Betreff
Spielplatzdefizitgebiete im Stadtgebiet - Defizitgebiet 07 "Burgfarrnbach Ost"
Vorlage
GrfA/0201/2025
Aktenzeichen
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Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss nimmt den Bericht des Grünflächenamts zur Umgestaltung der öffentlichen Skateanlage Geißäckerstraße zu einem öffentlichen Kinderspielplatz zur Kenntnis und fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

q Die Skateanlage wird in der derzeitigen Form belassen.

q Die Skateanlage wird ersatzlos aufgelöst

q Die Skateanlage wird zu einem öffentlichen Kinderspielplatz umgebaut, die Entwurfsplanung

       ist dem Ausschuss zu gegebener Zeit zur Projektgenehmigung vorzulegen.


Anlass

Im Zusammenhang mit dem im Bau- und Werkausschuss am 16.07.2025 vorgestellten Tätigkeitsbericht des Grünflächenamts 1998 – 2024 zu der Entwicklung der öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen im Stadtgebiet wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob die Skateanlage in Burgfarrnbach auf der ehemaligen B8 unterhalb der Geißäckerstraße in eine öffentliche Spielplatzfläche umgebaut werden könne, um damit das Defizitgebiet 07 „Burgfarrnbach Ost“ abzubauen. Gleichzeitig sollte damit eine Entsiegelung der Fläche einhergehen.

Bestand

Die Skateanlage Geißäckerstraße (PG 888) wurde 2006 auf Anregung aus der Bürgerschaft errichtet. Es entstanden dort auf einer Länge von knapp 50 Metern insgesamt sechs Skate-Einrichtungen, die linear hintereinander unter Berücksichtigung des jeweiligen Sicherheitsabstandes aufgestellt wurden. Die Skateanlage hat eine Breite von ca. 5,70 m und ist gegenüber der verbleibenden Fahrbahn mit Stabmattenzaun eingefriedet und auf der Westseite über ein Pflegetor zugänglich.

 Blick nach Osten Richtung MD-Kanal

Die noch vorhandene Fahrbahn der ehemaligen Würzburger Straße/B 8 (Straßenführung vor Bau des MD-Kanals) ist durch VZ 250 StVO für Fahrzeuge gesperrt, Radfahrer und landwirtschaftlicher Verkehr sind freigegeben. Die gesamte Fahrbahn einschl. des seit 2006 bestehenden öffentlichen Jugendspielbereichs ist als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Eine Entwidmung des Teilbereichs der öffentlichen Spielfläche ist seinerzeit nicht erfolgt. Die verbleibenden Fahrbahnbreite ist derzeit 3,65 Meter (3,15 m Asphalt, 0,50 m Betonrandstreifen). Wie aus Anlage 2 ersichtlich wird der bestehende überbreite Fahrstreifen und die großzügigen Einmündungsbereich als Lagerplatz für Schüttgüter genutzt.

Grundsatzinstruktion

Das Grünflächenamt hat die mögliche Umgestaltung zu einem öffentlichen Spielplatz bei

·                     LA wegen der Frage der dauerhaft gesicherten Grundstücksverfügbarkeit

·                     OA wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet und Überschwemmungsbereich

·                     SpA wegen der allgemeinen planungsrechtlichen Zulässigkeit

·                     SvA wegen verkehrsrechtlicher Aspekte

·                     TfA wegen des evtl. Entfalls von Lagerflächen

instruiert. Dabei wurde gleichzeitig eine mögliche Flächenerweiterung wie in Anlage 2 dargestellt angedacht. Die rot hinterlegten Flächen sind derzeit als Fahrbahn befestigt, die blau angelegten Flächen sind gehölzfreie Ruderalfluren.

Grundsätzlich erheben die beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth keine grundsätzlichen Einwände gegen die angedachte Umgestaltung. Nachfolgende Hinweise gingen ein:

Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sieht eine Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet nur dann, wenn sich die Baumaßnahme auf die derzeit befestigten Flächen beschränkt und gleichzeitig eine Entsiegelung erfolgt.

Das Straßenverkehrsamt hält die Lage für einen öffentlichen Kinderspielplatz aus verkehrsrechtlich Sicht (Entfernung zur Wohnbebauung, Verkehrsbelastung durch landwirtschaftlichen Verkehr, Querung der stark frequentierten Geißäckerstraße) für ungeeignet.

Das Tiefbaumt weist darauf hin, dass die verbleibende Fahrbahnseite um ca. 50 cm verbreitert werden sollte.

Empfehlung Grünflächenamt

Eine Umwandlung der bestehenden Skateanlage in einen öffentlichen Kinderspielplatz ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Fläche auf die derzeit befestigten Flächen beschränkt. Die bestehende ca. 240 m² große Skateanlage kann im westlichen Bereich um ca. 60 m² auf insgesamt ca. 300 m² erweitert werden. Das ist auch für einen Kinderspielplatz keine entsprechend große Fläche und unterschreitet die intern festgelegte Mindestgröße von 500 m².

Der Abstand von der Wohnbebauung an der Hinteren Straße zur möglichen neuen Kinderspielplatzfläche liegt bei 500-600 Meter (Luftlinie). Beim Einzugsbereich öffentlicher Kinderspielplätze für das Nutzungsalter sechs bis 12 Jahre geht die einschlägige Fachliteratur bei zumutbaren Entfernungen von 400 m Fußweg oder 350 m Luftlinie aus. Ein neuer Kinderspielplatz an der Stelle der derzeitigen Skateanlage deckt mit dem Einzugsbereich nur einen sehr geringen Teil der Wohnbebauung zwischen Hinterer Straße und Geißäckerstraße ab (siehe Anlage 3). Das Defizitgebiet Burgfarrnbach Ost ist damit nicht eliminiert.

Das Grünflächenamt schließt sich den verkehrsrechtlichen Bedenken des Straßenverkehrsamts an. Der Weg zu dieser neuen öffentlichen Spielfläche, die gemäß Grünanlagensatzung für Kinder zwischen drei und 14 Jahren bestimmt ist, ist nicht ungefährlich.

Die Fläche muss gegenüber dem verbleibenden Fahrstreifen eingefriedet bleiben, der bestehende Zaun muss erhalten bleiben, die Spielplatzfläche sollte nicht zu Gunsten der Verbreiterung des Fahrstreifens verkleinert werden.

Für eine Skateanlage mit einer linearen Anordnung der Skate-Elemente ist eine Gesamtbreite von rund fünf Meter ausreichend, für die Errichtung eines Spielplatzes ist der Grundstückszuschnitt mehr als ungünstig. Aufgrund der notwendigen Freiräume und Sicherheitsbereiche können auf einer solch geringen Breite keine Kombinationsspielgeräte aufgestellt werden. Als Spielgeräte kommen daher auch hier nur lineare Elemente wie Balancierbalken, Seilparcours-Geräte, Seilbahnen oder Einfach-Schaukeln in Frage. Diese Geräte beanspruchen aber mit ihren Fallschutzbereichen die gesamte Breite der Spielfläche, so dass es keine Wegeverbindung innerhalb des Spielbereichs, geschweige denn eine Erreichbarkeit mit Fahrzeugen für Pflege und Unterhalt gibt.

Da auch nach den Erfahrungen des Spielplatztrupps im Grünflächenamt die Einschätzung zutreffend ist, dass die Skateanlage kaum genutzt wird, wäre ein ersatzloser Abbau der Skateanlage auch in die Überlegungen einzubeziehen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1 Lageplan M 1:2.500

Anlage 2 Luftbild

Anlage 3 Einzugsbereich