Betreff
Einrichten von 2 Stütz- und Förderklassen am FÖZ Nord und Durchführung der nötigen Umbaumaßnahmen im Schulhaus im Vorfeld
Vorlage
SEP/0061/2025
Aktenzeichen
REf. 1/SchE
Art
Beschlussvorlage - SB
  1. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten / der Finanzausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Einrichtung zweier Stütz- und Förderklassen für das Stadtgebiet Fürth am Förder-
    zentrum Nord ab dem Schuljahr 2027/28.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die baulichen Maßnahmen entsprechend der Entwurfsplanung zum Umbau des Schulhauses im Bestand rechtzeitig vor dem geplanten
    Betriebsbeginn zum Schuljahr 2027/28 durchzuführen und dadurch die räumlichen
    Voraussetzungen für die Bildung zweier Stütz- und Förderklassen im Förderzentrum Nord zu schaffen.

Die beschlossene Entwurfsplanung für den Umbau ist der Regierung von Mittelfranken zu deren schulaufsichtlicher Genehmigung vorzulegen mit dem Ziel, FAG-Fördermittel für die Umbaumaßnahmen in Anspruch zu nehmen.

Die von der Bauverwaltung geschätzten Kosten von 490.000,-- € für den Umbau sind sowohl durch FAG-Mittel (bis zu 75 % der Kosten) als auch ergänzend durch Mittel des Startchancenprogrammes zu finanzieren, vgl. zu Punkt 3.

  1. Es sind auch die zusätzlichen baulichen Maßnahmen durchzuführen, die den Unterricht- und Ganztagsbetrieb am FÖZ Nord insgesamt verbessern und die seit Jahren
    dringend benötigten kleineren Raumeinheiten und Zonierungen schaffen, die allen
    Schülerinnen und Schülern, auch den der neuen Stütz- und Förderklassen zugutekommen werden.

Die baulichen Umbaumaßnahmen müssen für eine förderliche Lernumgebung und zeitgemäße Infrastruktur am FÖZ Nord erfolgen, dementsprechend können zur Finanzierung der nicht durch die FAG-Förderung abgedeckten Umbaukosten ergänzend Investitionsmittel aus der Säule I des Startchancenprogrammes für die Schule in Anspruch genommen werden.

Dabei werden die Raumdecken in den betroffenen Bereichen komplett abgebrochen und durch neue Einlegerasterdecken ersetzt, die Elektrik wird komplett neu verlegt und die Decken mit entsprechenden Raster LED Leuchten ausgestattet.

  1. Das pädagogische Konzept zu den Stütz- und Förderklassen ist von der Schule und dem Kooperationspartner ELAN als Träger der Jugendhilfe im Nachgang zur Beschlussfassung in Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken zu erstellen. Im pädagogischen Konzept ist festzulegen, ab welcher Jahrgangsstufe die Schüler/-innen zukünftig aufgenommen werden.

  1. ELAN als Träger der Jugendhilfe wird beauftragt, parallel zum Personal der Schulseite, die sozialpädagogischen Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.

  1. ELAN erhält für seine Arbeit im Projekt -ab 3 Monate vor Betriebsbeginn- monatlich eine Zuwendung i. H. v. zunächst 29.500,-- €, die durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ausgereicht werden.

Entsprechende Mittel sind einzustellen – tarifliche und sachkostenbedingte Dynamisierungen / Anpassungen sollen bei den künftigen Haushaltsaufstellungen berücksichtigt werden.

Im Falle noch früherer Aufnahme der Projektarbeit gelten die Bedingungen / Maßgaben der Ziffer b) des Absatzes „Wirtschaftliche Komponente und Inklusion“.

  1. Die Kosten der Einrichtung der umgebauten Räume werden zu einem späteren Zeitpunkt den Gremien zur Mittelbereitstellung vorgelegt werden. Das schrittweise Vorgehen ergibt sich, da erst das noch zu erstellende pädagogische Konzept die Einrichtung der Räume vorgeben wird.

 


Die Entwicklungsgeschichte zur Entstehung der Stütz- und Förderklassen (SFK) in Fürth:

In mehreren Vorgesprächen zwischen dem Referat I für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit und dem Referat IV für Soziales, Jugend und Kultur, insbesondere dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, wurde seit 2024 der Bedarf festgestellt, im Stadtgebiet Fürth zukünftig ein eigenes Angebot für Schüler/-innen mit besonderen Förderbedarf verfügbar haben zu müssen, das noch über das bestehende Förderangebot hinausgeht.

Daraufhin wurde anhand des Raumprogrammes der Regierung von Mittelfranken festgestellt, dass sich die nötigen Flächen für dieses besondere Angebot der sonderpädagogischen Stütz- und Förderklassen am besten im FÖZ Nord umsetzen lassen. Hier ist für das Angebot nicht einmal eine bauliche Erweiterung nötig. Im FÖZ Nord können durch eine Reihe von verzahnten Umbauten die benötigten Räume im Bestandsgebäude geschaffen werden.

Dies ist möglich, weil es bisher sogar Überflächen gab in Klassenzimmern mit bis zu 86,00 m² Raumgröße. Diese Überflächen ergeben sich, weil die Schule eine von den Amerikanern übernommene Schule ist, die über viel größere Klassenräume im Bestand verfügte, als es das Raumprogramm des Freistaates Bayern vorsieht. In der Anlage 4 stellt eine Übersicht der Soll- und Ist-Flächen dar, wie groß die bisherigen Überflächen sind, die zukünftig passgenau mit den Stütz- und Förderklassen gefüllt werden können.

Gleichzeitig können hier durch die Umbaumaßnahmen die teilweise zu großen Klassenräume aus der Entstehungszeit zu kleineren Räumen umgebaut werden.

In der Diskussion stellte sich rasch die Präferenz der Gebäudewirtschaft (GWF) für den Umbau im Bestand des FÖZ N heraus:

Aus Sicht der GWF lässt sich der Umbau im FÖZ N mit weniger Personalansatz seitens der GWF stemmen als bei einem Modulneubau, der am FÖZ Süd notwendig gewesen wäre.

Die Erweiterung im Bestand stellt die pragmatischere Lösung dar, die die Kapazitäten von GWF weniger belastet.

Die Umsetzung zum September 2027 ist im Falle der Umbaulösung machbar.

Ein großer Vorteil ist aus Sicht der GWF, dass entgegen allen anderen Schulgebäuden, im
FÖZ N auch in der Schulzeit umgebaut werden kann, weil Abschnittsbildungen im Gebäude
gut möglich sind.

Auch dadurch kann die Umbauzeit bis 9/2027 geschafft werden, weil nicht nur die stets
knappen Zeitkorridore der Schulferien zur Verfügung stehen.

Die Möglichkeit der Erweiterung der SFKs langfristig wäre im FÖZ N zudem besser gegeben.

Im FÖZ Süd hingegen wäre ein viel umfangreicheres Vorgehen nötig. Es müsste hier erst ein Bauantrag gestellt werden für die Errichtung eines neuen zusätzlichen Modulgebäudes, denn es fehlt hier der Raum im Bestand, die Vorlaufzeiten wären entsprechend größer.

Zudem würden die Parkplätze des FÖZ Süd überbaut werden müssen, was sehr ungünstig ist, weil Parkplätze im Südstadtcampus sowieso schon fehlen. In diesem Bereich weitere Aus-
nahmen von der Stellplatzsatzung auf eigenem Gelände vorzunehmen, hätte seitens der Stadt Fürth keinen Vorbildcharakter für die Öffentlichkeit.

Die Wahl fällt damit auf das FÖZ Nord, auch wenn das FÖZ Süd ebenfalls gerne die
SFK-Klassen beheimatet hätte, weil es um den hohen Bedarf für SFKs in Fürth weiß.

Zunächst soll am FÖZ Nord der Förderbetrieb mit zwei Klassen begonnen werden und sollen hier erste Erfahrungen mit diesem besonderen Förderangebot gesammelt werden.

Das Raumprogramm für die SFKs im FÖZ Nord:

Die Räume werden im Weststeil der Schule verortet werden, in einem eigenen Flurabschnitt, der durch Flurtüren vom anderen Schulbereich unterteilt werden wird.

Innerhalb dieses eigenen Bereiches werden alle Räume der SFKs nach dem Raumprogramm der Regierung von Mfr. abgebildet.

Aus den Plänen in der Anlage ist zu ersehen, dass die vorhandenen Räume im EG dort
zukünftig diese Nutzungen erfahren sollen:

Ø  Räume 30.2 und 31.1 werden 2 Klassenräume

Ø  Räume 30.1 und 31.2 werden 2 Gruppenräume

Ø  Räume 53.2 und 53.1 werden 2 Trainingsräume

Ø  Raum 29 wird 1 Teeküche

Ø  Raum 53.3 wird 1 Büro

Ø  FT 1 und FT 2 wird eigener Flurbereich vor den Räumen

Die Schüler/-innen der SFKs werden zugleich alle weiteren Räume der Schule mitnutzen
können, wie Mensa, Schulküche, Werkarbeitsraum, Schulgarten, Musikzimmer, Sporthalle,
WC-Bereich, etc.

Die aufgezählten Räume sind dabei Räume, die in besonders guter Laufnähe zu den Räumen der SFKs liegen und für die Kinder aus diesen Klassen deshalb sehr gut erreichbar sind. Die kurzen Wege zu diesen Räumen gelten als ein großer Standortvorteil.

Das Personal der SFKs kann für seine Büroarbeit auch alle Arbeitsräume der Schule zusätzlich mitnutzen, die Räume für die Lehrkräfte befinden sich ebenfalls im EG, unweit von den SFKs entfernt.

Im Schulgebäude wird dafür der Bereich des offenen Ganztages in das 1. OG verlagert und es werden mehrere Räume für deren bessere Nutzung für verschiedene Unterrichtssituationen zukünftig baulich unterteilt und für den Unterrichtsbetrieb ertüchtigt.

Die neuen Zonierungen der Räume sind ein lang gehegter Wunsch der Schule. Bisher musste der Förderunterricht für einzelne Schüler/-innen sogar auf dem Flur erfolgen, weil kleine Förderräume nicht zur Verfügung standen.

Die Wünsche nach pädagogisch begründeter Verbesserung der übergroßen Raumzuschnitte werden durch zukünftige Raumteilungen nun im Zuge der Einführung der SFKs mit umgesetzt.

Die weiteren Umbaumaßnahmen sind in der Anlage im Plan dargestellt.

Die Schule trägt mit großem Engagement die Etablierung der SFKs im Schulgebäude mit.

Kostentragung für die Umbaukosten in Aussicht durch FAG-Förderung und Investitionsförderung der Säule I des Startchancenprogrammes:

Wichtig ist, dass die Umbaukosten schulaufsichtlich noch genehmigt werden müssen von der Regierung von Mittelfranken, dies setzt die positive Beschlussfassung der Gremien des Sachaufwandsträgers Stadt Fürth voraus. Zu den baulichen Kosten sind FAG-Mittel und zusätzlich Investitionsmittel aus dem Startchancenprogramm möglich, so dass eine nahezu vollständige Finanzierung daraus erwartet werden darf.

Das FÖZ Nord ist Startchancenschule, so dass, auch wenn die Förderrichtlinie erst noch
veröffentlicht werden wird, eine mögliche Förderung zu erwarten ist, denn die Umbauten sind auch Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung.

Die Bedarfseinschätzung des Jugendamtes für die Stütz- und Förderklassen:

Seit ca. 3-4 Jahren häufen sich die Anfragen von Schulleitungen, die bestimmte Kinder „nicht (mehr) beschulen können“, da sie ein derart unangepasstes Verhalten zeigen -bzw. spezifische Förderbedarfe / Diagnosen (wie z. B. ADHS) haben-, sodass eine Integration in eine Regel-Schulklasse völlig undenkbar erscheint.

Es liegen hier zwar keine genauen Zahlen vor – das Thema ist jedoch seit längerer Zeit so akut aufgekommen, dass die Schulen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bereits im Frühjahr 2024 zu einer Dienstbesprechung mit allen Fürther Grund- und Mittelschulen sowie den Förderzentren eingeladen hatten, wo das Konzept der Stütz- und Förderklassen vorgestellt wurde.

Den spezifischen „Bedarf an Stütz- und Förderklassen“ genau beziffern / benennen zu können, ist schwierig. Welche Angebotsform für welche Kinder letztlich die am besten geeignete Hilfe darstellt, wird sich erst durch Hospitation / Erprobung und aus gruppendynamischen Prozessen/
Erwägungen heraus zutreffend entscheiden lassen.

„Markt-“ und Angebotssituation für Kinder mit erhöhten Förderbedarfen

 

Folgende Fakten müssen zur Kenntnis genommen werden:

Es gibt aktuell allein ca. 20 Kinder im Vorschulalter, die KiTA/GTS nicht in Regeleinrichtungen belassen / unterbringen konnte, da ihr Verhalten / Ihre Förderbedarfe dies nicht zulassen. Die Zahl solcher Fälle steigt seit Jahren stetig an. Diese Kinder stellen eine typische Zielgruppe der Stütz- und Förderklassen“ dar. Bereichsübergreifend besteht auch große Einigkeit darüber, dass ein möglichst frühzeitiger, präventiver Ansatz am besten Wirkung entfalten kann. Dies legt die Schaffung von Stütz- und Förderklassen bereits ab der 1./2. Jahrgangsstufe nahe.

Zudem wird in vielen Gesellschaften (nicht nur in Deutschland) auch seit Jahren ein gravierender Anstieg an Autismus-Diagnosen beobachtet. Auch einige Kinder aus dieser Gruppe können -je nach individuellem Förderbedarf- ggfs. für den Besuch einer Stütz- und Förderklasse in Betracht kommen, ebenso wie z. B. auch Kinder mit ADHS.

Generell ist festzustellen, dass bisher die betroffenen Kinder auf nur wenige / nicht hinreichend differenzierte Angebote trafen. Sie wurden bisher entweder nur in -unzureichendem- minimalem Umfang (und zwar begleitet!) an Regel- oder Förderschulen unterrichtet – andere wurden
partiell zu Hause beschult – am häufigsten wurde ihnen eine umfassende individuelle Schul-
begleitung gewährt.

Alle diese Angebote ermöglichen kaum/gar keine „echte Teilhabe“ – und erfüllen somit unter anderem auch nicht den fachlichen Anspruch einer „inklusiven Bildung und Betreuung“.

Ein Gruppenangebot wie die Stütz- und Förderklassen fehlt bisher in Fürth völlig. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien begrüßte daher sehr die Initiative der Schulseite, hier
gemeinsam tätig zu werden.

Wirtschaftliche Komponente und Inklusion

Die Systeme Schule und Jugend (bzw. Eingliederungs-)hilfe müssen sich den gesellschaftlichen Herausforderungen stellen – zu denen unter anderem der Anstieg an Kindern mit erhöhten Förderbedarfen gehört.

a)       Besondere Kennzeichen der Stütz- und Förderklassen:

 

Hier werden jeweils bis zu 8 Kinder von 4 pädagogischen Fachkräften betreut /beschult / begleitet:

-          2 sonderpädagogische Lehrkräfte stellt die Schulseite

-          2 pädagogische Fachkräfte kommen von Seiten der Jugendhilfe.

-          Dieses multiprofessionelle und bereichsübergreifende Team erstellt, erprobt und
entwickelt gemeinsam seine Konzeption – und trifft auch gemeinsam Entscheidungen über Aufnahmen / Ausschlüsse von Kindern etc.

-          unabdingbare Grundlage für den Besuch einer Stütz- und Förderklasse ist jeweils das Vorliegen / die Prüfung und letztlich die Verbescheidung der Voraussetzungen für eine Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, die das Amt für Kinder, Jugendhilfe und Familien trifft – nachdem die Personensorgeberechtigten des Kindes einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Dabei muss festgestellt werden, dass die Eingliederungs-
hilfe/Teilhabe des Kindes in einer Stütz- und Förderklasse die geeignete Hilfeform
darstellt.

Dieses Konstrukt hat viele Vorteile:

 

-          die gemeinsame Verantwortung der Systeme Schule und Jugend-(bzw. Ein-
gliederungs-)hilfe wird bereits durch die strukturelle Gestaltung sichtbar.

-          Der Ansatz ist inklusiv- und teilhabeorientiert

-          Das Konzept sieht nur befristete Aufenthalte (max. 2 Jahre) vor und hat somit von
vornherein das klare Ziel einer Rückführung in andere Schulformen.

-          Es ist weniger Personal gebunden als bei individuellen Schulbegleitungen

-          Insgesamt ist das Modell daher auch wirtschaftlicher als die sonst übliche Schul-
begleitung

-          Wirtschaftlicher für Kommunen: Da ein erheblicher Teil der Kosten -wie auch der Verantwortung- bei der Schulseite liegt, ist dieses partnerschaftliche Angebot aus kommunaler Sicht attraktiver als reine Jugend-(Eingliederungs-)hilfeangebote.

-          Die Kinder werden dabei von hoch qualifizierten Fachkräften betreut (Sonderpädagogen und studierte Sozialpädagogen) – was z. B. bei Schulbegleitungen nicht üblich ist.

-          Durch die sozialpädagogischen Fachkräfte wird -zum Teil auch aufsuchende!- Eltern-
arbeit / Zusammenarbeit mit den Familien geleistet, was die Ganzheitlichkeit der Herangehensweise betont – und der nachhaltigen Erfolgssicherung der im Unterrichts-
geschehen erzielten Fortschritte dient.

b)      Beispielhafte Darstellung der Kostenseite:

 

Das Angebot der Stütz- und Förderklassen in der Dillenbergschule in Cadolzburg ergibt pro Platz für das belegende Jugendamt aktuell einen monatlichen Kostensatz von 1.750,-- €. Der ganz überwiegende Teil dieser Kosten sind die Personalkosten von aktuell 320.000,-- € jährlich für die 4 sozialpädagogischen Fachkräfte, die in den zwei Klassen mit je 16 Plätzen eingesetzt werden. Diese machen monatlich pro Kind 1.667,-- € aus – der Rest sind verrechnete Sach-
kosten.

Demgegenüber kostet eine Beschulung / Betreuung in einem teilstationären Angebot in Nürnberg (inklusive Schulbesuch) aktuell ca. 5.000,-- € – während eine individuelle Schulbegleitung
-je nach Jahrgangsstufe- im Grundschulbereich ca. 3.000,-- € bis 4.000,-- € monatlich kostet.

Es handelt sich bei Stütz- und Förderklassen somit nicht nur um ein fachlich sehr zu begrüßendes Angebot (mehr Inklusion und Teilhabe, Partnerschaft von Schule und Jugendhilfe, auf-
suchende Arbeit mit/in der Familie inkludiert), sondern auch um ein Angebot mit durchaus darstellbaren Kosten für eine Kommune.

Aus Sicht des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien muss auch betont werden, dass die rasanten Anstiege an -insbesondere ADHS- und Autismus- Diagnosen eine Bedarfslage
erzeugen, die der Fachkräfte-Markt mittels individueller Schulbegleitungen schlichtweg nicht mehr decken kann.

Der zeitnahe Erwerb von Erfahrungswerten mit Stütz- und Förderklassen -und ihr perspektivischer bedarfsangemessener Ausbau- sind somit fachlich dringend angezeigt.

Eckpunkte der Einführung zweier Klassen am Förderzentrum Nord zum September 2027:

Die notwendigen Baumaßnahmen und die vollständige Ausstattung der Räume müssen rechtzeitig vor Schuljahresbeginn 2027/28 abgeschlossen sein.

Parallel zum Personal der Schulseite stellt ELAN als Träger der Jugendhilfe die sozialpädagogischen Fachkräfte zur Verfügung. Basierend auf 4 Vollzeitstellen in 2 Klassen (gemäß TVöD aktuell 320.000,-- €, ab 2026 tariflich bedingt 327.000,-- € pro Jahr – Anpassungen werden
sicherlich folgen, 3 % bis Herbst 2027 werden einkalkuliert) sowie den notwendigen flankierenden Sachmitteln (jährlich ca. 17.000,-- € - für IT, Mobiltelefone, Fortbildung, Supervision etc.) werden ab 2027 jährlich zunächst 354.000,-- € beschlossen. Eine Anpassung des Betrags durch tarifliche und inflationsbedingte Kostensteigerungen soll durch reguläre Haushalts-
anmeldung -ohne weitere Beschlüsse- erfolgen.

Außerdem wird beschlossen, dass ELAN bereits in den 3 Monaten vor Betriebsaufnahme
den monatlichen Zuschussbetrag i.H.v. 29.500,-- € erhält (bei nur partieller Stellenbesetzung entsprechend weniger).

Sollten für Konzepterarbeitung / Vorplanungen bereits noch früher anteilige Personalressourcen benötigt werden, so könnten die dafür notwendigen Personalkosten und Sachmittel ebenfalls anteilig (also z. B. für 2 statt der kalkulierten 4 Stellen) nochmals früher ausgereicht werden. Hierfür bedürfte es aber auch der nachgewiesenen gleichzeitigen vorgezogenen Personal-
gestellung der Schulseite für das Projekt.

Die jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse sind im Zuschussverfahren nachzuweisen.

(Zur Information: Der monatlich kalkulierte Betrag i. H. v. 29.500,-- € ergäbe pro Platz/Kind
einen budgetrelevanten Betrag i. H. v. ca. 1.844,-- € zum Betriebsbeginn im September 2027.)

Pädagogisches Konzept:

Das Konzept muss zwischen Schule und Kooperationspartner Elan nach dem Grundsatzbeschluss erarbeitet werden und mit der Regierung von Mittelfranken abgestimmt werden.

Passend zum Konzept muss die weitere Einrichtung der Räume geplant werden und der Mittelbedarf hierfür festgestellt werden.

 


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

nein

X

ja

354.000,--

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

X

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag für die Baukosten:

FAG-Förderung und Investitionszuschuss Startchancenprogramm;

Die Projektförderung an ELAN könnte alternativ - dem Zweck HzE entsprechend - ggf. im Sonderbudget 51500 erfolgen - die Entscheidung darüber obliegt Käm.


        Anlage_1_Empfehlungen für sonderpädagogische Stütz-_und_Förderklasse_SFK

n.ö._Anlage_2_Schreiben der Regierung vom 16.10.2024 wegen fiktivem Raumprogramm für
                         FÖZ_Nord.

        Anlage_3_Fiktives Raumprogramm für FÖZ_Nord

        Anlage_4_Vergleich des Raumprogramms_FÖZ Nord_Soll_Ist

n.ö._Anlage_5_Schulfachliche Einschätzung der Regierung von Mittelfranken

n.ö._Anlage_6_a_Umbaupläne FÖZ Nord_EG

n.ö._Anlage_6_b_Umbaupläne FÖZ Nord_1. OG