Betreff
Farrnbachbrücke am Viadukt - BW037 - Überbauerneuerung; ergänzende Projektgenehmigung gem. Ziffer 2.5 für die Einleitung und Abwicklung städtischer Maßnahmen
Vorlage
TfA/0562/2025
Art
Beschlussvorlage - AB
Referenzvorlage

Für BWA am 14.01.2026:

Der Bauausschuss nimmt von den Ausführungen des Baureferats zu den Mehrkosten Kenntnis.

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die ergänzende Projektgenehmigung zu erteilen.

Für StR am 28.01.2026:

Der Stadtrat nimmt von den Ausführungen des Baureferats zu den Mehrkosten Kenntnis.

Der Stadtrat erteilt die ergänzende Projektgenehmigung.

Der Gesamtkostenrahmen der Maßnahme erhöht sich auf rd. 3,16 Mio. EURO. 


Ausgangslage

Die Projektgenehmigung zur Überbauerneuerung der Farrnbachbrücke am Viadukt wurde am 27.09.2023 im Stadtrat beschlossen.

Zum damaligen Zeitraum waren Kosten in einer Höhe von rd. 2,75 Mio. EURO erwartet worden.

Neuer Kostenrahmen

Auf Grundlage der erfolgten Vergaben, der eingegangenen Rechnungen und Nachträgen muss der Gesamtkostenrahmen auf nunmehr rd. 3,16 Mio. EURO angepasst werden.

Die geänderten Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Auftragssumme Brückenbauarbeiten:

2.552.541,95 EURO

Auftragssumme sonstige Vergaben wie z.B. Planungskosten, Baugrunderkundung, etc.

ca. 726.000,00 EURO

Massenmehrungen Brückenbauarbeiten wie z.B. Erdbauarbeiten für Baugrundverbesserung

ca. 66.000,00 EURO

Zusätzliche/geänderte Leistungen wie z.B. geänderte Uferbefestigung, belasteten Aushub entsorgen, stärkere Brückenlager

ca. 115.000,00 EURO

Innere Verrechnung

ca. 51.000,00 EURO

abzgl. Rückbuchungen von Hst 6600.9502.0000 Würzburger Straßenbau für verauslagte Mittel wie z.B. Stabilisierungssäulen Geißäckerstraße und Abschlagzahlungen Straßenbau

ca. -349.000,00 EURO

Gesamtkosten: ca. 3.160.000 EURO

 

Zeitplan

Die abgestimmten Prüfexemplare der noch offenen Schlussrechnungen liegen vor. Somit kann nach Erteilung der ergänzenden Projektgenehmigung, Genehmigung der eingegangenen Nachträge und Bereitstellung der zusätzlichen Mittel die Maßnahme abgeschlossen werden.

Weitere Vorgehensweise

Die Genehmigung der Nachträge für die zusätzlichen bzw. geänderten Leistungen soll im Bauausschuss am 14.01.2026 erfolgen.

Die zusätzlich benötigten Mittel sollen im Stadtrat am 28.01.2026 bereitgestellt werden.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

x

ja

Gesamtkosten

3,16 Mio.

nein

x

ja

nicht beziffer- bar; Unter- haltsmaß- nahmen im Zuge der theoretischen Nutzungsdau- er

Veranschlagung im Haushalt

nein

x

ja

Hst. 6600.9503.0000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

x

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag:

Die fehlenden Mittel werden beantragt; ein Deckungsvorschlag kann nicht unterbreitet werden. Zur Zwischenfinanzierung werden nicht gebundene Mittel von anderen Maßnahmen umgeschichtet. Die zusätzlichen Mittel müssen im Haushalt 2026 unterjährig zur Verfügung gestellt werden. TfA ist in Abstimmung mit Käm.