Von den Ausführungen des Referates VI/ISB wird Kenntnis genommen.
Zu dem Antrag wird wie folgt Stellung genommen.
Mit Beschluss der Ref.sitzung vom 08.04.2025 wurde Ref.VI/ISB beauftragt, die Genehmigung zur langen Einkaufsnacht am 07.11.2025 einzuholen, diese sollte in Abstimmung mit dem Handel ein Test für künftige lange Nächte nach dem neuen bay. Ladenschlussgesetz sein. Die Genehmigung wurde nach altem Recht als Einzelfallentscheidung bei der Regierung von Mittelfranken beantragt und von dieser auch genehmigt. Nach altem Recht konnte eine lange Nacht pro Jahr bei der Regierung von Mittelfranken anlässlich einer kulturellen Veranstaltung und begrenzt auf deren Bereich, beantragt werden. Der Handel (vor allem Neue Mitte, Flair und Wöhrl) hatte sich überwiegend dazu bereit erklärt, eine lange Nacht zu testen, die Idee wurde anlässlich des Jubiläums 175 Jahre Rathaus entwickelt.
Derzeit führt Ref.VI/ISB eine Abfrage beim Handel durch, ob und wann lange Einkaufsnächte gewünscht werden. Nach dem seit dem 01.08.2025 geltenden Bayerischen Ladenschlussgesetz dürfen Gemeinden an bis zu acht Abenden im Jahr eine Öffnung bis 24 Uhr genehmigen, ohne dass ein besonderer Anlass erforderlich ist. Die Ergebnisse werden wir dem OA zur Verfügung stellen. OA wird anschließend das Verordnungsverfahren mit den entsprechenden Beteiligungen (Stadtrat, Verbände etc.) durchführen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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