Der Bau- und Werkausschuss nimmt den Bericht des Grünflächenamts zur Umgestaltung der öffentlichen Skateanlage Geißäckerstraße zu einem öffentlichen Kinderspielplatz zur Kenntnis und fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
q Die Skateanlage wird in der derzeitigen Form belassen.
q Die Skateanlage wird ersatzlos aufgelöst
q Die Skateanlage wird zu einem öffentlichen Kinderspielplatz umgebaut, die Entwurfsplanung
ist dem Ausschuss zu gegebener Zeit zur Projektgenehmigung vorzulegen.
Anlass
Im
Zusammenhang mit dem im Bau- und Werkausschuss am 16.07.2025 vorgestellten
Tätigkeitsbericht des Grünflächenamts 1998 – 2024 zu der Entwicklung der
öffentlichen Spiel- und Freizeitflächen im Stadtgebiet wurde die Verwaltung beauftragt,
zu prüfen, ob die Skateanlage in Burgfarrnbach auf der ehemaligen B8 unterhalb
der Geißäckerstraße in eine öffentliche Spielplatzfläche umgebaut werden könne,
um damit das Defizitgebiet 07 „Burgfarrnbach Ost“ abzubauen. Gleichzeitig
sollte damit eine Entsiegelung der Fläche einhergehen.
Bestand
Die
Skateanlage Geißäckerstraße (PG 888) wurde 2006 auf Anregung aus der
Bürgerschaft errichtet. Es entstanden dort auf einer Länge von knapp 50 Metern
insgesamt sechs Skate-Einrichtungen, die linear hintereinander unter
Berücksichtigung des jeweiligen Sicherheitsabstandes aufgestellt wurden. Die
Skateanlage hat eine Breite von ca. 5,70 m und ist gegenüber der verbleibenden
Fahrbahn mit Stabmattenzaun eingefriedet und auf der Westseite über ein
Pflegetor zugänglich.
Blick nach Osten Richtung MD-Kanal
Die
noch vorhandene Fahrbahn der ehemaligen Würzburger Straße/B 8 (Straßenführung
vor Bau des MD-Kanals) ist durch VZ 250 StVO für Fahrzeuge gesperrt, Radfahrer
und landwirtschaftlicher Verkehr sind freigegeben. Die gesamte Fahrbahn
einschl. des seit 2006 bestehenden öffentlichen Jugendspielbereichs ist als
öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet. Eine Entwidmung des Teilbereichs der
öffentlichen Spielfläche ist seinerzeit nicht erfolgt. Die verbleibenden
Fahrbahnbreite ist derzeit 3,65 Meter (3,15 m Asphalt, 0,50 m
Betonrandstreifen). Wie aus Anlage 2 ersichtlich wird der bestehende überbreite
Fahrstreifen und die großzügigen Einmündungsbereich als Lagerplatz für
Schüttgüter genutzt.
Grundsatzinstruktion
Das Grünflächenamt hat die
mögliche Umgestaltung zu einem öffentlichen Spielplatz bei
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LA
wegen der Frage der dauerhaft gesicherten Grundstücksverfügbarkeit
·
OA
wegen der Lage im Landschaftsschutzgebiet und Überschwemmungsbereich
·
SpA
wegen der allgemeinen planungsrechtlichen Zulässigkeit
·
SvA
wegen verkehrsrechtlicher Aspekte
·
TfA
wegen des evtl. Entfalls von Lagerflächen
instruiert. Dabei wurde gleichzeitig eine mögliche Flächenerweiterung wie in Anlage 2 dargestellt angedacht. Die rot hinterlegten Flächen sind derzeit als Fahrbahn befestigt, die blau angelegten Flächen sind gehölzfreie Ruderalfluren.
Grundsätzlich erheben die beteiligten Dienststellen der Stadt Fürth keine grundsätzlichen Einwände gegen die angedachte Umgestaltung. Nachfolgende Hinweise gingen ein:
Das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sieht eine Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet nur dann, wenn sich die Baumaßnahme auf die derzeit befestigten Flächen beschränkt und gleichzeitig eine Entsiegelung erfolgt.
Das Straßenverkehrsamt hält die Lage für einen öffentlichen Kinderspielplatz aus verkehrsrechtlich Sicht (Entfernung zur Wohnbebauung, Verkehrsbelastung durch landwirtschaftlichen Verkehr, Querung der stark frequentierten Geißäckerstraße) für ungeeignet.
Das Tiefbaumt weist darauf hin, dass die verbleibende Fahrbahnseite um ca. 50 cm verbreitert werden sollte.
Empfehlung Grünflächenamt
Eine
Umwandlung der bestehenden Skateanlage in einen öffentlichen Kinderspielplatz
ist grundsätzlich möglich, sofern sich die Fläche auf die derzeit befestigten
Flächen beschränkt. Die bestehende ca. 240 m² große Skateanlage kann im
westlichen Bereich um ca. 60 m² auf insgesamt ca. 300 m² erweitert werden. Das
ist auch für einen Kinderspielplatz keine entsprechend große Fläche und
unterschreitet die intern festgelegte Mindestgröße von 500 m².
Der
Abstand von der Wohnbebauung an der Hinteren Straße zur möglichen neuen
Kinderspielplatzfläche liegt bei 500-600 Meter (Luftlinie). Beim Einzugsbereich
öffentlicher Kinderspielplätze für das Nutzungsalter sechs bis 12 Jahre geht
die einschlägige Fachliteratur bei zumutbaren Entfernungen von 400 m Fußweg
oder 350 m Luftlinie aus. Ein neuer Kinderspielplatz an der Stelle der
derzeitigen Skateanlage deckt mit dem Einzugsbereich nur einen sehr geringen
Teil der Wohnbebauung zwischen Hinterer Straße und Geißäckerstraße ab (siehe
Anlage 3). Das Defizitgebiet Burgfarrnbach Ost ist damit nicht eliminiert.
Das
Grünflächenamt schließt sich den verkehrsrechtlichen Bedenken des
Straßenverkehrsamts an. Der Weg zu dieser neuen öffentlichen Spielfläche, die
gemäß Grünanlagensatzung für Kinder zwischen drei und 14 Jahren bestimmt ist,
ist nicht ungefährlich.
Die
Fläche muss gegenüber dem verbleibenden Fahrstreifen eingefriedet bleiben, der
bestehende Zaun muss erhalten bleiben, die Spielplatzfläche sollte nicht zu
Gunsten der Verbreiterung des Fahrstreifens verkleinert werden.
Für
eine Skateanlage mit einer linearen Anordnung der Skate-Elemente ist eine
Gesamtbreite von rund fünf Meter ausreichend, für die Errichtung eines
Spielplatzes ist der Grundstückszuschnitt mehr als ungünstig. Aufgrund der
notwendigen Freiräume und Sicherheitsbereiche können auf einer solch geringen
Breite keine Kombinationsspielgeräte aufgestellt werden. Als Spielgeräte kommen
daher auch hier nur lineare Elemente wie Balancierbalken, Seilparcours-Geräte,
Seilbahnen oder Einfach-Schaukeln in Frage. Diese Geräte beanspruchen aber mit
ihren Fallschutzbereichen die gesamte Breite der Spielfläche, so dass es keine
Wegeverbindung innerhalb des Spielbereichs, geschweige denn eine Erreichbarkeit
mit Fahrzeugen für Pflege und Unterhalt gibt.
Da
auch nach den Erfahrungen des Spielplatztrupps im Grünflächenamt die
Einschätzung zutreffend ist, dass die Skateanlage kaum genutzt wird, wäre ein
ersatzloser Abbau der Skateanlage auch in die Überlegungen einzubeziehen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1 Lageplan M 1:2.500
Anlage 2 Luftbild
Anlage 3 Einzugsbereich
