Betreff
Bauvorhaben Jahnstr. 34-36 (ehem. Wickels)
Vorlage
SpA/1299/2025
Art
Beschlussvorlage - AB

1. Der Bau- und Werkausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und sieht das Vorhaben grundsätzlich als städtebaulich vorstellbar an.

2. Der Bau- und Werkausschuss beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden städte-baulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.


Ausgangslage

Bei der Verwaltung wurde eine Bebauung auf den Grundstücken der Jahnstr. 34-36 angefragt. Es handelt sich um den ehem. Firmensitz der Wickels Papierveredelungs-Werke Buntpapierfa-brik GmbH. Die Eckpunkte einer möglichen Bebauung der betreffenden Grundstücke sollen auf Basis der vorliegenden Unterlagen geklärt werden.

Projekt

-       Entwicklung von ca. 28.000 m² BGF /250 Wohneinheiten mit einem Mix aus unterschiedlichen Wohnungsgrößen

-       Ziel: Wohnraum für einen breiten gesellschaftlichen Querschnitt, insbesondere durch:

o   Sozial geförderte Wohnungen und Eigentumswohnungen,

o   Von Apartments bis zu familienfreundlichen größeren Einheiten

-       Grundsätzlicher Ansatz: Hohe Flächeneffizienz, Barrierefreiheit und innerquartierliche Qualität, auch durch entsprechende Freiflächengestaltung

-       Nutzung des Erdgeschossbereichs durch kleine, quartiersnahe Gewerbeeinheiten wie:

o   Bäckerei,

o   Friseur,

o   kleine Einheiten Einzelhandel, vorzugsweise Lebensmittel

-       Sicherstellung der notwendigen Stellplätze durch eine unterirdische Tiefgarage.

-       Schwammstadtprinzip - Nutzung der Dachflächen bzw. Tiefgaragendecken zur Speicherung und Verdunstung des Regenwassers

Planungsrechtliche Voraussetzungen und bisherige Beratungen

Rechtsgrundlage ist § 34 BauGB. Ein Bebauungsplan für dieses Grundstück existiert nicht. Die Verwaltung schließt mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag, in welchem insbesondere folgende Punkte geregelt werden:

-       Bauverpflichtung zur Realisierung in einem bestimmten Zeitrahmen;

-       der Vorhabenträger verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Förderbedingungen der sozialen Wohnraumförderung für einen Teil der Wohnungen; vielfach ist bei Neubauvorhaben eine Sozialwohnungsquote von 20 Prozent üblich;

-       der Vorhabenträger verpflichtet sich zu einer angemessenen Kostenbeteiligung für die Schaffung von Anlagen der sozialen Infrastruktur;

-       Gewährung Belegungsrechte für Stellplätze zu Gunsten der Stadt Fürth bzw. wenn möglich direkt für Anwohner im Quartier in der Tiefgarage;

Die Vetragspflichten werden für Fälle der Rechtsnachfolge gesichert.

Beratungsgegenstand

Auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und der bisherigen informellen Gespräche soll der Bau- und Werkausschuss eine grundsätzliche Einschätzung zur städtebaulichen Vorstellbarkeit des Vorhabens abgeben.

Die Stellungnahme des Ausschusses dient der Verwaltung als Grundlage, um die weiteren planungsrechtlichen Prüfungen und Abstimmungen mit den Fachdienststellen vorzubereiten.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

x

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Entwurf Jahnstraße vom 04.11.2025

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