Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheit empfiehlt, die ausgehandelte Vergütung des Jugendamtes Nürnberg für die Fachleistungsstunden ambulanter Hilfen weiterhin zu übernehmen und stimmt der daraus resultierenden Anhebung der Vergütung ab 01.01.2026 (98,50 €), ab 01.05.2026 (101,80 €) und ab 01.01.2027 (102,30 €) zu.
Der Stadtrat stimmt der Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunden ambulanter Hilfen ab 01.01.2026 (98,50 €), ab 01.05.2026 (101,80 €) und ab 01.01.2027 (102,30 €) zu.
In der Sitzung des Stadtrats vom 28.05.2025 wurde
-nach Vorberatung des AJJ am 07.05.2025- beschlossen, die Fachleistungsstunde
für Ambulante Leistungen in der Jugendhilfe an die Kalkulation und Konzeption
des Jugendamtes der Stadt Nürnberg (Abrechnung nach dem AFET „Face to Face“
Modell) zu koppeln – und die jeweiligen Anpassungen des Stundensatzes
entsprechend umzusetzen.
Seit 01.07.2025 vergütet das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Fürth daher die Fachleistungsstunde somit
nach dem „Nürnberger Modell“ – wodurch für die Träger eine Vereinheitlichung im
Ballungsraum erreicht werden konnte.
Weiterhin arbeitet das Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien mit folgenden Trägern zusammen:
1. Arche Fürth gGmbH
2. Die Jugendhilfe 180 Grad
3. Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,
4. Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH
5. Step e.V.
6. Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-
7. Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung
Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Fürth (im Mai
2025, Vorlage JgA/0732/2025) liefen in Nürnberg allerdings noch die
Verhandlungen zur Neuberechnung der Fachleistungsstunde ab 01.04.2025.
Rückwirkend wurden nun von der Stadt Nürnberg die
Kalkulationen und Ergebnisse zu den Stichtagen 01.04.2025, 01.01.206 und
01.01.2027 übermittelt.
Der bereits in Nürnberg vollzogene Erhöhungsschritt
zum 01.04.2025 (von 95,80 € auf 98,50 €) soll nun in Fürth erst mit Wirkung ab
01.01.2026 vollzogen werden. Aufgrund der angespannten Finanzsituation der
Stadt Fürth wird auf eine rückwirkende Anpassung verzichtet.
Die von der Stadt Nürnberg bereits im Vorgriff
mitverhandelten und kalkulierten Anpassungen zum 01.05.2026 (auf 101,80 €) und
01.01.2027 (auf 102,30 €) werden dann -wie in der Beschlussfassung im Mai
vorgesehen- gleichzeitig mit dem Nürnberger Jugendamt umgesetzt.
Die Erhöhungen bis zum 01.05.2026 sind höheren
tariflichen Vergütungen im TVöD (S-Tarif) geschuldet – die leichte Erhöhung ab
01.01.2027 rührt daher, dass -bei gleichbleibender Vergütung- ein Urlaubstag
mehr ausverhandelt wurde.
Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich im Sonderbudget 51500
des städtischen Haushalts aus. Bei -bedingt durch die Systemumstellung-
jährlich nur noch ca. 48.000 (statt zuvor 60.000) zu erbringenden
Fachleistungsstunden beträgt der Mehraufwand im Vergleich zum aktuellen Satz
von 95,80 € pro Stunde
- im Jahr 2026:
ca. 54.000,- € von Januar bis Mai und ca. 168.000,- € von Juli bis Dezember -
somit insgesamt ca. 222.000,- €;
- im Jahr 2027 zusätzlich weitere 24.000,- €.
(Zur Information: Die verzögerte Übernahme der Erhöhung auf 98,50 € um 9
Monate, nun mit Wirkung ab 01.01.2026, entlastet den städtischen Haushalt 2025
um ca. 97.200,- €)
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
x |
ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. |
Budget-Nr. 51500 |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Übersicht der kommenden Anpassungen bis 2027
