1.    Der barrierefreien Umgestaltung des Vorplatzes vor dem Stiftungsaltenheim in der Stiftungsstraße 9 durch die WBG Fürth im Zuge des Umbaus des bestehenden Pflegeheims „Paritätisches Seniorenstift Fürth“ wird zugestimmt.

2.    Entlang der westlichen und nördlichen Außenseite des Planungskorridors (Anlage 1) für den Vorplatz sind ein durchgängiger Gehweg mit einer Breite von 2,5 m und Anschluss an die Bestandsgehwege sowie zwei Bäume vorzusehen (vgl. Anlage 2). Die hierfür benötigte Fläche geht nach baulicher Umsetzung durch die WBG in die städtische Baulast über. Zwischen der Stadt und der WBG ist eine entsprechende Durchführungsvereinbarung zu schließen.

  1. Die verbleibende, bislang öffentliche Straßenfläche des Planungskorridors ist von der WBG in einen Vorplatz umzugestalten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der WBG eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen.  

 


Ausgangslage

Im Juli 2025 wurde von der WBG Fürth bei der Stadt Fürth ein Bauantrag für den Umbau und die Nutzungsänderung des Pflegeheims „Paritätisches Seniorenstift Fürth“ in der Stiftungsstraße 9 eingereicht. Das Hauptgebäude wird dabei teilweise rückgebaut und anschließend wiederaufgebaut (vgl. Anlage 3 und 4). Das Erdgeschoss soll künftig als Tagespflege genutzt werden. Das Nebengebäude B wird im Rahmen des Projekts zu betreutem Wohnen umgestaltet.

Umgestaltung und funktionale Neuordnung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche vor dem Stiftungsaltenheim

Ergänzendes Ziel bei der beschriebenen Planung ist es, die öffentliche Straßenverkehrsfläche im westlichen Anschluss an das Stiftungsaltenheim, auf der sich aktuell zum Großteil eine Sperrfläche befindet, zu einem Vorplatz umzugestalten und damit funktional neu zu ordnen, die Aufenthaltsqualität vor Ort deutlich zu erhöhen und einen barrierefreien Zugang zum Haupteingang zu schaffen. Zudem sollen dort Sitzgelegenheiten für das im Pflegeheim integrierte Café sowie ergänzende Grünelemente entstehen. Hierfür wurde der WBG von der Verwaltung ein zu beplanender Korridor zur Verfügung gestellt (vgl. Anlage 1).

Planungsprämissen für die Umgestaltung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche

Bei der Definition des Planungskorridors wurde darauf geachtet, dass die verbleibende Verkehrsfläche in der Stiftungsstraße westlich des Planungskorridors mindestens 6,5m beträgt, so dass auch im Falle von Um- oder Neuplanungen in diesem Bereich der Busverkehr aufrecht erhalten bleiben kann. Als weitere Planungsprämissen wurden seitens der Verwaltung folgende Vorgaben übermittelt:

-       2,5 m Gehweg an der westlichen und nördlichen Außenkante des Korridors mit Anschluss an die Bestandsgehwege, so dass eine durchgängige und attraktive Wegeverbindung für den Fußverkehr entsteht.

-       Erhalt der Bäume unmittelbar nördliche der Einmündung der Straße Stiller Winkel. Damit endet der Planungskorridor bewusst vor diesen Baumstandorten. In diesem Bereich soll der Gehweg in der Bestandsbreite verbleiben.

-       Berücksichtigung und Integration des bestehenden Fußgängerüberwegs über die Stiftungsstraße in die Planungen mit barrierefreiem Anschluss.

-       Keine Anordnung von Stellplätzen entlang der Außenkante des Planungskorridors, so dass u. a. Behinderungen des Busverkehrs durch ein- und ausparkende Fahrzeuge vermieden werden.

-       Berücksichtigung von hochwertigen Fahrradständern in Form von Anlehnbügeln.

Städtebauliche und verkehrliche Einordnung

Aktuell ist die öffentliche Straßenverkehrsfläche innerhalb des Planungskorridors mit einer Sperrfläche markiert. Es handelt sich dabei um eine versiegelte und ungenutzte Fläche, die keinen barrierefreien Zugang zum Stiftungsaltenheim ermöglicht. Die nunmehr vorgesehene Planung ermöglicht im Hinblick auf Aufenthaltsqualität, städtebauliche Wirkung, verkehrliche Funktion und Barrierefreiheit eine deutliche Aufwertung in Form eines modernen Vorplatzes. Die Fläche wird auch nicht weiter für den ruhenden oder fließenden Verkehr benötigt, so dass eine dauerhafte Umnutzung möglich ist. Der bestehende Radfahrstreifen wird aufgelassen. Der Radverkehr wird damit auf der Fahrbahn in der Stiftungsstraße geführt, was mit Blick auf die dortigen Verkehrsmengen und die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h vertretbar ist. Diese Führungsform wird in diesem Fall sogar als komfortabler und sicherer für den Radverkehr erachtet, da die Sichtverhältnisse vor allem beim Rechtsabbiegen in die östliche Stiftungsstraße verbessert werden.

Kosten

Für die beschriebenen Maßnahmen entstehen für die Stadt Fürth keine unmittelbaren Kosten. Derzeit nicht bezifferbare Kosten entstehen für den Unterhalt des Gehweges, nachdem dieser in die städtische Baulast übergegangen ist.

Weiteres Vorgehen

Nach erfolgtem Beschluss werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen durchgeführt:

-       Begleitung der weiteren Planung des Vorplatzes

-       Erteilung der Baugenehmigung für das eigentliche Bauvorhaben zum Umbau des Pflegeheims in der Stiftungsstraße 9 sowie zum Umbau des Vorplatzes

-       Abstimmung und Abschluss einer Durchführungsvereinbarung zum Bau des Gehweges und der Baumscheiben im Korridor gemäß Anlage 2

-       Erteilung einer geeigneten Vereinbarung mit der WBG Fürth, so dass diese die Fläche des Planungskorridors beplanen und bebauen darf. Diese Vereinbarung enthält weiterhin, dass die Baulast für die Fläche des Planungskorridors abzgl. der Fläche für den Gehweg und die Baumscheiben in der Baulast der WBG Fürth verbleibt.

-       Übernahme des Gehwegs in die städtische Baulast nach baulicher Umsetzung


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

x

nein

ja

Gesamtkosten

     

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

x

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1: Planungskorridor Vorplatz

Anlage 2: Freiflächengestaltungsplan mit Fläche Gehweg und öffentliche Bäume

Anlage 3: Übersicht Baublöcke

Anlage 4: Ansichten Baublöcke

Anlage 5: Klimaprüfung

2025-11-26_Straßenperspektive

 2025-11-26_Vogelperspektive