Betreff
Hans-Lohnert-Sportplatz . Errichtung eines Kunstrasenplatzes Projektgenehmigung
Vorlage
GrfA/0202/2025
Aktenzeichen
2522-562
Art
Beschlussvorlage - AL

Der Bau- und Werkausschuss empfiehlt/der Stadtrat erteilt die Projektgenehmigung gemäß Ziffer 2.5. der Richtlinien für die Einleitung und Abwicklung städtischer Bauvorhaben zum vorgelegten Entwurf für die Errichtung eines Kunstrasenspielfelds am Hans-Lohnert-Sportplatz mit einem Gesamtkostenansatz von 1.650.000 EUR.

Die Projektgenehmigung erfolgt vorbehaltlich der Förderung der Maßnahme im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Projektskizze im Interessenbekundungsverfahren fristgerecht bis 15.01.2026 einzureichen.

Sofern die Maßnahme im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ nicht gefördert wird, ist das weitere Vorgehen dem Bau- und Werkausschuss zur Beschlussfassung erneut vorzulegen.


Anlass

Die Hans-Lohnert-Sportanlage an der Schwabacher Straße dient gleichermaßen dem Schulsport der umliegenden Schulen wie dem Vereinssport. Die gesamte Anlage verfügt über drei Naturrasenspielfelder (A-, B- und C-Platz) sowie über einen Allwetterplatz, eine nicht-normgerechte zwei-bahnige Rundlaufbahn, eine drei- und eine vier-bahnige Kurzstreckenlaufbahn, zwei Weitsprunganlagen sowie einen Beach-Volleyballplatz, der gleichzeitig als Kugelstoßübungsanlage benutzt werden kann. Das vorhandene Gebäude aus den 1930er-Jahren beherbergt die Umkleiden und Sanitärräume sowie die Dienstwohnung des Objektbetreuers.

Der gegenüber dem übrigen Sportgelände, aber auch gegenüber der Schwabacher Straße deutlich tiefer liegende B-Platz muss seit vielen Jahren immer wieder witterungsbedingt gesperrt werden. Das führt zum Wegfall vieler Sporteinheiten und trifft insbesondere den Vereinssport empfindlich. Aufgrund des schlechten Zustands und des nicht DIN-gerechten Aufbaus kann das Spielfeld nicht allein mit intensiven Regenerationsmaßnahmen wieder funktionsfähig hergestellt werden. Ein entsprechendes Gutachten vom Januar 2022 empfiehlt einen kompletten Rückbau des Naturrasenspielfelds und die Neuerrichtung eins DIN-gerechten Rasenspielfelds mit Abtrag der bestehenden Vegetationsschicht, Herstellung von Sickerschlitzen, Abmagerung des Oberbodens, Neuansaat und dauerhafter Pflege- und Unterhaltsmaßnahmen. Der entsprechende Planungsauftrag an das Baureferat ist mit Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit am 17.03.2022 ergangen. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 250 T€ sind im aktuellen Haushalt jedoch nicht aufgenommen.

Parallel dazu wurde in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Errichtung weiterer Kunstrasenplätze für Schul- und Vereinssport in Fürth auch immer wieder der Standort Hans-Lohnert-Sportplatz ins Gespräch gebracht.

Im Oktober 2025 kam die SpVgg Greuther Fürth e.V. auf die Stadt mit der Bitte um Errichtung eines Kunstrasenplatzes für Feldhockey zu, da der Verein für seine große Hockeyabteilung dringend eine neue Sportfläche benötigt. Aktuell betreibt die Stadt keinen Hockeyplatz und konnte dem Sportverein somit keine passende Sportfläche zur Nutzung anbieten. Aufgrund dieses dringenden Bedarfs eines Feldhockeyfeldes und der dringend erforderlichen Generalsanierung des B-Platzes am Hans-Lohnert-Sportplatz scheint es zielführend, die beiden Anliegen zu kombinieren. Das Baureferat – vertreten durch das Grünflächenamt – hat daher durch das Referat für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit den Auftrag erhalten, kurzfristig eine Entwurfsplanung einschl. Kostenberechnung zu erstellen und das Projekt fristgerecht im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ anzumelden (Anmeldeschluss 15.01.2026)

Bestand

Der B-Platz am Hans-Lohnert-Sportplatz liegt gegenüber dem sonstiges Sportgelände wie auch dem Straßenraum der Schwabacher Straße deutlich tiefer und ist über eine befestigte Zufahrt von der höher gelegenen Sportfläche zu erreichen. Die Böschungen zum sonstige Vereinsgelände, zur Schwabacher Straße wie auch die Böschungen entlang der Grundstücksgrenzen im Südosten und Südwesten sind mit einheimischen Gehölzen und teilweise mächtigem Einzelbäumen waldartig bestanden. Durch die geplante Maßnahme erfolgt kein Eingriff in den Gehölzbestand.

Das vorhandene, sanierungsbedürftige Rasenspielfeld bietet auf einer Gesamtfläche von 107 m x 68 m ein Großspielfeld für Fußball mit den Spielfeldabmessungen 103 m x 66 m. Das Rasenspielfeld hat eine vier-mastige Flutlichtanlage und eine automatische Beregnungsanlage mit acht Randkreis- und zwei Vollkreisregnern.

Auf der Nordseite des Platzes ist eine drei-bahnige Laufbahn mit einer Gesamtlänge von 120 Metern mit Kunststoffbelag vorhanden. Diese Laufbahn wird aktuell schulsportlich nicht genutzt, da im Jahr 2021 die Rundlaufbahn am A-Platz umgestaltet und in diesem Zusammenhang eine vier-bahnige Kurzstreckenbahn neu errichtet wurde.

Der gesamte Hans-Lohnert-Sportplatz liegt in der weiteren Schutzzone des Wasserschutzgebietes Rednitztal. Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung Rednitztal vom 06.12.1999 (zuletzt geändert am 23.07.2003) ist die Errichtung oder Erweiterung von Sportanlagen nur mit einer entsprechenden Abwasserentsorgung über eine dichte Sammelentwässerung möglich. Anlagen zur Versickerung von Oberflächenwasser sind nur über die belebte Bodenzone zulässig. Der sich hieraus ergebende zusätzliche technische Aufwand ist in der Kostenberechnung dargestellt.

Entwurfsbeschreibung

Anstelle des bisherigen Naturrasenspielfeld des B-Platzes entsteht ein neuer Kunstrasenplatz mit den Gesamtabmessungen von 107,40 m x 60,00 m. Das Feldhockeyspielfeld selbst hat Spielfeldabmessungen von 91,40 m x 55,00 m, mit den notwendigen hindernisfreien Auslaufflächen von 3,00 m bzw. 5,00 m an den Stirnseiten und 2,00 m an den Längsseiten sowie der Einspielfläche mit einer Breite von 8,00 m ergibt sich insgesamt eine Kunstrasenfläche von 6.444 m². Auf der Gesamtfläche ist ein nach Schulbaurichtlinie gefordertes Großspielfeld 60/90 m mit einer Netto-Spielfläche von 86 m x 58 m zusätzlich vorhanden.

An die Kunstrasenfläche schließt dreiseitig ein Betonpflasterbelag mit Breiten von 2,50 m bzw. 4,00 m als Erschließungswege der Sportfläche bzw. als Standfläche für Zuschauerinnen und Zuschauer an. Auf diesen befestigen Flächen steht in einem Abstand von 1,00 m von der Seitenauslinie bzw. 2,00 von der Torauslinie die umlaufende Spielfeldbande, die lediglich durch Tür- und Toranlagen bzw. durch die Spielerkabinen unterbrochen ist.

Im Bereich der Zufahrt entsteht eine ca. 125 m² gepflasterte Fläche, auf der zum einen der Platzpflegegeräteraum mit 25 m² untergebracht ist, zum anderen die nicht im Einsatz befindlichen Fußballtore abgestellt werden können. Als weitere für den Sportbetrieb notwendige Ausstattungsgegenstände sind zwei Spielerkabinen mit je zehn Sitzplätzen, ein Materialcontainer mit den Abmessungen 6,00 x 2,50 m und vier Eckfahnen für den Spielbetrieb Fußball vorgesehen.

Entlang der Längsseite des Platzes auf der süd-östlichen Seite wird auf einer Breite von zehn Metern und einer Länge von knapp 115 Metern die ausgebaute Rasentragschicht in einem Umfang von knapp 1.300 m³ wieder eingebaut, um den Oberboden nicht kostenaufwändig entsorgen zu müssen. Dadurch erhöht sich das anstehende Gelände im Mittel um ca. einen Meter.

Die bestehende drei-bahnige Kurzstreckenlaufbahn wird komplett zurückgebaut.

Die Gesamtbearbeitungsfläche einschl. der notwendigen Arbeitsräume, der Auffüll- und Abbruchflächen umfasst 9.150 m².

Die Anlage erhält sowohl eine Flutlicht- wie auch eine Beregnungsanlage. Die detaillierte technische Beschreibung der Sportanlage ist der Anlage 6 zu entnehmen.

Finanzierung und Realisierung

Die Gesamtkosten des Projekts liegen bei 1,65 Mio. €, und verteilt sich wie folgt:

Kgr

Titel

Inhalt

Summe

500

Außenanlagen

Sportplatzbau, Belagsflächen, Erdarbeiten

1.485.000 €

600

Allgemeine Ausstattung

Pflegegeräte

64.000 €

700

Baunebenkosten

Planungs- u. Gutachterleistungen

101.000 €

Summe

1.650.000 €

Die Planungsleistungen in Höhe von rd. 86,5 T€ werden vom Grünflächenamt in Eigenleistung erbracht und fließen über die innere Verrechnung wieder dem städtischen Haushalt zu.

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beteiligt sich mit bis zu 45% an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage des Antragsstellers bis zu 75%. Da das Bundesprogramm eine Kumulierung der Förderung mit anderen öffentlichen Fördergebern, insbesondere aus Landesförderprogrammen ausdrücklich erlaubt, soll die Maßnahme als schulische Freisportanlage außerdem nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) gefördert werden. Die förderfähigen Kosten errechnen sich dabei nach dem entsprechenden Kostenrichtwert für ein Naturrasenspielfeld abzüglich der gesetzlich festgelegten 15% wegen der Eigenleistung der Planung sowie des Abzuges wegen der Vorsteuerberechtigung.

Nach gemeinsamer Abschätzung des Schul- und Baureferats liegt die FAG-Förderung bei rund 263 T€

und die Förderung aus dem Bundesprogramm bei einer angenommenen Förderquote von 75%

und 100% förderfähigen Kosten bei rund 1,040 Mio. €. Somit beläuft sich der Eigenanteil der Stadt

Fürth auf 347 T€, dies entspricht einem Eigenanteil von 21%.

Die SpVgg Greuther Fürth e.V. wird sich vertraglich zu einer Beteiligung an den Herstellungskosten verpflichten. Derzeit ist eine jährlichen Nutzungsgebühr in Höhe von 20-25 T€ für einen Zeitraum von 20 Jahren im Gespräch.

Im MIP 2026ff sind derzeit auf der Haushaltsstelle 5600.9513.1000 im Haushaltsjahr 2027 800.000 € eingestellt.

Die finale Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über die im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geförderten Maßnahmen soll bis Ende Februar 2026 erfolgen. Bei Aufnahme der Maßnahme werden die erforderlichen Mittel zum Vermögenshaushalt 2027 gemeldet und die Maßnahme nach öffentlicher VOB-Ausschreibung in der zweiten Jahreshälfte 2027 durchgeführt. Bei Nicht-Aufnahme wird das Baureferat in Abstimmung mit dem Referat für Schule, Bildung, Sport und Gesundheit das Projekt zur Festlegung der weiteren Vorgehensweise dem Ausschuss erneut vorlegen.

Sonstiges

Die Hockeyabteilung der SpVgg Greuther Fürth e.V. benötigt laut eigener Aussage ein ca. 200 m² großes Funktionsgebäude für Besprechungen, Aufenthalt, Lager, Schiedsrichter- und Technikraum. Es bestand im Vorfeld Einigkeit darüber, dass die Errichtung dieses Neubaus weder Gegenstand der vorliegenden Projektgenehmigung noch des Förderantrages ist. Insofern erfolgte die Darstellung des Gebäudeumrisses nur nachrichtlich.

Sofern das Kunstrasenspielfeld mit Schwerpunktnutzung Hockey tatsächlich realisiert werden sollte, wäre im Nachgang dazu eine Entscheidung über den Standort des Gebäudes als auch über das rechtliche Modell zur Errichtung des Gebäudes zu treffen.


Finanzierung:

Finanzielle Auswirkungen

jährliche Folgelasten

nein

X

ja

Gesamtkosten

1.650.000

nein

X

ja

o. A.

Veranschlagung im Haushalt

X

nein

ja

Hst. 5600.9513.1000

Budget-Nr.      

im

Vwhh

X

Vmhh

wenn nein, Deckungsvorschlag: Haushaltsmeldung 2027


Anlage 1 Lageplan M 1:1.000

Anlage 2 Luftbild M 1:3.000

Anlage 3 Wasserschutzgebiet M 1:3.000

Anlage 4 Bestandsplan M 1:500

Anlage 5 Entwurf M 1:500

Anlage 6 Technische Beschreibung