Betreff
Ersatzneubau städt. Kindergarten VI "Stadtparkknirpse" auf dem Hornschuchcampus - Planänderung
Vorlage
KITA-GTS/0065/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten empfiehlt / der Stadtrat beschließt: Der bereits in der Stadtratssitzung vom 26.03.2025 beschlossene Baukostenzuschuss wird auch mit geändertem Grundriss in unveränderter Höhe gewährt.

Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt, dass der Plan und die Kosten mit der Regierung von Mittelfranken unter Beachtung der staatlichen Förderrichtlinien abgestimmt sind.


Ursprünglich war angedacht, den im Zuge dieser Maßnahme neu entstehenden Kita-Bau an die angrenzende Nachbarbebauung baulich anzuschließen. Nachdem dies nicht geschehen konnte, da die Nachbarbebauung sich derzeit noch nicht im gleichen Planungsstand wie der Kita-Neubau befindet, wurde für den Kita-Neubau ein Keller vorgesehen. Die geänderte Planung im Zusammenspiel mit geänderten Fördervoraussetzungen führte zur erneuten Vorlage im Stadtrat sowie im Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten.

Nun wurde die Planung so verändert, dass ein Keller nicht mehr notwendig ist. Dies erfolgte zum einen, um die Bauzeit zu verkürzen und zum anderen aus Kostengründen. Die vor Ort erforderliche Lärmschutzwand, die den Außenbereich der Kita vom Bahnverkehr im Süden abschirmen soll, wird voraussichtlich teuer als ursprünglich angenommen.

Das Vorhandensein eines Kellers ist für den Kita-Betrieb nicht zwingend notwendig. Die Änderungen sind jedoch so bedeutsam, dass eine Vorlage im Fachgremium und im Stadtrat als erforderlich angesehen wird.

Der vorliegende Grundriss wurde mit dem Amt für Kindertagesbetreuung und Ganztagsschule abgestimmt und ermöglicht aus Sicht der Verwaltung einen vorschriftsgemäßen und reibungslosen Betrieb nach aktuellen Anforderungen der Kindertagesbetreuung. Die Planänderungen wurden nur aus Kita-pädagogischer bzw. -organisatorischer Sicht, nicht aber aus baurechtlicher Sicht beurteilt.

Durch Optimierung bei den nicht förderfähigen Flächen kann das Summenraumprogramm nach Vorgabe des Freistaats Bayern weiterhin eingehalten werden.

Die Planänderung haben somit keine Auswirkungen auf die Förderhöhe. Durch Einsparung des Kellers bleibt die Kostenschätzung voraussichtlich unverändert. Allenfalls kann es bei der Lärmschutzwand zu weiteren Kostensteigerungen kommen, die durch den Maßnahmenträger zu tragen sind.

Es bleibt weiterhin bei einem Baukostenzuschuss in Höhe von 4.418.300,00 € und folgendem vorläufigen Finanzierungsplan:

Staatliche Förderung nach FAG:

3.314.000,00 €

Städtischer Anteil

1.104.300,00 €

Anteil des Investors:         

800.700,00 €

Gesamtkosten:  

   5.219.000 €

Der Betrag, der für die Beschaffung von Ausstattung durch den städtischen Träger im Haushalt vorgesehen ist, bleibt ebenfalls unverändert bei 125.000,00 €. Der städtische Anteil an den Gesamtkosten der Maßnahme liegt daher weiterhin insgesamt bei 1.229.300,00 €.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: