1. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Finanzausschuss
    empfiehlt / der Stadtrat beschließt das von der Verwaltung und der Schule mit der
    Regierung von Mittelfranken in deren schulfachlicher Ersteinschätzung abgestimmte
    neue fiktive Raumprogramm für die GS Seeackerstraße für deren Erweiterung mit einem Modulbau mit Küche und Mensa.

  1. Der Ausschuss für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit / der Finanzausschuss
    empfiehlt / der Stadtrat beschließt, dass nach Ziffer 2.3 der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben die Gebäudewirtschaft beauftragt wird, für die Errichtung des Modulgebäudes mit Küche und Mensa eine Vorplanung mit Kostenschätzung zu erstellen für deren bauliche Ausführung die optimalen Fördermittel der FAG-Förderung „FAGplus15“ (90 %) in Anspruch genommen werden können.

  1. Die bauliche Umsetzung der Planung soll - entsprechend der schwierigen Interimssituation für Essen/Küche im Bestandsgebäude - neben dem Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen erfolgen.

  1. Die am 20.03.2019 vom Finanzausschuss beschlossenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Küche der GS Seeackerstraße sind in der damals beschlossenen Form nicht weiter
    umzusetzen.


Vorgeschichte:

Die Situation des Essens beschäftigte die Gremien bereits im Jahre 2019 und führte am 20.03.2019 zu folgendem Beschluss des Finanzausschusses:

 

„Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt grundsätzlich die Durchführung der Maßnahmen zur Ertüchtigung der Küchen an der zukünftigen GS Seeackerstraße und der zukünftigen MS Hans-Sachs-Straße/Seeackerstraße und stellt die erforderlichen Mittel bereit.“

Die Begründung, die zur Beschlussfassung geführt hatte, lautete wie folgt:

„Die Küchen der beiden Schulen für die Versorgung der Schülerinnen und Schüler sind veraltet. An der zukünftig gemeinsamen MS Hans-Sachs-Straße/Seeackerstraße besteht die Küche zu dem aus selbst zusammengebauten Schränken und Einzelgeräten, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Eine
hygienische Essenausgabe kann auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Außerdem muss aufgrund der Zusammenlegung der beiden Mittelschulen die Leistungskapazität der Küche erhöht werden. Im
Erdgeschoss soll deshalb die Küche ertüchtigt werden, in der auch Speisen weiterhin selbst zubereitet werden können. Die GWF/Haustechnik hat die Kosten in einer Höhe von ca. 180.000,-- € überschlagen. An der GS Seeackerstraße werden die Schülerinnen und Schüler aus der gebundenen Ganztagsschule und die Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagsschule aus zwei verschiedenen „Küchen“ als Übergangslösung mit zwei verschiedenen Essenskonzepten versorgt. Für den gebundenen Ganztag wird Essen über einen Caterer bestellt, der offene Ganztag wird im Cook & Freeze-Verfahren versorgt. Dies soll mit der Ertüchtigung der bisher zu kleinen Küchen Beschlussvorlagelösung vereinheitlicht und verbessert werden. Auch hier wurden die Kosten mit ca. 180.000,-- € überschlagen.“

Bis 2025 wurde der Beschluss aus Kapazitätsgründen nicht umgesetzt.

Die Entwicklung in 2025:

Bei einer Begehung der Räume für die Ertüchtigung der Situation der Essensausgabe und des Essens in der Grundschule Seeackerstraße im Frühjahr 2025 wurde von der Gebäudewirtschaft festgestellt, dass eine Integration einer Ausgabeküche im Schulgebäude technisch nur mit unverhältnismäßig hohem Kosten- und Bauaufwand darstellbar wäre.

Die vertiefte Betrachtung und auch die gestiegenen Anforderungen an moderne Schulküchen führten zu einer Neubewertung der Machbarkeiten gegenüber 2019.

Es wurden zwei unterschiedliche Möglichkeiten zur Ausführung der Küchensituation von der Gebäudewirtschaft erkannt:

a)       Möglichkeit der Ausführung im Schulgebäude:

Im Schulgebäude würden 2 Klassenzimmer sowie Lageräume der Schule zur Mensa umgebaut.

Hier kann ad hoc nicht abgeschätzt werden, wie sich der Kostenrahmen entwickelt. Ein neu erkanntes Problem ist, dass die Lüftungsanlage nur auf dem Dach des Treppenhauses platziert werden könnte, hierzu wären statische Gutachten notwendig zur Tragfähigkeit des Stahlgerüstes, das die Fassadenplatten trägt.

Hohe Kosten aufgrund der baulichen Gegebenheiten (dicke Betonbodenplatte, Schallschutz- und Brandschutzprobleme, die Lüftung innerhalb oder außerhalb mit gleichermaßen statischen Problemen, etc.).

Die Umbauten würden besonders schwere Eingriffe in den Schulbetrieb bedeuten und wären deshalb nicht vorstellbar ohne Auslagerungen für den Schulbetrieb.

b)      Möglichkeit der Ausführung als Ersatzneubau auf der Parkplatzfläche auf dem
Schulgelände:

Die Folgen wären eine Reduzierung der Stellflächen und dafür die Schaffung eines eingeschossigem Mensabaus mit Freisitzfläche.

Die Vor- und Nachteile der beiden Ausführungen sind der Anlage 5 detailliert zu entnehmen.

Als Ergebnis der neuen Maßnahmenbetrachtungen wurde von Schule und Verwaltung die
Errichtung eines eignen Modulbaues für Küche und Speisenraum für die GS Seeackerstraße als die beste Variante identifiziert.

Ausführungsbeispiele für eine solche ausgelagerten Lösung gibt es andernorts, wo sich ältere Schulgebäude nicht für die Ganztagsfunktionen mit Essensausgabe und Essen eignen und wo das nachträgliche Einfügen dieser Zusatzfunktionen wegen der zusätzlichen technischen
Anforderungen zu herausfordernd ist, vgl. Beispiel in Anlage 6.

Sofortmaßnahmen im 2. Schulhalbjahr 2024/2025:

Als Sofortmaßnahme wurde die seit dem Jahr 2019 beklagte Essenssituation noch im zu Ende gehenden Schuljahr 2024/25 verbessert, in dem die bis dahin noch zweigeteilte Speisenaus-
gabe auf einen Raum im EG konzentriert wurde und zwei nagegelegene Klassenzimmer im EG zu einem provisorischen Speiseraum für alle Kinder umgewandelt wurden.

Es wurden alle Essen dazu vom selben Caterer geliefert.

Die Situation wurde hierdurch verbessert, die umgenutzten Räume sind aber dauerhaft nicht für die Aufnahme der Funktionen „Essensausgabe und Speiseraum“ geeignet.

Die weitere Planung:

Angesichts des Handlungsbedarfes wurde parallel zu den Sofortmaßnahmen ein fiktives Raumprogramm für die GS Seeackerstraße für eine Erweiterung der Schule mit einen Modulbau für Mensa mit Küche ausgearbeitet.

Die Aufgabe war, zunächst auszuloten, ob und inwieweit die Regierung die Erweiterung der Schule um ein Modulgebäude für Küche und Mensa mittragen würde.

Entsprechend den Festlegungen der Stadt Fürth wurde für das Raumprogramm der reine
Aufenthaltsbereich für die Kinder (= zusätzlich vorgeschriebene Flächen neben den Flächen
für den Unterricht!) im Ganztag mit einer Fläche von 2 m²/Kind im Ganztag angesetzt.

Im Ergebnis steht fest, dass im Schulhaus die nötigen Flächen vorhanden sind und zukünftig optimal für die Ganztagesbedarfe genutzt werden können, wenn Küche und Speiseraum dauerhaft ausgelagert werden. Verblieben diese Räume im Schulhaus fehlten zukünftig ausreichend Räume für den Ganztag.

Die Regierung bestätigte am 19.09.2025 das fiktive Raumprogramm beruhend auf der Pro-
gnose der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2030/31 und einem Anstieg der Klassenzahl von
10 auf 12 Klassen.

Die Planungen für die Auslagerung von Küche und Speiseraum wurden dem Grunde nach ebenfalls bestätigt, allerdings gibt es eine klare Vorgabe der Regierung zu beachten:

„Die Aula/Pausenhalle im Schulgebäude ist deutlich zu groß für die Anzahl an Schülern. Das heißt hier besteht eine Überfläche im Bestand die eigentlich ausreichend wäre, um Küche und Mensa im Bestand zu realisieren.

Sollte dies, wie Sie andeuteten technisch/wirtschaftlich nicht möglich oder sinnvoll sein, müsste die Stadt dies bei einer Antragstellung für den Anbau ausführlich und plausibel darstellen, da sonst die Überfläche im Bestand angerechnet würde, und eine Förderung der vollumfänglichen Fläche des Neubaus nicht möglich wäre.“

Eine Besonderheit im Schulhaus der GS Seeackerstraße ist die große, gebäudemittig gelegene Aula mit mehreren Sitzstufen und einer Grundfläche von 343,43 m², die aus der Zeit des Schulhauses als Grund- und Mittelschule stammt.

Die Aula ist eine zusätzliche Fläche im Schulhaus, die viele andere Grundschulen in dieser Größe und in dieser Form sich wünschen für ihre Elternabende, ihre Schulversammlungen,
etc. Die Aula ist baulich nicht geeignet, dort die Mensa oder die Küche einzurichten.

Warum die Fläche der Aula für größere Umbaumaßnahmen für das Einfügen einer Küche und eines Speisenraums nicht geeignet ist, wird in der Anlage 5 stichpunktartig von der Gebäude-
wirtschaft aufgeführt.

Sollten diese Stichpunkte nicht ausreichen, kann/muss bis zur Antragsstellung für die schulaufsichtliche Genehmigung die bauliche Erschwernis des Ausbauens im Bestand noch detaillierter von GWF nachgewiesen werden (Plausibilitätsnachweis).

Die nötigen weiteren Maßnahmen:

Mit der Regierung ist nach der zustimmenden Beschlussfassung für die Erweiterungsmaßnahme mit einem Modulgebäude zu klären, wie detailliert der Plausibilitätsnachweis für die Erweiterung zu führen ist.

Die Vorplanung mit der Kostenschätzung ist dann zu erstellen und den Gremien erneut zur
Beschlussfassung vorzulegen.

Zeithorizont:

Die bauliche Umsetzung der Planung soll - entsprechend der schwierigen Interimssituation für Essen/Küche im Bestandsgebäude - neben dem Grundlagenkonzept für das Gesamtprojekt zur Erweiterung und Sanierung der Grund- und Mittelschulen erfolgen.

Die Errichtung eines Modulgebäudes mit bis zu 200 m² Grundfläche stellt eine kleinere Baumaßnahme dar als die Schulerweiterungen nach dem Grundlagenkonzept.

Aus diesem Grund soll deren Umsetzung parallel zu den Maßnahmen nach dem Grundlagenkonzept erfolgen.

Die Stadt Fürth kann hierbei erstmals Erfahrungen sammeln, inwieweit ausgelagerte Küchen- und Mensa- Lösungen auch an anderen Schulstandorten, wo professionelle Küchenlösungen ebenfalls für den Ganztag fehlen, ein Lösungsmodell sind.

Anmerkung:

Es ergeben sich keine Veränderungen des fiktiven Raumprogrammes aufgrund der überarbeiteten Bestimmungen zum Vollzug der Schulbauverordnung vom 01.08.2025.

Die neuen Bestimmungen wurden erst unmittelbar nach der Übermittlung der schulfachlichen Einschätzung der Regierung an die Stadt Fürth bekannt gegeben, sie lagen der schulfachlichen Ersteinschätzung deshalb noch nicht zu Grunde.

Auf Rückfrage bei der Regierung hat die Koordinatorin für Ganztagsangebote mitgeteilt, dass die Ausführungen der Regierung zum fiktiven Raumprogramm der GS Seeackerstraße unverändert weiter Bestand haben.

Für die Planungsbereiche der GS Seeackerstraße werden unverändert die gleichen Flächengrößen angesetzt.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

     

nein

X

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Förderung nach FAGplus15, max. 90 % (=vorrangige Förderung vor anderen Förderarten)


n.ö._Anlage_1_Schreiben der Reg. wg fiktiven Raumprogrammes für die GS_Seeackerstr.

                         für die Erweiterung mit einem Modulbau mit Küche und Mensa

        Anlage_2_Raumprogramm der Reg._ 2025.05.14_GS_Seeackerstr._12Klassen_mit OGT

        Anlage_3_Fiktive Planungshilfe der Reg. für den Ganztagsbereich der GS_Seeackerstr.

n.ö._Anlage_4_Raumpläne der GS_Seeackerstr._thematisch bearbeitet von SchE

        Anlage_5_Pro_und_Contra_Liste der GWF für das Modulgebäude

        Anlage_6_Beispiel Mensa Berlin mit 170m²

        Anlage_7_Übersicht zur Förderung von Schulküchen