Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die
Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und
Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Errichtung
eines Kunstrasenspielfelds am Hans-Lohnert-Sportplatz mit einem
Gesamtkostenansatz von 1.650.000 EUR.
Die Projektgenehmigung erfolgt vorbehaltlich der Förderung
der Maßnahme im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Projektskizze im
Interessenbekundungsverfahren fristgerecht bis 15.01.2026 einzureichen.
Sofern die Maßnahme im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ nicht gefördert wird, ist das weitere Vorgehen dem Bau- und
Werkausschuss zur Beschlussfassung erneut vorzulegen.
Anlass
Die
Hans-Lohnert-Sportanlage an der Schwabacher Straße dient gleichermaßen dem
Schulsport der umliegenden Schulen wie dem Vereinssport. Die gesamte Anlage
verfügt über drei Naturrasenspielfelder (A-, B- und C-Platz) sowie über einen Allwetterplatz,
eine nicht-normgerechte zwei-bahnige Rundlaufbahn, eine drei- und eine
vier-bahnige Kurzstreckenlaufbahn, zwei Weitsprunganlagen sowie einen
Beach-Volleyballplatz, der gleichzeitig als Kugelstoßübungsanlage benutzt
werden kann. Das vorhandene Gebäude aus den 1930er-Jahren beherbergt die
Umkleiden und Sanitärräume sowie die Dienstwohnung des Objektbetreuers.
Der
gegenüber dem übrigen Sportgelände, aber auch gegenüber der Schwabacher Straße
deutlich tiefer liegende B-Platz muss seit vielen Jahren immer wieder
witterungsbedingt gesperrt werden. Das führt zum Wegfall vieler Sporteinheiten
und trifft insbesondere den Vereinssport empfindlich. Aufgrund des schlechten
Zustands und des nicht DIN-gerechten Aufbaus kann das Spielfeld nicht allein
mit intensiven Regenerationsmaßnahmen wieder funktionsfähig hergestellt werden.
Ein entsprechendes Gutachten vom Januar 2022 empfiehlt einen kompletten Rückbau
des Naturrasenspielfelds und die Neuerrichtung eins DIN-gerechten
Rasenspielfelds mit Abtrag der bestehenden Vegetationsschicht, Herstellung von
Sickerschlitzen, Abmagerung des Oberbodens, Neuansaat und dauerhafter Pflege-
und Unterhaltsmaßnahmen. Der entsprechende Planungsauftrag an das Baureferat
ist mit Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am
17.03.2022 ergangen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 250 T€ sind im
aktuellen Haushalt jedoch nicht aufgenommen.
Parallel
dazu wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Errichtung weiterer
Kunstrasenplätze für Schul- und Vereinssport in Fürth auch immer wieder der
Standort Hans-Lohnert-Sportplatz ins Gespräch gebracht.
Im
Oktober 2025 kam die SpVgg Greuther Fürth e.V. auf die Stadt mit der Bitte um
Errichtung eines Kunstrasenplatzes für Feldhockey zu, da der Verein für seine
große Hockeyabteilung dringend eine neue Sportfläche benötigt. Aktuell betreibt
die Stadt keinen Hockeyplatz und konnte dem Sportverein somit keine passende
Sportfläche zur Nutzung anbieten. Aufgrund dieses dringenden Bedarfs eines
Feldhockeyfeldes und der dringend erforderlichen Generalsanierung des B-Platzes
am Hans-Lohnert-Sportplatz scheint es zielführend, die beiden Anliegen zu
kombinieren. Das Baureferat – vertreten durch das Grünflächenamt – hat daher
durch das Referat für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit den Auftrag
erhalten, kurzfristig eine Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung zu erstellen
und das Projekt fristgerecht im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Sportstätten“ anzumelden (Anmeldeschluss 15.01.2026)
Bestand
Der
B-Platz am Hans-Lohnert-Sportplatz liegt gegenüber dem sonstiges Sportgelände
wie auch dem Straßenraum der Schwabacher Straße deutlich tiefer und ist über
eine befestigte Zufahrt von der höher gelegenen Sportfläche zu erreichen. Die
Böschungen zum sonstige Vereinsgelände, zur Schwabacher Straße wie auch die
Böschungen entlang der Grundstücksgrenzen im Südosten und Südwesten sind mit
einheimischen Gehölzen und teilweise mächtigem Einzelbäumen waldartig
bestanden. Durch die geplante Maßnahme erfolgt kein Eingriff in den
Gehölzbestand.
Das
vorhandene, sanierungsbedürftige Rasenspielfeld bietet auf einer Gesamtfläche
von 107 m x 68 m ein Großspielfeld für Fußball mit den Spielfeldabmessungen 103
m x 66 m. Das Rasenspielfeld hat eine vier-mastige Flutlichtanlage und eine
automatische Beregnungsanlage mit acht Randkreis- und zwei Vollkreisregnern.
Auf
der Nordseite des Platzes ist eine drei-bahnige Laufbahn mit einer Gesamtlänge
von 120 Metern mit Kunststoffbelag vorhanden. Diese Laufbahn wird aktuell
schulsportlich nicht genutzt, da im Jahr 2021 die Rundlaufbahn am A-Platz
umgestaltet und in diesem Zusammenhang eine vier-bahnige Kurzstreckenbahn neu
errichtet wurde.
Der
gesamte Hans-Lohnert-Sportplatz liegt in der weiteren Schutzzone des
Wasserschutzgebietes Rednitztal. Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung
Rednitztal vom 06.12.1999 (zuletzt geändert am 23.07.2003) ist die Errichtung
oder Erweiterung von Sportanlagen nur mit einer entsprechenden
Abwasserentsorgung über eine dichte Sammelentwässerung möglich. Anlagen zur
Versickerung von Oberflächenwasser sind nur über die belebte Bodenzone
zulässig. Der sich hieraus ergebende zusätzliche technische Aufwand ist in der
Kostenberechnung dargestellt.
Entwurfsbeschreibung
Anstelle
des bisherigen Naturrasenspielfeld des B-Platzes entsteht ein neuer
Kunstrasenplatz mit den Gesamtabmessungen von 107,40 m x 60,00 m. Das
Feldhockeyspielfeld selbst hat Spielfeldabmessungen von 91,40 m x 55,00 m, mit
den notwendigen hindernisfreien Auslaufflächen von 3,00 m bzw. 5,00 m an den
Stirnseiten und 2,00 m an den Längsseiten sowie der Einspielfläche mit einer
Breite von 8,00 m ergibt sich insgesamt eine Kunstrasenfläche von 6.444 m². Auf
der Gesamtfläche ist ein nach Schulbaurichtlinie gefordertes Großspielfeld
60/90 m mit einer Netto-Spielfläche von 86 m x 58 m zusätzlich vorhanden.
An
die Kunstrasenfläche schließt dreiseitig ein Betonpflasterbelag mit Breiten von
2,50 m bzw. 4,00 m als Erschließungswege der Sportfläche bzw. als Standfläche
für Zuschauerinnen und Zuschauer an. Auf diesen befestigen Flächen steht in
einem Abstand von 1,00 m von der Seitenauslinie bzw. 2,00 von der Torauslinie
die umlaufende Spielfeldbande, die lediglich durch Tür- und Toranlagen bzw.
durch die Spielerkabinen unterbrochen ist.
Im
Bereich der Zufahrt entsteht eine ca. 125 m² gepflasterte Fläche, auf der zum
einen der Platzpflegegeräteraum mit 25 m² untergebracht ist, zum anderen die
nicht im Einsatz befindlichen Fußballtore abgestellt werden können. Als weitere
für den Sportbetrieb notwendige Ausstattungsgegenstände sind zwei
Spielerkabinen mit je zehn Sitzplätzen, ein Materialcontainer mit den
Abmessungen 6,00 x 2,50 m und vier Eckfahnen für den Spielbetrieb Fußball
vorgesehen.
Entlang
der Längsseite des Platzes auf der süd-östlichen Seite wird auf einer Breite
von zehn Metern und einer Länge von knapp 115 Metern die ausgebaute
Rasentragschicht in einem Umfang von knapp 1.300 m³ wieder eingebaut, um den
Oberboden nicht kostenaufwändig entsorgen zu müssen. Dadurch erhöht sich das
anstehende Gelände im Mittel um ca. einen Meter.
Die
bestehende drei-bahnige Kurzstreckenlaufbahn wird komplett zurückgebaut.
Die
Gesamtbearbeitungsfläche einschl. der notwendigen Arbeitsräume, der Auffüll-
und Abbruchflächen umfasst 9.150 m².
Die
Anlage erhält sowohl eine Flutlicht- wie auch eine Beregnungsanlage. Die
detaillierte technische Beschreibung der Sportanlage ist der Anlage 6 zu
entnehmen.
Finanzierung und Realisierung
Die
Gesamtkosten des Projekts liegen bei 1,65 Mio. €, und verteilt sich wie folgt:
|
Kgr |
Titel |
Inhalt |
Summe |
|
500 |
Außenanlagen |
Sportplatzbau,
Belagsflächen, Erdarbeiten |
1.485.000 € |
|
600 |
Allgemeine
Ausstattung |
Pflegegeräte |
64.000 € |
|
700 |
Baunebenkosten |
Planungs- u.
Gutachterleistungen |
101.000 € |
|
Summe |
|
|
1.650.000 € |
Die
Planungsleistungen in Höhe von rd. 86,5 T€ werden vom Grünflächenamt in
Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem
städtischen Haushalt zu.
Das
Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beteiligt sich mit bis zu
45% an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Vorliegen einer
Haushaltsnotlage des Antragsstellers bis zu 75%. Da das Bundesprogramm eine
Kumulierung der Förderung mit anderen öffentlichen Fördergebern, insbesondere
aus Landesförderprogrammen ausdrücklich erlaubt, soll die Maßnahme als
schulische Freisportanlage außerdem nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz
(BayFAG) gefördert werden. Die förderfähigen Kosten errechnen sich dabei nach
dem entsprechenden Kostenrichtwert für ein Naturrasenspielfeld abzüglich der
gesetzlich festgelegten 15% wegen der Eigenleistung der Planung sowie des
Abzuges wegen der Vorsteuerberechtigung.
Nach
gemeinsamer Abschätzung des Schul- und Baureferats liegt die FAG-Förderung bei
rund 263 T€
und
die Förderung aus dem Bundesprogramm bei einer angenommenen Förderquote von 75%
und
100% förderfähigen Kosten bei rund 1,040 Mio. €. Somit beläuft sich der
Eigenanteil der Stadt
Fürth
auf 347 T€, dies entspricht einem Eigenanteil von 21%.
Die
SpVgg Greuther Fürth e.V. wird sich vertraglich zu einer Beteiligung an den
Herstellungskosten verpflichten. Derzeit ist eine jährlichen Nutzungsgebühr in
Höhe von 20-25 T€ für einen Zeitraum von 20 Jahren im Gespräch.
Im
MIP 2026ff sind derzeit auf der Haushaltsstelle 5600.9513.1000 im Haushaltsjahr
2027 800.000 € eingestellt.
Die
finale Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über die
im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geförderten Maßnahmen
soll bis Ende Februar 2026 erfolgen. Bei Aufnahme der Maßnahme werden die
erforderlichen Mittel zum Vermögenshaushalt 2027 gemeldet und die Maßnahme nach
öffentlicher VOB-Ausschreibung in der zweiten Jahreshälfte 2027 durchgeführt.
Bei Nicht-Aufnahme wird das Baureferat in Abstimmung mit dem Referat für
Schule, Bildung, Sport und Gesundheit das Projekt zur Festlegung der weiteren
Vorgehensweise dem Ausschuss erneut vorlegen.
Sonstiges
Die
Hockeyabteilung der SpVgg Greuther Fürth e.V. benötigt laut eigener Aussage ein
ca. 200 m² großes Funktionsgebäude für Besprechungen, Aufenthalt, Lager,
Schiedsrichter- und Technikraum. Es bestand im Vorfeld Einigkeit darüber, dass
die Errichtung dieses Neubaus weder Gegenstand der vorliegenden
Projektgenehmigung noch des Förderantrages ist. Insofern erfolgte die
Darstellung des Gebäudeumrisses nur nachrichtlich.
Sofern
das Kunstrasenspielfeld mit Schwerpunktnutzung Hockey tatsächlich realisiert
werden sollte, wäre im Nachgang dazu eine Entscheidung über den Standort des
Gebäudes als auch über das rechtliche Modell zur Errichtung des Gebäudes zu
treffen.
Finanzierung:
|
Finanzielle Auswirkungen |
jährliche Folgelasten |
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|
|
|
nein |
X |
ja |
Gesamtkosten |
1.650.000 € |
|
nein |
X |
ja |
o.
A. € |
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|
Veranschlagung im Haushalt
|
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|
|
X |
nein |
|
ja |
Hst. 5600.9513.1000 |
Budget-Nr. |
im |
|
Vwhh |
X |
Vmhh |
|||||||
|
wenn nein,
Deckungsvorschlag: Haushaltsmeldung 2027 |
||||||||||||||||||
Anlage 1 Lageplan M 1:1.000
Anlage 2 Luftbild M 1:3.000
Anlage 3 Wasserschutzgebiet M 1:3.000
Anlage 4 Bestandsplan M 1:500
Anlage 5 Entwurf M 1:500
Anlage 6 Technische Beschreibung
