Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt / der Stadtrat
beschließt den Erlass der diesem Beschluss beigefügten Satzung zur Änderung der
Sicherheits- und Präventionsratssatzung.
In der Stadt Fürth wurde im Jahr 1996 ein Sicherheitsbeirat
eingerichtet, der mit Änderungsatzung vom 27.07.2022 in ,,Sicherheits- und
Präventionsrat“ umbenannt worden ist. Der Sicherheits- und Präventionsrat ist
ein beratendes Gremium, welches die Verwaltung und den Stadtrat in
kriminalpräventiven Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit unterstützt.
Der Sicherheits- und Präventionsrat befindet sich aktuell in
seiner 14ten Amtsperiode, die vom 01.06.2023 bis 31.05.2026 dauert.
Der Fürther Jugendrat ist mit dem Anliegen an die Stadt Fürth
herangetreten, künftig im Sicherheits- und Präventionsrat vertreten zu sein.
Vor dem Hintergrund dieses Antrages wurde der Jugendrat zur letzten Sitzung des
Gremiums am 19.11.2025 als Gast eingeladen, um sein Anliegen vorzustellen und
zu erläutern.
Der Antrag umfasst folgenden Inhalte:
1.
Satzungsänderung
Der Jugendrat stellt den Antrag, die Satzung des Sicherheits- und
Präventionsrates dahingehend zu ändern, dass die Mitgliederzahl von 13 auf 14
Mitglieder erhöht wird.
2. Entsendung
eines Mitglieds
Nach erfolgter Satzungsänderung soll der Stadtrat ein Mitglied auf Vorschlag
des Fürther Jugendrates für die laufende Amtsperiode in den
Sicherheitspräventionsrat berufen.
Der Antrag wurde wie
folgt begründet:
Der
Seniorenrat sowie der Integrationsbeirat sind jeweils mit einem Mitglied im
Sicherheits- und präventionsrat vertreten. Aus Gründen der Gleichbehandlung und
Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen sollte daher auch der Jugendrat im
Sicherheits- und Präventionsrat vertreten sein bzw. ein Mitglied vorschlagen
dürfen.
Der
Fürther Jugendrat hat sich in den vergangenen Monaten bereits intensiv mit
verschiedenen Organisationen und Institutionen der Strafverfolgung und
Gefahrenabwehr ausgetauscht. Hintergrund ist das Bestreben des Jugendrates, den
Gewaltschutz sowie die Kriminalitätsprävention in Fürth zu unterstützen und zu
stärken – insbesondere vor dem Hintergrund steigender Jugendkriminalitätsraten
in Fürth und Umgebung.
Um
seine Aufgaben wirksam wahrnehmen zu können, ist der Jugendrat darauf
angewiesen, in relevante Gremien – insbesondere den Sicherheits- und
Präventionsrat – eingebunden zu sein.
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In seiner Sitzung am 19.11.2025 hat der Sicherheits- und
Präventionsrat einstimmig beschlossen, dem Stadtrat die Empfehlung
auszusprechen, die Satzung des Sicherheits- und Präventionsrat entsprechend zu
ändern und den Fürther Jugendrat künftig als stimmberechtigtes Mitglied in den
Sicherheits- und Präventionsrat aufzunehmen.
Mit dem vorgelegten Entwurf der Änderungssatzung soll nun die
Mitgliederzahl des Gremiums von 13 auf 14 erhöht werden. In der Folge ist
vorgesehen, den Jugendrat um einen Besetzungsvorschlag aus dessen Reihen zu
bitten und diesen dem Stadtrat zur Bestellung vorzulegen.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
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nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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Änderungssatzung
