Betreff
Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Fürth
Vorlage
OA/0685/2025
Aktenzeichen
III/OA/U-ZUF
Art
Beschlussvorlage - SB
Referenzvorlage

Der Umweltausschuss empfiehlt/der Stadtrat beschließt:

1.     den kommunalen Wärmeplan in der vorliegenden Form, mit seinen Bestandteilen Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Eignungsgebiete für Wärmenetze, Fokusgebiete, Zielszenario und Maßnahmenkatalog, siehe Anlage 1_Kommunaler Wärmeplan der Stadt Fürth_122025,

2.     die Verwaltung mit der Umsetzung des kommunalen Wärmeplans, insbesondere des darin enthaltenen Maßnahmenkatalogs und der Verstetigungsstrategie, sowie dessen regelmäßiger Fortschreibung zu beauftragen. Die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs wird unter den Vorbehalt der Finanzierbarkeit gestellt. Über den Umsetzungsstand wird regelmäßig in den zuständigen Stadtratsgremien, insbesondere im Umweltausschuss, berichtet.

3.     die Verwaltung mit der Schaffung der für die Umsetzung notwendigen Strukturen und Zuständigkeiten, speziell die Fortführung der Koordinierungsfunktion durch das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz, die Einrichtung einer referatsübergreifenden Arbeitsgruppe sowie die Umsetzung einer weiterführenden Akteurs- und Öffentlichkeitsbeteiligung zu Informations- und Beteiligungszwecken, zu beauftragen,

4.    die Einrichtung eines fortlaufenden Monitorings und Controllings zur Umsetzung und Fortschreibung der Wärmeplanung und zu diesem Zweck die Lizensierung einer geeigneten technischen Lösung. Der bereits vorhandene digitale Zwilling der greenventory GmbH (webbasiertes Softwaretool zur Energie- und Infrastrukturplanung) soll mittels einer Jahreslizenz weiter genutzt werden. Hierfür entstehen der Stadt Fürth jährliche Kosten von brutto 16.898 Euro, welche aus den Mitteln der Klimaschutzpauschale bestritten werden können.


Mit Beschluss des Stadtrats vom 26.07.2023 (siehe Referenzvorlage) wurde die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines kommunalen Wärmeplans beauftragt. Ein entsprechender Förderantrag bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH wurde im Juli 2023 gestellt. In Abstimmung mit dem Fördergeber konnte mit der Wärmeplanung zum 01.03.2024 begonnen werden.

Der Prozess wurde durch das Sachgebiet Zukunft.Umwelt.Fürth im Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz koordiniert und gemeinsam mit der infra fürth gmbh sowie den relevanten Fachreferaten innerhalb der Stadtverwaltung umgesetzt. Unterstützt wurde die Stadt dabei durch die greenventory GmbH aus Freiburg, die im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens am 25.03.2024 den Zuschlag erhielt.

Ein erster Sachstand zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) wurde am 19.09.2024 im Umweltausschuss vorgestellt. Zwischenergebnisse aus der KWP wurden anschließend in den beiden Stakeholder-Workshops am 11.02.2025 und 02.06.2025 sowie in der Sitzung des Nachhaltigkeitsbeirats am 10.04.2025 vorgestellt und erörtert. Die Stakeholder-Workshops wurden in Zusammenarbeit mit der greenventory GmbH sowie dem Zentrum für Digitale Entwicklung vorbereitet und durchgeführt. Die jeweils rund 50 Teilnehmenden setzten sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, der infra fürth gmbh, der Kommunalpolitik, lokaler Unternehmen sowie der Energieversorgungs- und Wohnungswirtschaft und weiteren relevanten Interessensgruppen zusammen.Im Rahmen von Gruppenarbeiten und Plenumsphasen wurden die zentralen Bausteine der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt, diskutiert und weiterentwickelt. Darüber hinaus wurden konkrete Maßnahmen erarbeitet und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit und Plausibilität bewertet.

Die Beteiligungsphase wurde durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung, welche gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Zeitraum vom 07. November bis 06. Dezember 2025 erfolgte, abgeschlossen. Die Unterlagen wurden im Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz sowie auf der städtischen Website bereitgestellt. Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange hatten Gelegenheit, Stellungnahmen einzureichen, worüber per Pressemitteilung informiert wurde.

Während der Auslegungsfrist gingen insgesamt 10 Rückmeldungen ein. Diese wurden überwiegend schriftlich eingereicht. Darüber hinaus wurden verschiedene informelle Rückfragen über Telefon oder E-Mail gestellt.
Die Rückmeldungen verteilten sich thematisch auf allgemeine Verständnisfragen, Hinweise zu Annahmen und Datengrundlagen, sowie Fragen zu den Auswirkungen auf einzelne Grundstücke bzw. Quartiere.

Die öffentliche Auslegung hat ein grundsätzlich konstruktives Feedback ergeben. Die geäußerten Fragen betreffen überwiegend Klarstellungen, Angaben zur Umsetzbarkeit sowie individuelle Betroffenheiten. Grundsätzliche Ablehnung des Wärmeplans wurde nicht geäußert. Die Hinweise bestätigen insgesamt den Bedarf an transparenter, kontinuierlicher Kommunikation während der weiteren Planungs- und Umsetzungsphasen.

Abschließend steht nunmehr die Beschlussfassung durch Umweltausschuss und Stadtrat an.

Gesetzliche Grundlage und Förderung

Die gesetzliche Grundlage der Wärmeplanung bildet das Wärmeplanungsgesetz (WPG), welches zum 1. Januar 2024 in Kraft trat. Das Gesetz enthält detaillierte Anforderungen in Bezug auf den Prozess der Wärmeplanung sowie die zu entwickelnden Wärmepläne.

Großstädte (ab 100.000 Einwohner) haben demnach bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorzulegen. Wärmepläne müssen anschließend fortgeschrieben und regelmäßig (spätestens alle fünf Jahre) aktualisiert werden. Die Ergebnisse der Wärmeplanung sind zu veröffentlichen. Ein Wärmeplan hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.

Zur Regelung der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern wurde die Verordnung zur „Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ erlassen, die am 2. Januar 2025 in Kraft trat. Wärmepläne, deren Erstellung, wie in Fürth geschehen, vor Inkrafttreten des WPG beschlossen wurden und die spätestens bis zum 30. Juni 2026 veröffentlicht werden, genießen gemäß der geltenden Rechtslage Bestandsschutz.

Für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde im Juli 2023 eine Förderung unter der nationalen Klimaschutzinitiative beantragt. Der entsprechende Zuwendungsbescheid, demzufolge das Vorhaben mit 192.000 Euro, bei einem Fördersatz von 100%, gefördert wird, erging am 29.04.2024. Hinzu kommt die einmalige Zahlung einer Pauschale zum Ausgleich des durch die Wärmeplanung entstandenen Mehraufwands durch das bayerische Landesamt für Maß und Gewicht (LMG). Die Höher dieser Konnexitätszahlung bemisst sich an der Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden. Für die Stadt Fürth betragen die auszuzahlenden Mittel 25.500 Euro. Ein entsprechender Antrag kann innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Wärmeplanung gestellt werden.

Einordnung des kommunalen Wärmeplans

Die Kommunale Wärmeplanung stellt für die Stadt Fürth ein strategisches, informelles Planungsinstrument dar. Sie ersetzt weder eine verbindliche Bauleitplanung, noch eine individuelle Energieberatung für Einzelgebäude, sondern dient als übergeordneter Orientierungsrahmen und strategische Grundlage für die Stadt, die infra als lokalen Energieversorger sowie weitere beteiligte Akteure, um die Wärmewende schrittweise umzusetzen.

Durch die KWP werden keine verbindlichen Festlegungen darüber getroffen, welche Energieversorgungsformen an welchen Standorten konkret realisiert werden, sondern Prioritäten, Strukturen und Handlungsempfehlungen festgelegt. Sie dient damit als Koordinationsplattform für Energieprojekte, Fördermittelakquise, Infrastrukturplanung sowie Bürgerinformation und bildet die Basis für ein abgestimmtes Vorgehen in der lokalen Wärmeversorgung. Die Entwurfsfassung des kommunalen Wärmeplans liegt der Vorlage bei (siehe Anlage 1_Kommunaler Wärmeplan der Stadt Fürth_122025.

Ergebnisse der Wärmeplanung

Die Bestandsanalyse macht deutlich, dass die derzeitige Wärmeversorgung in Fürth, wie in der Mehrheit der Städte in Deutschland, noch stark durch fossile Energieträger geprägt ist. Über 90 Prozent der Treibhausgasemissionen stammen aus der Nutzung von Erdgas und Heizöl, die derzeit noch in über 80 % der Gebäude als Heizenergieträger zum Einsatz kommen. Hinzu kommt, dass mehr als zwei Drittel der Gebäude vor 1979 errichtet wurden, was auf einen hohen Sanierungsbedarf hinweist. Gleichzeitig stellen zahlreiche denkmalgeschützte Gebäude die Umsetzung einheitlicher, standardisierter Lösungen vor Herausforderungen. Die energetische Sanierung des Gebäudebestands stellt somit einen zentralen Hebel dar, um die Effizienz zu erhöhen und die Voraussetzungen für eine erneuerbare Wärmeversorgung zu schaffen. Wärmenetze sind in Fürth bereits vorhanden, jedoch räumlich begrenzt. Das Gasnetz dominiert bislang, wobei Untersuchungen zu dessen zukünftiger Rolle und Transformation bereits begonnen haben.

In der Potenzialanalyse wurde ein breites Spektrum an erneuerbaren Wärmequellen identifiziert – darunter Gewässerwärme, Solarthermie, Abwasser- und Geothermiepotenziale, industrielle Abwärme und Biomasse. Besonders vielversprechend stellen sich Potenziale dar, die sich technisch und räumlich gut für den Einsatz in Wärmenetzen eignen, etwa Abwärmequellen oder Gewässerwärme. Gleichzeitig wurden auch dezentrale Einzellösungen wie Wärmepumpen als wichtige Bausteine der künftigen Wärmeversorgung bewertet. Vor allem in dicht bebauten, historischen Quartieren mit begrenzten Alternativen erweisen sich Wärmenetze als tragfähige und effiziente Option.

Fürth weist insbesondere in der Innenstadt und der Südstadt hohe Bebauungsdichten auf und bietet somit günstige Voraussetzungen für wirtschaftlich betreibbare Wärmenetze. Die zahlreichen denkmalgeschützten Gebäude und begrenzten Aufstellflächen für Einzelwärmepumpen machen leitungsgebundene Wärmeversorgungssysteme zusätzlich attraktiv.

Diese Aspekte waren wesentliche Kriterien bei der Identifikation der Eignungsgebiete für Wärmenetze:

Wärmenetz-Eignungsgebiet

Kategorie

Anzahl
Gebäude

Wärmebedarf [GWh/a]

Wärmedichte

[kWh/(m*a)]

Innenstadt

1

2.647

146

5.920

Südstadt

1

1.898

110

5.100

Vacher Straße - Auf der Schwand

2

926

58

5.010

Hardhöhe

3

718

60

5.660

Nördlich Pegnitzwiesen

3

634

35

3.950

Kategorie 4 – kleinere Nahwärmenetz-potenzialbereiche im Stadtgebiet

4

219

15,4

4.430

Um diese Optionen weiter zu konkretisieren, sind vertiefende Untersuchungen und Machbarkeitsstudien erforderlich, wobei die infra bereits Studien zur Transformationsplanung und Wärmenetzerweiterung auf den Weg gebracht hat. Wärmenetze bieten erhebliche Vorteile in Bezug auf Klimaschutz, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit, erfordern jedoch auch hohe Investitionen, eine sorgfältige Koordination sowie gesellschaftliche Akzeptanz. Bei der weiteren Ausarbeitung der Planungen und Umsetzung erfolgt eine Priorisierung der Gebiete, entsprechend den angegebenen Kategorien, von 1 (höchste Priorität), bis 4 (niedrigste Priorität).

Der erarbeitete Maßnahmenkatalog bildet die operative Brücke zwischen Strategie und Umsetzung. Er reicht von Machbarkeitsstudien über die Stärkung der Sanierungsförderung bis hin zur Koordination und zum fortlaufenden Monitoring der Fortschritte. Zu den nächsten Schritten zählen insbesondere die Konkretisierung der Wärmenetzeignungsgebiete, der Ausbau der Sanierungsberatung und Förderkulissen, die Verstetigung der interkommunalen Zusammenarbeit mit den Nachbarstädten in der Metropolregion Nürnberg sowie die Entwicklung eines Monitoringkonzepts. Ziel ist die kontinuierliche Weiterentwicklung und Fortschreibung des Wärmeplans im Fünfjahresrhythmus.

Insgesamt zeigt die Kommunale Wärmeplanung, dass Fürth über die notwendigen Grundlagen und Akteure verfügt, um die Wärmewende aktiv und strukturiert voranzutreiben. Die Umsetzung wird ein langfristiger Prozess sein, der technische Expertise, Investitionsbereitschaft und gesellschaftliche Akzeptanz bzw. Kooperation erfordert. Mit der KWP liegt nun ein strategisches Instrument und gemeinsames Zielszenario vor, das die Stadt Fürth befähigt, den Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung bis 2040 konsequent fortzusetzen.

Umsetzung und Verstetigung der Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein langfristiger Prozess zur strategischen Steuerung der Wärmewende auf lokaler Ebene. Damit die im Wärmeplan entwickelten Ziele und Maßnahmen wirksam umgesetzt werden können, bedarf es einer dauerhaften organisatorischen Verankerung, einer systematischen Erfolgskontrolle sowie einer aktiven Einbindung der relevanten Akteure.

Hinsichtlich der zugrundeliegenden Strukturen und Zuständigkeiten wird empfohlen, die Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung im Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz für die dauerhafte Umsetzung beizubehalten. Zentrale Aufgaben dieser koordinierenden Stelle sind die Gesamtkoordination für die Fortschreibung, das Monitoring und die Abstimmung mit weiteren Akteuren.

Die Arbeit der Koordinierungsstelle soll durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unterstützt werden, in der u.a. Vertreterinnen und Vertreter aus Klimaschutz, Stadtplanung, Tiefbau, Stadtwerken sowie Stadtentwässerung zusammen an der Maßnahmenumsetzung arbeiten. Angedacht ist darüber hinaus eine regelmäßige Beteiligung weiterer Akteure, z.B. aus Wohnungswirtschaft, Gewerbe, Wissenschaft und Umweltverbänden. Bestehende Strukturen wie der Nachhaltigkeitsbeirat können dabei sinnvoll integriert werden. Eine regelmäßige Berichterstattung an die politischen Gremien, insbesondere den Umweltausschuss stellt die politische Rückkopplung sicher.

Im Rahmen der Fortschreibung der Wärmeplanung ist eine enge Verzahnung mit weiteren Prozessen und Instrumenten, insbesondere mit dem Flächennutzungsplan, dem integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie dem integrierten Klimaschutzkonzept anzustreben.

Als technisches Instrument soll der im Rahmen der Wärmeplanung entwickelte digitale Zwilling eine zentrale Rolle einnehmen. Er dient als zentrale, einheitliche Daten- und Arbeitsplattform für alle Akteure. Aktuelle Versorgungsstrukturen, Potenziale und Maßnahmen werden digital abgebildet. Dadurch können Fortschreibungen effizienter erfolgen und Szenarien zur zukünftigen Wärmeversorgung räumlich und technisch nachvollziehbar simuliert werden. Der Digitale Zwilling macht die aufgebaute Datenbasis sowie die Szenarien mithilfe webbasierter und interaktiver Bedienelemente für verschiedenste Energieprojekte nutzbar.

Wichtige Mehrwerte sind:

·         Transparente Darstellung der Gebäudeparameter, erneuerbarer Potenziale & Infrastrukturen

·         Hochaktuelle Entscheidungsgrundlage durch Hinterlegung und Anpassung von Rahmenbedingungen und Kriterien

·         Kontinuierliche Fortschreibung im Lizenzmodell und damit auch Grundlage für Folgeprojekte wie Quartierskonzepte oder Machbarkeitsstudien

·         Einfaches Analysieren, Filtern und Planen

·         Interaktiv zusammenarbeiten und kommunizieren als Basis für Akzeptanz und fachübergreifende Synergien

·         Keine Abhängigkeit: Flexible Schnittstellen zu GIS und IT-Systemen

Der bereits vorhandene digitale Zwilling (webbasiertes Softwaretool zur Energie- und Infrastrukturplanung) soll mittels einer Jahreslizenz weiter genutzt werden. Hierfür entstehen der Stadt Fürth jährliche Kosten von brutto 16.898 Euro, welche aus den Mitteln der Klimaschutzpauschale bestritten werden können.

Ein kontinuierliches Monitoring ist wesentlich, um die Zielerreichung der kommunalen Wärmewende zu überprüfen und die Wärmeplanung datenbasiert fortzuschreiben. Es dient der Transparenz, der Steuerung von Maßnahmen und der politischen Entscheidungsunterstützung. Hierzu ist eine regelmäßige Erfassung zentraler Indikatoren, u.a. in den Bereichen Endenergieverbrauch und CO-Emissionen im Wärmesektor, angedacht. Diese sollen im Rahmen von regelmäßigen Berichten dargestellt werden. Die Datenerhebung und -aufbereitung sowie Berichterstattung sollen an das Monitoring und Controlling im Klimaschutzbereich angegliedert werden.

Die Wärmewende kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sie von der Stadtgesellschaft mitgetragen wird. Eine kontinuierliche, verständliche und glaubwürdige Kommunikation ist daher zentraler Bestandteil der kommunalen Wärmeplanung. Ziel ist es, alle relevanten Akteursgruppen zu informieren, zu beteiligen und zur Mitwirkung zu motivieren.

Zu den zentralen Zielgruppen gehören Bürgerinnen und Bürger, wie auch Akteure aus Wohnungswirtschaft, Gewerbe, Industrie, Handwerk, Politik, Verwaltung oder Bildungseinrichtungen. Bereits bestehende Netzwerke und Akteursforen sollten dabei nach Möglichkeit aktiv eingebunden werden. Orientierung bieten können auch die im Rahmen der Akteursbeteiligung durchgeführten Workshops zur Wärmeplanung.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

(brutto) 16.898,00

nein

x

ja

(brutto) 16.898,00

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 1140.6588.9010

Budget-Nr.      

im

x

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


Anlage 1_Kommunaler Wärmeplan der Stadt Fürth_122025