Betreff
Ambulante Hilfen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien - Vergütung für Fachleistungsstunden
Vorlage
JgA/0761/2025
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheit empfiehlt, die ausgehandelte Vergütung des Jugendamtes Nürnberg für die Fachleistungsstunden ambulanter Hilfen weiterhin zu übernehmen und stimmt der daraus resultierenden Anhebung der Vergütung ab 01.01.2026 (98,50 €), ab 01.05.2026 (101,80 €) und ab 01.01.2027 (102,30 €) zu.

Der Stadtrat stimmt der Anhebung der Vergütung für die Fachleistungsstunden ambulanter Hilfen ab 01.01.2026 (98,50 €), ab 01.05.2026 (101,80 €) und ab 01.01.2027 (102,30 €) zu.


In der Sitzung des Stadtrats vom 28.05.2025 wurde -nach Vorberatung des AJJ am 07.05.2025- beschlossen, die Fachleistungsstunde für Ambulante Leistungen in der Jugendhilfe an die Kalkulation und Konzeption des Jugendamtes der Stadt Nürnberg (Abrechnung nach dem AFET „Face to Face“ Modell) zu koppeln – und die jeweiligen Anpassungen des Stundensatzes entsprechend umzusetzen.

Seit 01.07.2025 vergütet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth daher die Fachleistungsstunde somit nach dem „Nürnberger Modell“ – wodurch für die Träger eine Vereinheitlichung im Ballungsraum erreicht werden konnte.

Weiterhin arbeitet das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien mit folgenden Trägern zusammen:

 

1.  Arche Fürth gGmbH

2.  Die Jugendhilfe 180 Grad

3.  Jugendhilfeverbund St. Michael/Rummelsberger Dienste,

4.  Jugendhilfezentrum Fürth (KJHZ) gGmbH

5.  Step e.V.

6.  Vsj e.V. -Ambulante Dienste Fürth-

7.  Wohnheime Frühlingstraße Mobile Betreuung

Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Fürth (im Mai 2025, Vorlage JgA/0732/2025) liefen in Nürnberg allerdings noch die Verhandlungen zur Neuberechnung der Fachleistungsstunde ab 01.04.2025.

Rückwirkend wurden nun von der Stadt Nürnberg die Kalkulationen und Ergebnisse zu den Stichtagen 01.04.2025, 01.01.206 und 01.01.2027 übermittelt.

Der bereits in Nürnberg vollzogene Erhöhungsschritt zum 01.04.2025 (von 95,80 € auf 98,50 €) soll nun in Fürth erst mit Wirkung ab 01.01.2026 vollzogen werden. Aufgrund der angespannten Finanzsituation der Stadt Fürth wird auf eine rückwirkende Anpassung verzichtet.

Die von der Stadt Nürnberg bereits im Vorgriff mitverhandelten und kalkulierten Anpassungen zum 01.05.2026 (auf 101,80 €) und 01.01.2027 (auf 102,30 €) werden dann -wie in der Beschlussfassung im Mai vorgesehen- gleichzeitig mit dem Nürnberger Jugendamt umgesetzt.

Die Erhöhungen bis zum 01.05.2026 sind höheren tariflichen Vergütungen im TVöD (S-Tarif) geschuldet – die leichte Erhöhung ab 01.01.2027 rührt daher, dass -bei gleichbleibender Vergütung- ein Urlaubstag mehr ausverhandelt wurde.

Finanzielle Auswirkungen
Die Anhebung des Fachleistungsstundensatzes wirkt sich im Sonderbudget 51500 des städtischen Haushalts aus. Bei -bedingt durch die Systemumstellung- jährlich nur noch ca. 48.000 (statt zuvor 60.000) zu erbringenden Fachleistungsstunden beträgt der Mehraufwand im Vergleich zum aktuellen Satz von 95,80 € pro Stunde

- im Jahr 2026:
ca. 54.000,- € von Januar bis Mai und ca. 168.000,- € von Juli bis Dezember - somit insgesamt ca. 222.000,- €;

- im Jahr 2027 zusätzlich weitere 24.000,- €.

(Zur Information: Die verzögerte Übernahme der Erhöhung auf 98,50 € um 9 Monate, nun mit Wirkung ab 01.01.2026, entlastet den städtischen Haushalt 2025 um ca. 97.200,- €)


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

     

nein

x

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst.      

Budget-Nr. 51500

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Übersicht der kommenden Anpassungen bis 2027