1. Der Bau- und Werkausschuss / der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
2. Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt / der Stadtrat beschließt die Änderungssatzung zur Versiegelungsverbots- und Begrünungssatzung als Satzung (Satzungsbeschluss).
Ausgangslage:
Die Satzung über die Begrünung baulicher Anlagen und das
Verbot von Bodenversiegelungen wurde am 01.10.2025 durch den Stadtrat
beschlossen und ist am Tag nach der Bekanntmachung am 20.11.2025 in Kraft
getreten.
Ziel:
Um den Bauherren Planungssicherheit zu ermöglichen, soll nun
nachträglich eine Übergangsfrist für bereits laufende Bauvorhaben bis zum
01.02.2026 in die Satzung aufgenommen werden, indem § 1 der
Versiegelungsverbots- und Begrünungssatzung nachträglich ergänzt wird.
Durch die Änderung können somit gleichzeitig ein bürgerfreundliches Vorgehen und ein zielgerichtetes Verwaltungshandeln erreicht werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
|
ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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1. Klimaprüfung
2. Entwurf Änderungssatzung zur Versiegelungsverbots- und Begrünungssatzung
