Betreff
Änderung der Stellplatzsatzung (hier: Anpassung an geänderte Rechtsgrundlage)
Vorlage
BaF/0173/2025
Art
Beschlussvorlage - SB

Der Bau- und Werksausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung gemäß Anlage 2.


I.              Ausgangslage

Der Bayerische Landtag hat am 25.07.2025 das Dritte Modernisierungsgesetz Bayern beschlossen. Hiermit wurden auch erneut Änderungen in der BayBO getroffen. Diese sind zum Teil mit Wirkung zum 01.08.2025 in Kraft getreten. Weitere Regelungen, insbesondere das Satzungsrecht betreffend, traten zum 01.10.2025 in Kraft. Abermals ist das wesentliche Ziel der Gesetzesänderungen Bürokratieabbau voranzubringen, um insb. den Wohnungsbau zu fördern.

In diesem Rahmen wurde Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 b) BayBO dahingehend ergänzt, dass auch der Einbau weiterer Wohnungen nun vom Anwendungsbereich der Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Abstellplätze für Fahrräder (Stellplatzsatzung – StellS) ausgenommen sind.

Die aktuelle Satzung ist daher um diesen Passus zu ergänzen, um der Ermächtigungsgrundlage zum Satzungserlass zu entsprechen. Den Gemeinden obliegt diesbezüglich kein Optionsrecht.

II.            Geplante Änderung

Einfügung des markierten Halbsatzes:

§ 2 Pflicht zur Herstellung von Stellplätzen und Abstellplätzen

(1) 1Bei der Errichtung von Anlagen, für die ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, sind Stellplätze und Abstellplätze herzustellen. 2Bei der Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen sind Stellplätze und Abstellplätze herzustellen, wenn zusätzlicher Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist. 3Ausgenommen sind, wenn sie zu Wohnzwecken erfolgen, Nutzungsänderungen, der Ausbau von Dachgeschossen, der Einbau weiterer Wohnungen in bestehende Wohngebäude und die Aufstockung von Wohngebäuden.

III.                Einschätzung:
Den Gemeinden obliegt kein Optionsrecht, die Änderung ist in örtliche Bauvorschriften zu integrieren, um der Ermächtigungsgrundlage zu entsprechen. Zudem werden hierdurch weitere Vorhaben von der Erfüllung der Satzungspflicht befreit, um den Wohnbau zu fördern.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

X

nein

ja

Gesamtkosten

     

X

nein

ja

     

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst.      

Budget-Nr.      

im

Vwhh

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:


-       Anlage 1 – Synopse

-       Anlage 2 – Änderungssatzung