Die Mitglieder des BWA stimmen der Abweichung von 6 Kfz.-Stellplätzen sowie 12 Abstellplätzen für Fahrräder zu.
Ausgangslage
Der Antragsteller beabsichtigt die grundlegende Sanierung des denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses mit künftig 6, bisher 7 Wohneinheiten.
Technisch aufwendige
Sanierung und Folge für den Stellplatznachweis
Da das Gebäude im hohen Maße mit Quecksilber belastet ist, ist mit den Arbeiten auch die dahingehende Sanierung vorgesehen. Aufgrund der hohen Quecksilberbelastung wird das Gebäude entkernt, d.h. es werden sowohl das Dachgebälk als auch die inneren Wände entfernt. Lediglich die Außenwände und die beiden Giebel verbleiben im Bestand.
Die Berechnung des Bedarfs für Kfz.-Stellplätze und Abstellplätz für Fahrräder erfolgt in der Regel dahingehend, dass die Stellplätze der ehemaligen Nutzung fiktiv anerkannt und der geplanten Nutzung gegenübergestellt werden. Die Anerkennung der fiktiven Stellplätze erfolgt jedoch nur, wenn das Gebäude in seinen Bestandteilen weitestgehend erhalten bleibt.
Mit dem Abriss des Dachstuhls und der kompletten Innenwände
kann von einem Erhalt des Gebäudes nach Stellungnahme des Rechtsamtes nicht die
Rede sein, da das Gebäude infolge der Entkernung keine der bestimmungsgemäßen
Nutzung zuführbaren Wohnräume mehr enthält - jedoch dann als unbebautes
Grundstück zu bewerten ist, wenn dieser im Feststellungszeitpunkt bestehende
Zustand nur ein Zwischenstadium zur Wiederherstellung eines benutzbaren
Gebäudes darstellt.
Durch die vollständige Entkernung (wenn auch nur vorrübergehend) ist das Gebäude als unbebautes Grundstück zu bewerten, dementsprechend können keine fiktiven Kfz.-Stellplätze (7 St.) und fiktiven Abstellplätze für Fahrräder (12 St.) aus der ehemaligen Nutzung anerkannt werden.
Bauaufsichtliche
Einordnung zum weiteren Vorgehen und Beschlussvorschlag
Die hohe Quecksilberbelastung löst jedoch alternativlos die vollständige Entkernung des Gebäudes aus und schafft mit dem Neuaufbau der Wände und Decken etc. wieder die Grundlage für die Bewohnbarkeit des Gebäudes.
Daher befürworten sowohl die untere Denkmalschutzbehörde als auch die Bauaufsicht, dass im Rahmen der Ermessensausübung hier eine Abweichung von den 6 notwendigen Stellplätzen und den 12 notwendigen Abstellplätzen für Fahrräder erteilt wird.
Im Rahmen des Ermessens und bei Würdigung der Bauherreninteressen und des angestrebten Denkmal- (voraussichtlich zumindest als Ensemble und in Denkmalnähe) und Wohnraumerhalts für die Allgemeinheit ist hier eine atypische Situation gegeben, die eine Abweichung von der Stellplatzsatzung rechtfertigt, insbesondere da die Stellplatzsituation vor Ort im Ergebnis unverändert bleibt.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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x |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Lageplan
