Der Bau- und Werkausschuss erteilt die Projektgenehmigung
gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer
Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Neuanlagen der Freisportanlagen im
Förderzentrum Nord. Der Allwetterplatz wird zusätzlich mit zwei Flutlichtmasten
ausgerüstet. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten von 675.000 € auf 700.000 €.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag bei der
Regierung von Mittelfranken einzureichen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die fehlenden Mittel in Höhe
von 25.000 bzw. 50.000 € überplanmäßig mit Deckung aus der Haushaltsstelle
2700.9500.0000 zu beantragen.
Anlass
Der
Stadtrat fasste in seiner Sitzung am 24.03.2022 nach Vorberatung im Ausschuss
für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit bzw. im Finanz- und
Verwaltungsausschuss den Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer
schulischen Freisportanlage am Förderzentrum Nord und erteilte dem
Baureferat/Grünflächenamt den entsprechenden Planungsauftrag.
Die
schulaufsichtliche Genehmigung wurde am 15.02.2023 erteilt und legt folgendes
Bauprogramm für die Schule mit 21 Sportklassen fest:
·
Rasenspielfeld 60
m x 90 m
·
Allwetterplatz 28
m x 44 m mit angebauten Sprunganlagen
·
Laufbahn 4/1,22 m
x 130 m
·
Kugelstoßübungsanlage
·
Geräteräume 35 m²
Bestand
Die
städtischen Grundstücke der Flurnummern Nr. 953/1 und 942/45 sind an den
Sportverein FV Kleeblatt 99 Fürth e.V. verpachtet. Der Verein betreibt dort
zwei Rasenspielfeldern mit den Abmessungen 90 x 60 m und Gebäude
unterschiedlicher Nutzung.
Die
Rasenspielfelder werden der Schule seit Beginn des Pachtverhältnisses für den
Schulsport zur Verfügung gestellt, der nord-östliche Grundstücksbereich ist
ungenutzt.
Von
der Flugplatzstraße aus erfolgt über das Grundstück die Zufahrt zu den
Außenanlagen der Schule sowie zu den Außenanlagen der SVE. Einen kleinen Teil
des Grundstücks nutzt die Lebenshilfe Fürth e.V. für deren Tagesstätte als
Garten im Rahmen ihres pädagogischen Konzepts. Dieser Teil des Grundstücks wird
von der Baumaßnahme nicht berührt.
Entwurfsbeschreibung
Auf der ca. 4.000 m² großen
Teilfläche entlang der Flugplatzstraße entsteht gem. beigefügtem Entwurf:
·
eine
vier-bahnige Laufbahn mit einer Gesamtlänge von 130 m
·
ein
Allwetterplatz mit angebauter Weitsprunganlage mit den Abmessungen 22 m x 44 m
·
ein
Beachvolleyballplatz mit angebauter Stoßplatte für Kugelstoß
·
zwei
Geräteräume mit 36 m² bzw. 16 m² für Platzpflege- und Sportgeräte
Der Allwetterplatz wird um sechs Meter in der Breite verringert, da ansonsten der A-Platz des Vereins nach Westen verlegt werden müsste (Gesamtabstand Zaun zu Spielfeldrand: 32,70 m). Dies hat zur Folge, dass auf dem Allwetterplatz nur noch ein Basketballplatz entstehen kann. Dies ist für die Schule jedoch ausreichend, so dass ein baulicher Eingriff in den Bestand vermieden werden kann.
Die Zufahrt von der Flugplatzstraße zu den Außenanlagen der Schule und der SVE wird mit Rasengittersteinen neu befestigt.
Die notwendigen Dränagen zur Entwässerung der Sportflächen werden einer Zisterne zugeführt, aus der bei Bedarf Wasser zur Beregnung der gärtnerisch angelegten Fläche der Außenanlagen entnommen werden kann.
Zwischen Laufbahn und Allwetterplatz entsteht eine ca. 50 m langer und vier Meter hoher Ballfangeinrichtung als Kombination von Ballfangzaun und Ballfangnetz, damit Laufbahn und Allwetterplatz im Schulsport gleichzeitig nutzbar sind. Da die Rasenspielfelder und der Allwetterplatz im Schulsport nicht gleichzeitig genutzt werden, sind weitere Ballfangeinrichtungen entbehrlich. Entlang der Flugplatzstraße ist das Grundstück bereits mit Ballfangzaun bzw. einem 1,80 m hohen Zaun eingefriedet.
Da die Bearbeitungsfläche komplett frei von Gehölzen ist, erfolgt kein Eingriff in den Baum- oder Strauchbestand. Baumpflanzungen zwischen Geräteräumen und Beachvolleyballanlage bzw. zwischen Beachvolleyballanlage und Allwetterplatz sind grundsätzlich möglich, aber derzeit nicht vorgesehen.
Das zu bearbeitende Gelände liegt gegenüber der Flugplatzstraße zwischen 50 cm und 100 cm höher. Dieser Höhenunterschied wird – wie bereits jetzt im Bestand – mit einer Böschung überwunden, so dass mit Ausnahme der ersten 30 Meter keine Stützmauer errichtet werden muss.
Abstimmung und Instruktion
Die
diesem Entwurf vorausgehende Vorentwurfsplanung wurde bei den beteiligten
Dienststellen der Stadt Fürth, dem Senioren- und Behindertenrat und den
zuständigen Pflegerinnen und Pflegern mit Verfügung vom 23.08.2023 instruiert.
Der
in der Fortführung der Planungsleistung entstandene Entwurf wurde ein weiteres
Mal mit der Schule, dem Verein, dem Amt für Sport und Gesundheit und GWF/IB
intensiv abgestimmt.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten liegen einschl. Baunebenkosten in der vorgelegten Form bei 675.000
EUR, dabei entfallen 571 T€ auf die Baukosten, 36 T€ auf die Kosten für
Pflegegeräte und 68 T€ auf die Baunebenkosten.
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 43 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Von
der Gesamtbearbeitungsfläche von ca. 4.000 m² entfallen 2.000 m² auf die
eigentlichen Freisportanlagen, 500 m² auf befestigte Flächen und 1.500 m² auf
Rasen- bzw. Wiesenflächen. Die mittleren Herstellungskosten pro Quadratmeter
liegen mit ca. 118 € (netto) im üblichen Rahmen für Freisportanlagen des
üblichen Standards.
Der
Verein regt die Ausstattung des Allwetterplatzes mit zwei Flutlichtmasten an.
(siehe Anlage 4) Hieraus ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 25.000 €.
Flutlichtanlage sind für schulische Freisportanlagen nicht notwendig und werden
auch nicht gefördert. Das Referat für Schule, Bildung und Sport unterstützt die
Realisierung der Anlage mit Flutlichtmasten ausdrücklich.
Im
Entwurf des MIP 2026ff sind auf der Haushaltsstelle 2700.9502.0000 insgesamt
650.000 € eingestellt (bis 2025 50T€/2026 400 T€/2027 200 T€). Da die
Generalsanierung der Außenanlagen des Förderzentrums Nord zwischenzeitlich mit
dem vierten Bauabschnitt abgeschlossen ist und auf der entsprechenden
Haushaltsstelle noch rund 184 T€ übrig sind, können die zusätzlichen 25 T€ für
die Baumaßnahme ebenso wie die ggfs. zusätzlichen 25 T€ für die Flutlichtanlage
von dieser Haushaltsstelle gedeckt werden und der Vermögenshaushalt muss nicht
zusätzlich belastet werden. Auch nach Übertrag der 25 T€ bzw. 50 T€ sind noch
ausreichend Haushaltsmittel vorhanden, um den Wunsch der Schule nach
zusätzlichen überdachten Fahrradständern im Eingangsbereich zu erfüllen.
Die
Maßnahme wird im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes gefördert. Die
förderfähigen Kosten bemessen sich nach den entsprechenden
FAG-Kostenrichtwerten für schulische Freisportanlagen und liegen nach
Einschätzung des Baureferats/Grünflächenamt nach Abzug von 15% für eigene
Planung und nach anteilsmäßigem Abzug für die Verkleinerung des
Allwetterplatzes bei ca. 428 T€. Der Fördersatz liegt mutmaßlich bei 75%, so
dass derzeit von Fördermitteln in Höhe von 321 T€ ausgegangen werden kann.
Es
ist vorgesehen, den Förderantrag unmittelbar nach Projektgenehmigung
einzureichen, die Maßnahme in der ersten Jahreshälfte 2026 auszuschreiben und
zu vergeben und mit den Bauarbeiten im Herbst 2026 zu beginnen.
In 2026 wird durch das Liegenschaftsamt ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen und die Pachtfläche um den Teil der schulischen Freisportanlage reduziert. Anlage 3 (nicht-öffentlich) zeigt die künftige Pachtfläche und die künftige Fläche der schulischen Freisportanlagen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
675.000/700.0000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
X |
ja |
Hst. 2700.9502.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
X |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Erhöhung des Ansatzes um
25 T€ bzw. 50 T€ mit Deckung aus 2700.9500.0000 |
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Anlage 1 Luftbild Bestand
Anlage 2 Entwurf
Anlage 3 Flächenaufteilung (nö)
Anlage 4 Schreiben FV Kleeblatt 99 e.V.
