1. Der barrierefreien Umgestaltung des Vorplatzes vor dem Stiftungsaltenheim in der Stiftungsstraße 9 durch die WBG Fürth im Zuge des Umbaus des bestehenden Pflegeheims „Paritätisches Seniorenstift Fürth“ wird zugestimmt.
2. Entlang der westlichen und nördlichen Außenseite des Planungskorridors (Anlage 1) für den Vorplatz sind ein durchgängiger Gehweg mit einer Breite von 2,5 m und Anschluss an die Bestandsgehwege sowie zwei Bäume vorzusehen (vgl. Anlage 2). Die hierfür benötigte Fläche geht nach baulicher Umsetzung durch die WBG in die städtische Baulast über. Zwischen der Stadt und der WBG ist eine entsprechende Durchführungsvereinbarung zu schließen.
- Die verbleibende, bislang öffentliche Straßenfläche des Planungskorridors ist von der WBG in einen Vorplatz umzugestalten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der WBG eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen.
Ausgangslage
Im Juli 2025 wurde von der WBG Fürth bei der Stadt Fürth ein Bauantrag
für den Umbau und die Nutzungsänderung des Pflegeheims „Paritätisches
Seniorenstift Fürth“ in der Stiftungsstraße 9 eingereicht. Das Hauptgebäude
wird dabei teilweise rückgebaut und anschließend wiederaufgebaut (vgl. Anlage 3
und 4). Das Erdgeschoss soll künftig als Tagespflege genutzt werden. Das
Nebengebäude B wird im Rahmen des Projekts zu betreutem Wohnen umgestaltet.
Umgestaltung
und funktionale Neuordnung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche vor dem
Stiftungsaltenheim
Ergänzendes Ziel bei der beschriebenen Planung ist es, die öffentliche
Straßenverkehrsfläche im westlichen Anschluss an das Stiftungsaltenheim, auf
der sich aktuell zum Großteil eine Sperrfläche befindet, zu einem Vorplatz
umzugestalten und damit funktional neu zu ordnen, die Aufenthaltsqualität vor
Ort deutlich zu erhöhen und einen barrierefreien Zugang zum Haupteingang zu
schaffen. Zudem sollen dort Sitzgelegenheiten für das im Pflegeheim integrierte
Café sowie ergänzende Grünelemente entstehen. Hierfür wurde der WBG von der
Verwaltung ein zu beplanender Korridor zur Verfügung gestellt (vgl. Anlage 1).
Planungsprämissen
für die Umgestaltung der öffentlichen Straßenverkehrsfläche
Bei der
Definition des Planungskorridors wurde darauf geachtet, dass die verbleibende
Verkehrsfläche in der Stiftungsstraße westlich des Planungskorridors mindestens
6,5m beträgt, so dass auch im Falle von Um- oder Neuplanungen in diesem Bereich
der Busverkehr aufrecht erhalten bleiben kann. Als weitere Planungsprämissen
wurden seitens der Verwaltung folgende Vorgaben übermittelt:
-
2,5 m Gehweg an der westlichen und
nördlichen Außenkante des Korridors mit Anschluss an die Bestandsgehwege, so
dass eine durchgängige und attraktive Wegeverbindung für den Fußverkehr
entsteht.
-
Erhalt der Bäume unmittelbar
nördliche der Einmündung der Straße Stiller Winkel. Damit endet der
Planungskorridor bewusst vor diesen Baumstandorten. In diesem Bereich soll der
Gehweg in der Bestandsbreite verbleiben.
-
Berücksichtigung und
Integration des bestehenden Fußgängerüberwegs über die Stiftungsstraße in die
Planungen mit barrierefreiem Anschluss.
-
Keine Anordnung von
Stellplätzen entlang der Außenkante des Planungskorridors, so dass u. a.
Behinderungen des Busverkehrs durch ein- und ausparkende Fahrzeuge vermieden
werden.
-
Berücksichtigung von
hochwertigen Fahrradständern in Form von Anlehnbügeln.
Städtebauliche
und verkehrliche Einordnung
Aktuell ist die öffentliche
Straßenverkehrsfläche innerhalb des Planungskorridors mit einer Sperrfläche
markiert. Es handelt sich dabei um eine versiegelte und ungenutzte Fläche, die
keinen barrierefreien Zugang zum Stiftungsaltenheim ermöglicht. Die nunmehr
vorgesehene Planung ermöglicht im Hinblick auf Aufenthaltsqualität,
städtebauliche Wirkung, verkehrliche Funktion und Barrierefreiheit eine
deutliche Aufwertung in Form eines modernen Vorplatzes. Die Fläche wird auch
nicht weiter für den ruhenden oder fließenden Verkehr benötigt, so dass eine
dauerhafte Umnutzung möglich ist. Der bestehende Radfahrstreifen wird
aufgelassen. Der Radverkehr wird damit auf der Fahrbahn in der Stiftungsstraße
geführt, was mit Blick auf die dortigen Verkehrsmengen und die zulässige
Geschwindigkeit von 30 km/h vertretbar ist. Diese Führungsform wird in diesem
Fall sogar als komfortabler und sicherer für den Radverkehr erachtet, da die
Sichtverhältnisse vor allem beim Rechtsabbiegen in die östliche Stiftungsstraße
verbessert werden.
Kosten
Für die beschriebenen Maßnahmen entstehen für die Stadt Fürth keine
unmittelbaren Kosten. Derzeit nicht bezifferbare Kosten entstehen für den
Unterhalt des Gehweges, nachdem dieser in die städtische Baulast übergegangen
ist.
Weiteres
Vorgehen
Nach
erfolgtem Beschluss werden von der Verwaltung folgende Maßnahmen durchgeführt:
-
Begleitung der weiteren
Planung des Vorplatzes
-
Erteilung der Baugenehmigung
für das eigentliche Bauvorhaben zum Umbau des Pflegeheims in der
Stiftungsstraße 9 sowie zum Umbau des Vorplatzes
-
Abstimmung und Abschluss
einer Durchführungsvereinbarung zum Bau des Gehweges und der Baumscheiben im
Korridor gemäß Anlage 2
-
Erteilung einer geeigneten
Vereinbarung mit der WBG Fürth, so dass diese die Fläche des Planungskorridors
beplanen und bebauen darf. Diese Vereinbarung enthält weiterhin, dass die
Baulast für die Fläche des Planungskorridors abzgl. der Fläche für den Gehweg
und die Baumscheiben in der Baulast der WBG Fürth verbleibt.
-
Übernahme des Gehwegs in die
städtische Baulast nach baulicher Umsetzung
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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x |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Anlage 1: Planungskorridor Vorplatz
Anlage 2: Freiflächengestaltungsplan mit Fläche Gehweg und öffentliche Bäume
Anlage 3: Übersicht Baublöcke
Anlage 4: Ansichten Baublöcke
Anlage 5: Klimaprüfung
2025-11-26_Straßenperspektive
2025-11-26_Vogelperspektive
