Der Antrag wird abgelehnt.
Städtebauliche Maßnahmen, neue Bewirtschaftungsformen wie E-Ladesäulen, Carsharing-Stellflächen, E-Scooter- oder Lastenradabstellflächen führen zu einer Verknappung der Abstellflächen in Bewohnerparkgebieten. Der Mangel an Stellplätzen auf Privatgrund sowie die Tendenz, mehrere Fahrzeuge im Haushalt zu besitzen, kommen hinzu.
Hier kann eine Zusammenlegung mehrerer Bewohnerparkgebiete keine Abhilfe schaffen, da sie bereits rechtlich nicht zulässig ist. Die maximale Ausdehnung eines Bereichs soll sich auf die Nahbereiche beziehen, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Eine Zusammenlegung der gesamten Innenstadt zu einem einzigen Bewohnerparkgebiet würde den Parksuchverkehr im gesamten Bereich erhöhen, da Bewohner der südlichen Grenze des Bereichs, dann auch die nördlichsten Straßen abfahren würden, um einen Stellplatz zu finden.
Im Übrigen existieren gerade im Bereich der westlichen Innenstadt bereits mehrere Regelungen, bei denen einzelne Straßen bereits für mehrere Bewohnerparkgebiete (insb. A04, A05, A06) freigegeben sind.
Weiterer Handlungsbedarf besteht daher aus Sicht der Verwaltung nicht. Spürbare Entlastungen der öffentlichen Stellflächen in den Bewohnerparkgebieten sind allenfalls durch bauliche Maßnahmen wie Quartiersgaragen realisierbar.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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