Kenntnisnahme
Das Straßenverkehrsamt ist grundsätzlich bestrebt in Bewohnerparkgebieten eine möglichst große Anzahl an Stellplätzen im Rahmen des rechtlich Möglichen den Bewohnerinnen und Bewohnern zu Verfügung zu stellen. Neue Mobilitätsformen wie E-Scooter, Lastenfahrräder und öffentliche Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität schaffen zusätzlichen Flächenbedarf, welcher im Straßenbestand allerdings nicht neu geschaffen werden kann und daher umverteilt werden muss.
Ein 1:1-Ausgleich von entfallenden Bewohnerstellplätzen durch anderweitige Bewirtschaftung ist unmittelbar möglich. Dies brächte allerdings bei jeder einzelnen Änderung einen immensen Verwaltungsaufwand mit sich, da stets zusätzliche verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen, Beschilderungen durch den Bauhof angepasst und die vorhandenen Stellplätze zur Art der Bewirtschaftung ins Verhältnis gesetzt werden müssten. Nur so könnte sichergestellt werden, dass die gesetzlichen Beschränkungen eingehalten würden.
Dies ist im Straßenverkehrsamt personell nicht leistbar.
Allerdings werden Bewohnerparkgebiete immer wieder gebietsweise auf deren Funktions- und Leistungsfähigkeit überprüft. Im Zuge dieser Gesamtüberprüfungen werden dann Faktoren wie entfallene Bewohnerstellflächen berücksichtigt und dann die Beschilderung bei Bedarf in der Gesamtheit angepasst.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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