Die Abteilung „Schul-, Erz.- und Familien-Beratungsstelle (JgA/EB)“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wird in „Jugend- und Familienberatung (JgA/JFB)“ umbenannt.
Die Schul-, Erziehungs-, und Familienberatungsstelle erfüllt nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII i.V.m. § 28 SGB VIII die gesetzliche Pflichtaufgabe, Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberichtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme sowie bei Erziehungsfragen zu unterstützen.
Die Durchführung wird durch ein Team aus Psychologinnen und Psychologen sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gewährleistet. Im Rahmen des Angebots werden (sozial-)pädagogische und therapeutische Beratungen sowie weitere unterstützende Maßnahmen bereitgestellt. Dabei sind die Unterstützungsleistungen niederschwellig anzubieten.
Aus OrgA-Sicht verdeutlicht die Umbenennung der Abteilung in „Jugend- und Familienberatung“ ihre Kernaufgaben und unterstützt die Stärkung eines niederschwelligen Zugangs zu den angebotenen Leistungen.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Jugendangelegenheiten hat mit seiner Sitzung am 02.07.2025 dem Vorhaben zugestimmt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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JgA-Antrag auf Umbenennung der Abteilung
