Betreff
Vorlage zum Antrag der Stadtratsgruppe Die LINKE vom 11.11.2025 - Mütterzentrum Fürth - Projekt "Begleiteter Umgang"
Vorlage
JgA/0766/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Ausschuss nimmt vom Vortrag Kenntnis.


Der Träger beantragt eine Zuschusserhöhung um 6.391 €.
Der Antrag dient in erster Linie der Anpassung der Vergütung für „Minijobs“ sowie der Kompensation bisher ungedeckter Kosten seit 2024 (Supervision, Diensthandys). Es werden dabei keine zusätzlichen Kapazitäten aufgebaut, sondern der Status quo erhalten.

Bedeutung des Mütterzentrums Fürth und des Projekts „Begleiteter Umgang“

Das Mütterzentrum Fürth erbringt im Rahmen des Angebots „Begleiteter Umgang“ eine zentrale Leistung nach § 18 SGB VIII, die dem Jugendamt als Pflichtaufgabe obliegt. Der freie Träger übernimmt dabei:

  • Organisation und Durchführung von begleiteten Umgangskontakten
  • Unterstützung von Familien in hochbelasteten Trennungs- und Scheidungssituationen
  • Bereitstellung eines neutralen und geschützten Rahmens für Eltern-Kind-Kontakte
  • Fachliche Einschätzung und Dokumentation des Umgangsverlaufs
  • Entlastung des Jugendamtes, insbesondere bei Kontakten an Wochenenden, an denen die meisten Umgangszeiten liegen

Das Mütterzentrum stellt qualifiziertes Personal, geeignete Räume, fachliche Standards und eine kontinuierliche Begleitung sicher.

Frage 1:

Auswirkungen, wenn der Zuschuss nicht erhöht, wird:

 Reduzierung der Angebotskapazitäten beim freien Träger

  • Das Mütterzentrum könnte weniger Umgangskontakte übernehmen.
  • Die Wartezeiten für Familien steigen, insbesondere in konfliktbelasteten Trennungsfällen.
  • Die Durchführung an Wochenenden – fachlich notwendig und am häufigsten nachgefragt – wäre eingeschränkt.

Pflichtverschiebung zurück an das Jugendamt
Da es sich um eine Pflichtaufgabe nach § 18 SGB VIII handelt, muss das Jugendamt die Leistung sicherstellen, wenn die Maßnahme vom Familiengericht angeordnet wurde und ein freier Träger sie nicht mehr abdecken kann.

Dies bedeutet:

  • Mehr Aufwand für das Jugendamt, das Personal für Umgangskontakte bereitstellen müsste.
  • Zusätzliche Kosten für Dokumentation, Fachkräfte und Organisation.
  • Durchführung an Wochenenden mit erheblichen organisatorischen und personalwirtschaftlichen Mehraufwänden.
  • Notwendiger interner Aufbau des Angebots – teurer und weniger flexibel als die Auslagerung an einen erfahrenen freien Träger.

Wirtschaftliche Kostenverlagerung
Die Nicht-Erhöhung führt nicht zu Einsparungen, sondern lediglich zu einer Kostenverschiebung.
Das Jugendamt müsste dieselbe Leistung selbst erbringen – zu höheren Kosten pro Kontaktstunde.

Beispiel Kostenrelation:

  • Pauschalierte Projektförderung: ca. 700 € pro Fall
  • Einzelfallvergabe an andere Träger (10 Termine): 1.200–1.800 € pro Fall

Frage 2:

Bedeutung des Projekts „Begleiteter Umgang“ für Kinder und Familien

Schutz und Stabilität für Kinder

  • Kinder behalten trotz elterlicher Konflikte den Kontakt zu beiden Elternteilen.
  • Der begleitete Rahmen schützt sie vor Loyalitätskonflikten und emotionalen Belastungen.

Entlastung und Deeskalation bei hochstrittigen Eltern

  • Der neutrale Rahmen verhindert Eskalationen bei Übergaben.
  • Fachkräfte unterstützen beim Aufbau kindgerechter Umgangsstrukturen.
  • Das Angebot wirkt konfliktpräventiv und reduziert spätere Hilfebedarfe.

Bedeutung für das Jugendamt und die kommunale Infrastruktur

  • Erfüllung der gesetzlichen Pflichtaufgabe durch qualifizierte Fachkräfte.
  • Entlastung der Jugendamtsmitarbeitenden, insbesondere an Wochenenden.
  • Sicherstellung eines professionellen, dokumentierten und rechtssicheren Vorgehens.

Zusammenfassung

Der Begleitete Umgang ist eine Pflichtleistung nach § 18 SGB VIII, wird vom Familiengericht angeordnet und ist für das Kindeswohl von zentraler Bedeutung.
Das Mütterzentrum übernimmt diese Aufgabe zuverlässig und bietet mit dem Pauschalzuschuss kosteneffiziente Strukturen.

Ohne laufende Anpassung des Zuschusses entsteht eine Unterdeckung, die zu Angebotskürzungen und zur Rückverlagerung der Leistung auf das Jugendamt führt.
Die Durchführung durch das Jugendamt – insbesondere an Wochenenden – wäre teurer, personalintensiver und organisatorisch deutlich aufwendiger.

Die beantragte Zuschusserhöhung um 6.391 € ist aus fachlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht notwendig und sinnvoll.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: