Für BWA am
14.01.2026:
Der Bauausschuss nimmt von den Ausführungen des Baureferats zu den Mehrkosten Kenntnis.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die ergänzende Projektgenehmigung zu erteilen.
Für StR am 28.01.2026:
Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen des Baureferats zu den Mehrkosten Kenntnis.
Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung.
Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme erhöht sich auf rd. 3,16 Mio. EURO.
Ausgangslage
Die Projektgenehmigung zur Überbauerneuerung der Farrnbachbrücke am Viadukt wurde am 27.09.2023 im Stadtrat beschlossen.
Zum damaligen Zeitraum waren Kosten in einer Höhe von rd. 2,75 Mio. EURO erwartet worden.
Neuer Kostenrahmen
Auf Grundlage der erfolgten Vergaben, der eingegangenen Rechnungen und Nachträgen muss der Gesamtkostenrahmen auf nunmehr rd. 3,16 Mio. EURO angepasst werden.
Die geänderten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:
Auftragssumme Brückenbauarbeiten:
2.552.541,95 EURO
Auftragssumme sonstige Vergaben wie z.B. Planungskosten, Baugrunderkundung, etc.
ca. 726.000,00 EURO
Massenmehrungen Brückenbauarbeiten wie z.B. Erdbauarbeiten für Baugrundverbesserung
ca. 66.000,00 EURO
Zusätzliche/geänderte Leistungen wie z.B. geänderte Uferbefestigung, belasteten Aushub entsorgen, stärkere Brückenlager
ca. 115.000,00 EURO
Innere Verrechnung
ca. 51.000,00 EURO
abzgl. Rückbuchungen von Hst 6600.9502.0000 Würzburger Straßenbau für verauslagte Mittel wie z.B. Stabilisierungssäulen Geißäckerstraße und Abschlagzahlungen Straßenbau
ca. -349.000,00 EURO
Gesamtkosten: ca. 3.160.000 EURO
Zeitplan
Die abgestimmten Prüfexemplare der noch offenen
Schlussrechnungen liegen vor. Somit kann nach Erteilung der ergänzenden
Projektgenehmigung, Genehmigung der eingegangenen Nachträge und Bereitstellung
der zusätzlichen Mittel die Maßnahme abgeschlossen werden.
Weitere
Vorgehensweise
Die Genehmigung der Nachträge für die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen soll im Bauausschuss am 14.01.2026 erfolgen.
Die zusätzlich benötigten Mittel sollen im Stadtrat am 28.01.2026 bereitgestellt werden.
Finanzierung:
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Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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nein |
x |
ja |
Gesamtkosten |
3,16
Mio. € |
|
nein |
x |
ja |
nicht
beziffer- bar; Unter- haltsmaß- nahmen im Zuge der theoretischen Nutzungsdau-
er € |
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Veranschlagung im Haushalt
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|
|
nein |
x |
ja |
Hst. 6600.9503.0000 |
Budget-Nr. |
im |
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Vwhh |
x |
Vmhh |
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wenn nein,
Deckungsvorschlag: Die fehlenden Mittel
werden beantragt; ein Deckungsvorschlag kann nicht unterbreitet werden. Zur
Zwischenfinanzierung werden nicht gebundene Mittel von anderen Maßnahmen
umgeschichtet. Die zusätzlichen Mittel müssen im Haushalt 2026 unterjährig
zur Verfügung gestellt werden. TfA ist in Abstimmung mit Käm. |
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