Der Bau- und Werkausschuss nimmt auf Grundlage des Beschlusses GWF/0560/2025 (Stadtrat vom 30.07.2025) den aktuellen Sachstand zum Projekt zur Kenntnis.
Ausgangslage
Nach Erstellen des Masterplans für die Erweiterungen der Grund- und Mittelschulen in Fürth wurde von Ref.1 eine Priorisierungsliste für die ersten Schulbaumaßnahmen erstellt (SEP/0044/2023).
Die Grundschule Soldnerstrasse 50 ist aufgrund der wachsenden Schülerzahlen eine der Schulen mit Erweiterungsbedarf mit höchster Priorität (SEP/0048/2024 im Stadtrat vom 24.01.2024). Die Aufgabe ist es, ein eigenständiges Gebäude für den offenen und gebundenen Ganztag neben dem bestehenden Gebäude zu entwickeln.
Um grundsätzlich den steigenden Kosten in Errichtung und Betrieb von (Schul-) Gebäuden entgegenzuwirken, sollen in einem planungsbegleiten Prozess Standards entwickelt werden, die im Bau und in der Bewirtschaftung zu einem nachhaltigen und ressourcenschonenden Gebäude führen. Hierfür wurde die Baumaßnahme in das Pilotprojekt für den Gebäudetyp E des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr aufgenommen.
Es wird dabei unter wissenschaftlicher Begleitung geprüft, ob mit einfacheren und innovativen, ggf. normabweichenden Lösungen das Planen und Bauen erleichtert und somit Kosten gespart werden können (GWF/0534/2025 im BWA vom 09.10.2024). Um die Aufgabe planerisch umzusetzen, wurde ein Bewerbungsverfahren mit Lösungsvorschlag für Generalplaner nach Vergabeverordnung gewählt.
Gemäß der Vorlage vom 30.07.2025 sollte der Grundsatzbeschluss nach Durchführung des Vergabeverfahrens und Ablauf der Einspruchsfristen als öffentlicher Tagesordnungspunkt in den BWA eingebracht werden. Der bisherige Beschluss war auf Grund des noch laufenden Vergabeverfahrens damals im nichtöffentlichen Teil der StR-Sitzung behandelt worden.
Die Vergabe der Planungsleistungen wurde im Grundsatzbeschluss genehmigt und der Vertrag nach Ende der Einspruchsfrist zwischen dem Generalplaner Hey Architekten und der Stadt Fürth final am 30.09.2025 unterzeichnet.
Stand der Planung
Momentan befinden wir uns in der Stufe 1 (Leistungsphase 1-3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) des Generalplanervertrages, die Ende Januar abgeschlossen sein soll. Grundlage ist der Lösungsvorschlag des Erstplatzierten aus dem Vergabeverfahren. Im Moment laufen noch Abstimmungen zwischen den Architekten, der nutzenden Verwaltung inkl. Schule, der Gebäudewirtschaft und der Referatsleitungen der Referate I und V, um die endgültigen Planungsgrundlagen festzulegen. Unter Beachtung dieser Vorgaben wird dann der Entwurf und die Kostenberechnung von den Planern erstellt und dem BWA und dem Stadtrat zur Projektgenehmigung vorgelegt.
Stand der Kostenermittlung
An der Kostenannahme der Beschlussvorlage vom 30.07.2025
i.H.v. gerundet 11 Mio. Euro wird derzeit weiterhin festgehalten.
Zeitplan
Der Fertigstellungstermin hat sich hinsichtlich des vorgelegten Zeitplans im Vergabeverfahren nicht geändert: Es ist geplant, den Bau bis zum Schuljahr 2028 / 2029 in Betrieb zu nehmen.
Weitere
Vorgehensweise.
Nach Fertigstellung der Stufe 1 wird der Bauantrag gefertigt und eingereicht. Parallel wird von der Verwaltung die schulaufsichtliche Genehmigung beantragt und der Förderantrag erstellt und bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht, verbunden mit der Bitte um die Freigabe eines vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginns.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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X |
nein |
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ja |
Gesamtkosten |
€ |
X |
nein |
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ja |
€ |
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Veranschlagung im Haushalt
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X |
nein |
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ja |
Hst. |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
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Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: |
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- Präsentationsmappe Hey – Architekten Stand Dez. 2025
