Betreff
Fiktives Raumprogramm für das Neue Gymnasium Fürth
Vorlage
SEP/0059/2025
Aktenzeichen
Ref. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

1. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Finanzausschuss empfiehlt /

    der Stadtrat beschließt das von der Verwaltung mit der Regierung von Mittelfranken in deren

    schulfachlicher Ersteinschätzung abgestimmte fiktive Raumprogramm für das Neue   

    Gymnasium Fürth.

2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das fiktive Raumprogramm am Altstandort des Heinrich-

    Schliemann-Gymnasiums umzusetzen.

3. Aufgrund der Größe des fiktiven Raumprogramms wird empfohlen, vorsorglich auch mögliche

    Räume im Umfeld in die Betrachtung mit einzubeziehen.

4. Im Hinblick auf die nötige Sanierung der Gebäude und Räume nach Auszug des

    Heinrich-Schliemann-Gymnasiums ist die zeitnahe Beauftragung der Planung der Sanierung

    zu veranlassen. 


In seiner Sitzung am 2011.2023 hat der Stadtrat beschlossen:

Die Standortprüfung für das 4. Gymnasium wird dahingehend beendet, dass die untersuchten Standorte außerhalb der Innenstadt weniger geeignet sind, als die Möglichkeit, den vorhandenen Altstandort des Heinrich-Schliemann- Gymnasiums dauerhaft als Schulstandort für das auf ca. 675 Schüler/-innen begrenzte 4. Gymnasium zu übernehmen. Als Gründungsstandort des 4. Gymnasiums wird deshalb der Altstandort des Heinrich- Schliemann-Gymnasiums bestimmt mit seinen freiwerdenden und generalsanierten Räumen zuzüglich der Räume im generalsanierten Eichamt. Eine Sanierung des Altstandsortes kann erst nach Auszug des Heinrich-Schliemann- Gymnasiums in den Neubau erfolgen. Bei der Neugestaltung des Helmplatzes und seiner angrenzenden Flächen ist die zu- künftige Mitnutzung für den Pausenhofaufenthalt des Gymnasiums zu berücksichtigen. Interimsweise werden auf die Dauer von voraussichtlich 10 Jahren angemietete Schulräume im nebenan gelegenen Flair für das vierte Gymnasium genutzt.

Inzwischen ist das zukünftige Raumprogramm für das Neue Gymnasium von der Regierung am 17.10.2025 mitgeteilt worden, vgl. Anlage 1 und Anlage 2.

Entsprechend der Beschlusslage des Stadtrates vom Dezember 2023 ist das fiktive Raumprogramm in dem Altstandort des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums mit seinen freiwerdenden und generalsanierten Räumen, zuzüglich der Räume im generalsanierten Eichamt umzusetzen.

Aufgrund der Größe des Raumprogramms wird empfohlen, vorsorglich auch Räume im näheren Umfeld in die Betrachtung mit einzubeziehen.

Die Aufnahme der Planung für die Umsetzung des Raumprogramms im Bestand und für die Generalsanierung der Bestandsgebäude ist zeitnah aufzunehmen. Zwar werden aktuell Interimsräume im Flair genutzt, aber mit dem Auszug des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums in seine neuen Räume ist ein Zeitfenster gegeben, in dem eine nahezu „leere Schule“ grund-
legend saniert und in Folge dann baldmöglichst als Standort für das Neue Gymnasium genutzt werden könnte.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


NÖ_Anlage_1_Fiktives Raumprogramm der Regierung vom 17.10.2025 für das Neue Gymnasium Fürth

Anlage_2_Anlage zum fiktiven Raumprogramm der Regierung vom 17.10.2025 für das Neue Gymnasium Fürth