Betreff
Generalsanierung BRK-Kindergarten "Nautilus", Jahnstraße 8
Vorlage
KITA-GTS/0064/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Zum Erhalt der vorhandenen 100 Kindergartenplätze wird die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Generalsanierung des Kindergartengebäudes genehmigt. 

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Der Kindergarten „Nautilus“, Jahnstraße 8, 90763 Fürth, wurde 1991 im Auftrag des BRK Ortsverbands Fürth in Holztafelbauweise errichtet. Die damals angewandte Bauweise führte dazu, dass das Gebäude mittlerweile gravierende Mängel aufweist: Aufgrund der unzureichenden Abdichtung und Entwässerung des Daches dringt regelmäßig Feuchtigkeit ein. Diese Feuchtigkeit führt unter anderem zu statischen Problemen, da die tragende Holzkonstruktion beeinträchtigt wurde. Das Gebäude muss bereits durch provisorische Maßnahmen abgestützt werden. Auch in anderen Bereichen ist die Substanz nach über 34 Jahren Betrieb verbraucht, z.B. was die Sanitärräume und Bodenbeläge betrifft.

Die beschriebenen Probleme sorgen dafür, dass eine Nutzung als Kindertageseinrichtung ohne Sanierungsmaßnahmen in naher Zukunft nicht mehr möglich sein wird. Der Erhalt der vorhandenen 100 Kindergartenplätze trägt jedoch wesentlich zur Bedarfsdeckung im Bereich der Südstadt bei. Eine Generalsanierung ist daher auch aus Sicht der Verwaltung notwendig.

Das Gebäude befindet sich auf einem städtischen Grundstück, das in Erbpacht ans BRK übergeben wurde. Da der Erbpachtvertrag früher auslaufen würde als der Förderzeitraum nach der Generalsanierung, wird noch ein gesonderter Beschluss im Wirtschafts- und Grundstücksausschuss notwendig sein.

Bei den der Beschlussvorlage beigefügten Dokumenten handelt es sich um die Grundlage für die Kostenschätzung und damit die Förderberechnung. Eine Prüfung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde erfolgt separat. Im Zuge dieses Baugenehmigungsverfahrens können sich durch Auflagen der Behörden Änderungen ergeben.

 

Finanzierung der Maßnahme

Ermittlung der zuweisungsfähigen Kosten (Nr. 5.2 FA-ZR)

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme ergeben sich aus der vorliegenden Kostenschätzung (Stand: 29.10.2025) und belaufen sich auf insgesamt 3.095.280,13 € (nach DIN-276 in der Fassung von Dezember 2018). 

 

Kostengruppe

Kostenschätzung

davon zuweisungsfähig

1 = Grundstück

./.

./.

2 = Herrichten und Erschließung

4.456,20 €

0,00 €

3 = Bauwerk–Baukonstruktion

1.751.898,09 €

1.751.898,09 €

4 = Bauwerk–Technische Anlagen

407.967,27 €

407.967,27 €

5 = Außenanlagen

9.044,00 €

9.044,00 €

6 = Ausstattung

./.

./.

7 = Baunebenkosten

427.710,08 €

390.403,68 €

Gesamt brutto

3.095.280,13 €

3.052.670,85 €

Die Festsetzung der zuweisungsfähigen Kosten erfolgt entsprechend der Zuweisungsrichtlinien über die Zuweisungen des Freistaates Bayern (FAZR). Bei Neu- und Erweiterungsbauten werden die zuweisungsfähigen Ausgaben nach der zuweisungsfähigen Fläche und dem Kostenrichtwert ermittelt (sog. „Kostenhöchstwert“). Der Berechnung des Kostenhöchstwertes für den Neubau der Kindertagesstätte liegt der derzeit gültige Kostenrichtwert in Höhe von 7.161 €/m², sowie die für die Anzahl der Plätze maximale zuweisungsfähige Fläche von 504 m² zu Grunde. Multipliziert man die max. zuweisungsfähige Fläche mit dem Kostenrichtwert, ergibt sich ein Kostenhöchstwert von 3.609.144,00 €.

Im Bestandsgebäude sind ca. 519,61 m² zuweisungsfähige Fläche vorhanden. Die Förderung erfolgt jedoch ausschließlich anhand der Fläche von 504 m² nach dem Summenraumprogramm des Freistaats Bayern.

Die Kostenschätzung liegt unter dem Kostenhöchstwert von 3.609.144,00 €. Entsprechend der FAZR werden daher nur die tatsächlichen Kosten gefördert. Der städtische Baukostenzuschuss beträgt somit 3.052.700,00 €.

Ermittlung des städtischen Ausstattungszuschusses

Die Richtline für die Investitionskostenförderung von Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet Fürth sieht unter der 5.2 vor, dass auch im Fall von Generalsanierungen ein Ausstattungszuschuss gewährt wird i.H.v. von 500,00 € pro Platz. Da hier 100 Kindergartenplätze erhalten werden sollen, ergibt sich ein Ausstattungszuschuss von 50.000,00 €.

 

Ermittlung der staatlichen Förderung

Basis für die Berechnung der staatlichen Förderhöhe ist der vorläufig ermittelte städtische Baukostenzuschuss in Höhe von 3.052.700,00 €. Die Refinanzierung des Baukostenzuschusses erfolgte bislang mit einem Fördersatz (FS) von 75% des städtischen Baukostenzuschusses. Bei einem Baukostenzuschuss von 3.052.700,00 € sind dies 2.290.000,00 €. Für den städtischen Anteil verbleiben dann noch 762.700,00 €. Die nicht zuweisungsfähigen Kosten i.H.v. 42.580,13 € sind vom Investor, in diesem Fall dem Träger zu finanzieren.

 

Es ergibt sich folgendes Berechnungsschema (gerundet):

Kostenschätzung 

3.095.280,13 €

Davon zuweisungsfähig

3.052.670,85 €

Baukostenzuschuss Stadt (FS 100%)

3.052.700,00 €

= Staatliche Gesamtförderung (Art. 10 FAG, FS 75%)

2.290.000,00 €

= Städtischer Nettoanteil

762.700,00 €

= Eigenanteil des Investors

42.580,13 €

Es ergibt sich somit folgender (vorläufiger) Finanzierungsplan:

Staatliche Förderung:

2.290.000,00 €

Städtischer Nettoanteil:

762.700,00 €

Anteil des Investors:         

42.580,13 €

Gesamtkosten:  

3.095.280,13 €

Inklusive des städtischen Ausstattungszuschusses beläuft sich der städtische Anteil an der Maßnahme auf insgesamt 812.700,00 €.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

Siehe Sachverhalt

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: 02.4641.9886.0000 (Pauschalansatz Investitionszuschüsse Generalsanierungen Kitas freier Träger)

 


Kostenschätzung, Flächenberechnung, Erläuterungsbericht (nö), Planunterlagen (nö)