Die Ausführungen des Baureferats zur notwendigen Vollsperrung der Zirndorfer Brücke werden zur Kenntnis genommen.
Bisheriger Sachstand
Mit dem Sachstandsbericht zur Restnutzungsdauer der Zirndorfer Brücke vom Mai 2024 wurden dem Gremium die Auflagen vorgestellt, welche eine Verlängerung der Restnutzungsdauer des Bauwerks um max. 3 weitere Jahre (November 2027) ermöglichen könnten:
a) Kurzfristig (3 Jahre) ist ein Abriss des Brückenüberbaus und ein anschließender Neubau erforderlich. Eine Sanierung der festgestellten Schäden an der Spannbewehrung ist nicht möglich.
b)
Die Ablastung der Brücke auf 3,5to zulässiges
Gesamtgewicht ist bis zum 15.09.2024 vorzunehmen. Insbesondere ist durch
bauliche Maßnahmen (Höhen- oder Breitenbeschränkung) sicherzustellen, dass
keine schweren Fahrzeuge auf das Bauwerk fahren können. Dies betrifft auch den
Nahverkehr und die Räumfahrzeuge.
c)
Eine Brückenprüfung ist jährlich durchzuführen.
Hierbei ist insbesondere die Rissentwicklung an den weit gespannten
Hauptträgern zu beobachten.
d) Die Durchbiegung der Brücke in Hauptträgermitte ist nach Handlungsanweisung vom 23.11.2015 und zugehörigem Schreiben vom 07.01.2019 zu dokumentieren.
e) Da keine Unterlagen hinsichtlich einer statischen Berechnung mehr vorhanden sind, ist eine Nachrechnung des Überbaus insbesondere der Hauptträger bis zum 01.04.2025 durchzuführen. Im Speziellen ist ein Nachweis für Versagen ohne Vorankündigung zu führen. Ziel der Statischen Berechnung sollte sein, eine Einschätzung treffen zu können, wann und ob es zu einem Ankündigen des Versagens durch Rissbildung kommt und welchen Anteil die Eigenlast der Brücke im Verhältnis zur Verkehrslast hat und die Ablastung auf 3,5to ausreichend ist.
Aktueller Sachstand
Alle v.g. Auflagen des Gutachters wurden mittlerweile umgesetzt:
a) Die Leistungen zur Planung des Abbruchs wurden im BWA am 22.10.2025 vergeben.
Mit den
Planungen wird noch im November diesen Jahres begonnen.
b) Die Ablastung des Bauwerks mit baulichen Maßnahmen wurde im September 2024 umgesetzt und laufend dem Geschehen vor Ort angepasst.
- Die zuerst aufgebaute Galgenlösung hatte nicht den gewünschten Erfolg, da diese durchwegs von den Verkehrsteilnehmern „aufgefahren“ wurde.
- Im März 2025 wurde dann begonnen, die Portallösungen zur Höhenbeschränkung aufzubauen.
- Trotz ausreichender Kenntlichmachung kam es im Nachgang immer wieder zu Anfahrschäden, die bis zur Reparatur/Wiederherstellung jeweils die Sperrung der betroffenen Fahrbeziehung nach sich zog.
- Hierauf hin wurden weitere Einrichtungen angebracht, um die Aufmerksamkeit noch mehr auf die Höhenbeschränkung zu lenken.
o Große Blinkleuchten
o Bodenschwellen
o Zusätzliche Piktogramme auf der Fahrbahn
- Trotz der umfangreichen Maßnahmen sind weiterhin zahlreiche Verstöße hiergegen festzustellen.
- Weiter konnte festgestellt werden, dass einige Verkehrsteilnehmer sämtliche v.g. Maßnahmen missachten und z.B. unter Nutzung der Fahrspuren für den Gegenverkehr die Höhenbeschränkungen umfahren.
c) Die jährlichen Bauwerksprüfungen werden weiterhin gem. Prüfanweisung durchgeführt.
d) Die Durchbiegungsmessungen werden fortlaufend gem. Handlungsanweisung durchgeführt und protokolliert.
e) Die Nachrechnung des Überbaus wurde durchgeführt. Die Ergebnisse hieraus wurden nun dem Baureferat vorgestellt.
- Ziel der Nachrechnung war es den Nachweis zu führen, ob das Bauwerk ohne Vorankündigung versagen könnte und ob die Ablastung auf 3,5to ausreichend ist.
- Als Ergebnis lässt sich hierzu feststellen, dass die Zirndorfer Brücke kein ausreichendes Ankündigungsverhalten gemäß dem Riss-vor-Bruch-Kriterium aufweist. Die Berechnungen zeigen, dass die Ablastung des Bauwerks für Fahrzeuge auf 3,5to zulässiges Gesamtgewicht nicht ausreichend ist.
Zur Erfüllung der v.g. Auflagen ist hierfür der folgend aufgeführte Aufwand bislang angefallen.
Monetär:
- Einrichten der baulichen Maßnahmen wie Einengung und Wegnahme von Fahrspuren, Herstellen und erweitern der Höhenbeschränkungen der Galgen- zur Portallösung, Umleitungsbeschilderungen und Markierungsarbeiten
rd. 608.000,00 €
- Reparieren und Wiederherstellen der Höhenbeschränkungen (Portallösung)
Stand 18.10.2025; rd. 117.000,00 €
o Hiervon konnten/können rd. 78.000,00 € von den Verursachern rückgefordert werden
- rd. 78.000,00 €
- Bauwerksprüfung gem. Prüfanweisung
rd. 27.000,00 €
- Durchbiegungsmessungen gem. Handlungsanweisung
rd. 6.000,00 €
- Nachrechnung des Überbaus
rd. 64.000,00 €
Bisherige Gesamtkosten für die Stadt Fürth: rd. 744.000,00 €
Arbeitsaufwand des Bauhofs zum Reparieren und Wiederherstellen der Höhenbeschränkungen (Portallösung):
rd. 700 Arbeitsstunden
Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise auf Grundlage der v.g.
Nachrechnung
Zum Schutz des Bauwerks und zur Gefahrenabwehr erfolgen folgende Empfehlungen des Gutachters, die auch aus Sicht des Baureferats technisch notwendig sind:
a) Die Planung und Durchführung des Brückenrückbaus sind intensiv zu verfolgen und voranzutreiben.
b)
Aufgrund der Ergebnisse der Nachrechnung (siehe
Punkt e) und um die Schwingungen aus dem Bauwerk zu nehmen, wird empfohlen die
Brücke sowie die angegliederten Rampen für den gesamten Verkehr zu sperren.
c) Das Intervall der Bauwerksprüfung sollte verkürzt werden. Es wird nunmehr eine halbjährliche Prüfung empfohlen.
d) Die Durchbiegungsmessungen sollten ohne Verkehr monatlich durchgeführt werden.
e) Die Ergebnisse der Nachrechnung zeigen an, dass sich in allen untersuchten Bereichen des Bauwerks Querschnitte zeigen, die kein ausreichendes Ankündigungsverhalten auf Querschnittsebene aufweisen. Daher wird empfohlen, zusätzlich ein System zur Spannrissortung auf Basis einer Schalldetektion zu installieren. Mit diesem Monitoringsystem kann das Reißen von Spannlitzen festgestellt werden, welches u.U. weitere Verkehrseinschränkungen für den unter dem Bauwerk liegenden Verkehr nach sich ziehen würde.
Um den Empfehlungen des Gutachters gerecht zu werden und eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer auszuschließen, werden diese nun Schritt für Schritt in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen umgesetzt.
Die Sperrung des Bauwerks soll spätestens zum 17.11.2025 erfolgen. Das Monitoringsystems (Schalldetektion) wird zum Ende der KW 47/2025 errichtet.
Bis zum Rückbau des Bauwerks im Jahr 2027 werden somit noch folgende Kosten anfallen:
- Abbruchplanung des Bauwerks
rd. 290.000,00 €
- Absperrung des Bauwerks inkl. Anpassung/Überarbeitung der Umleitungsbeschilderung
rd. 15.000,00 €
- Bauwerksprüfungen gem. überarbeiteter Prüfanweisung
rd. 80.000,00 €
- Durchbiegungsmessungen gem. überarbeiteter Handlungsanweisung
rd. 18.000,00 €
- Bauwerksmonitoring (Schalldetektion der Spannglieder)
rd. 250.000,00 €
- Abbruch des Bauwerks (Kosten geschätzt)
rd. 5.000.000,00 €
noch zu erwartende Gesamtkosten bis zum Abbruch des Bauwerks: rd. 5,65 Mio. €
Umleitung des
motorisierten Verkehrs sowie des Fuß- und Radverkehrs
Für den motorisierten Verkehr wird die schon bestehende Umleitung für Fahrzeuge mit <3,5to entsprechend angepasst.
Von der Verbindungsstraße West bzw. Zirndorf/Oberasbach kommend führt die Umleitung über die Straße Am Europakanal zur Breslauer Straße, dann über die Graf-Stauffenberg-Brücke zur Anschlussstelle Fürth-Fürberg auf die Südwesttangente. Fahrzeuge mit dem Ziel Dambach fahren über die Südwesttangente bis zur Anschlussstelle Fürth-Süd. Dort wechseln sie in Fahrtrichtung Landkreis und können an der Anschlussstelle Zirndorf abfahren.
Von Fürth Süd bzw. Dambach kommend führt dies in umgekehrter Richtung auf der Südwesttangente bis zur Anschlussstelle Fürth-Fürberg, dort wieder über die Graf-Stauffenberg-Brücke und Breslauer Straße zur Straße Am Europakanal.
Leichtkraftfahrzeuge können die Forsthausbrücke nutzen um den Main-Donau-Kanal sowie die Südwesttangente zu überqueren.
Wo sich ein Bedarf ergibt, werden Lichtsignalanlagen hinsichtlich eines besseren Verkehrsflusses angepasst.
Der Fuß- und Radverkehr wird über den Vestner Weg, den Kellerweg und dem Betriebsweg entlang des Main-Donau-Kanals geführt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
38
Mio. € inkl.
Ersatzneubau |
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nein |
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ja |
Noch
nicht bezifferbar € |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
x |
ja |
Hst. 6310.9503.0000 VmHH 6301.5141.0000 VwHH |
Budget-Nr. |
im |
x |
Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan Vollsperrung und Änderung der Verkehrsführung
