkräfte
sowie Praktikantinnen und Praktikanten fest und wird unmittelbar nach Vorliegen
der neuen Richtlinie in die Prüfung gehen, welche Auswirkungen dies für die
städtischen Kindertageseinrichtungen haben wird.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
x |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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